Wer ist schuld beziehungsweise hat man einen Anspruch auf Erstattung?

20. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vanillepudding123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer ist schuld beziehungsweise hat man einen Anspruch auf Erstattung?

Hallo,

Person A wollte mit dem Fernbus (FlixBus) nach Kroatien fahren und dort eine Woche Urlaub machen. Der Bus fuhr vom Stuttgarter Flughafen los. Um zum Flughafen zu kommen musste Person A die S-Bahn des VVS (Stuttgarter Verkehrs- und Tarifverbund) in Anspruch nehmen.

Die S-Bahn Fahrt sollte laut Internet-Auskunft etwa eine Stunde gehen. Person A plante einen zeitlichen Puffer von 45 Minuten ein. Zunächst lief alles gut und Person A kam pünktlich am Zwischenbahnhof an. Jedoch fiel die erste S-Bahn wegen einer Signalstörung komplett aus und die zweite S-Bahn hatte eine Verspätung von zwanzig Minuten (auch wegen der Signalstörung).

Person A musste deshalb ein Taxi nehmen, damit er nicht den Fernbus verpasst. Es fielen Kosten von 40,- € an.
Ist ein zeitlicher Puffer von 45 Minuten bei einer Fahrt von etwa einer Stunde nicht genügend?

Wer hat Schuld? Person A weil er einen längeren zeitlichen Puffer hätte nehmen sollen (von der Signalstörung wusste er überhaupt nichts und war ziemlich überrascht). Die VVS, weil sie ihre Netz nicht ordnungsgemäß instand halten kann. Oder war es einfach höhere Gewalt.

Kann Person A gegen die VVS die Taxikosten geltend machen?

Bei Fragen oder Wünschen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich für hilfreiche Tipps und wünsche eine gute Zeit.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Fordern kann man alles, die Frage auf die es ankommt ob der andere eine Verpflichtung hat die Forderung zu erfüllen.

Grundsätzlich dürfte aber ein Puffer von 45Minuten etwas wenig sein, die Fahrgastrechte der Bahn sehen eine Erstattung von Taxikosten nur in Ausnahmefällen vor man kann natürlich trotzdem versuchen seinen Anspruch beim Service Center für Fahrgastrechte ein zu reichen, der VVS selbst hat damit nichts zu tun wenn die Bahn ausgefallen/verspätet war.

Allerdings warum wurde keine U-Bahn benutzt? Damit hätte Leinfelden und anschließen mit einer Busverbindung in ähnlicher Zeit erreicht werden können anstatt auf Folgebahn zu warten.

Am besten ist es den Anspruch über das Fahrgastrechte Formular mit einer Erklärung ein zu reichen, aber im Fall einer Ablehnung sollte man eher nicht zu viel Energie verschwenden sondern einfach das nächste mal mehr Zeit einplanen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Für die Signalstörung ist DB Netz und nicht der VVS verantwortlich.
Dass DB Netz bei der Wartung in den letzten Jahrzehnten gespart hat, ist offensichtlich.


In meinen Augen wäre es gut, wenn jmd. DB Netz juristisch zur Verantwortung zieht.

Leider wird Dir kaum ein Gericht, Recht geben, dass DB Netz das Taxi zahlen müsse.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Wenn die Fahrt mit der S-Bahn mit einer Zeitkarte erfolgte (Monatskarte/Jahreskarte), dann kann man die Taxikosten (zumindest teilweise) hierüber geltend machen:
https://www.vvs.de/service/mobilitaetsgarantie/

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.

Zitat:
Dass DB Netz bei der Wartung in den letzten Jahrzehnten gespart hat, ist offensichtlich.

Ja, weil für Stuttgart21 sowieso die ganze Signaltechnik neu gemacht wird.
Würde DB Netz jetzt noch viel Geld investieren, würden andere Leute sich über die Verschwendung beklagen ("Warum wird jetzt noch investiert, obwohl in 3-4 Jahren sowieso alles wieder rausgerissen wird?")

Das ist ja das Grundproblem im Raum Stuttgart: Seit 15 Jahren wurde immer nur das nötigste gemacht, weil alles auf den Neubau von Stuttgart21 gewartet hat. Jetzt verzögert sich die Fertigstellung von Stuttgart21 und die alte Technik, von der man gedacht hat, dass sie bis zur Fertigstellung von Stuttgart21 noch durchhält, schwächelt. Großartig in die alte Technik noch zu investieren lohnt sich nicht mehr, außerdem hat man kein Geld, weil das ja in den Neubau fließt. Allerdings wäre eine komplette Modernisierung der alten Technik auf das heute Niveau auch so teuer, dass es (bei realistischer Betrachtung) fast an die Kosten des Neubaus heranreicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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