Wer ist zuständig, der Vermittler oder das Hotel?

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Internetmaus
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 19x hilfreich)
Wer ist zuständig, der Vermittler oder das Hotel?

Im März 2014 kauften wir bei einem sehr bekannten Reisevermittler aus Köln eine 8-tägige Hotelunterkunft inklusive Vollpension und kostenloser Nutzung des umpfangreichen Wellnessbereiches mit Pool, Sauna und Fitnessraum im Internet,
Die Buchung bei Hotel für so einen "langen" Zeitraum war recht mühsam. Nun sollte es vom 8. bis 15 Mai soweit sein.
Jetzt erhielt ich eine Mail vom Hotel mit folgendem Inhalt:
"Sehr geehrte Gäste,
bald ist es soweit: Sie besuchen uns in unserem schönen Landhotel mitten im Schwarzwald!

Wir bedauern sehr Ihnen mitteilen zu müssen, dass unser Wellnessbereich während Ihrem Aufenthalt wegen Wartungsarbeiten geschlossen sein wird, möglicherweise auch für längere Zeit.

Für Gäste mit Vollpension:
Ebenso müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir kein vollständiges Buffet mehr anbieten.
Zum Mittagessen gibt es feste täglich wechselnde Gerichte, am Abend gibt es Salat- und Suppenbuffet, das Hauptgericht können Sie sich selbst von 10 verschiedenen Gerichten Auswählen.

Falls Sie mit den Änderungen und Einschränkungen nicht einverstanden sind, erstatten wir Ihnen 70% vom Kaufpreis, der Gutschein wird somit ungültig.
Dazu benötigen wir eine Kopie der Rechnung, die Sie vom Verkäufer erhalten haben."

Kann es sein, dass ich mich damit zufrieden geben muss und ist das Hotel oder der Vermittler mein Partner.
Nach meiner Logik müßte es der Vermittler sein aber der meint, das Hotel.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

sorry, das ist eine schlichte Unverschaemtheit des Hoteliers.

Ihr Partner wird der Hotelier sein, da der Vermittler eben nur 'Vermittler' ist, Sie also den Vertrag ueber ihn mit dem Hotel geschlossen haben. Das muesste aus den AGB des Vermittlers zu entnehmen sein.

Der Hotelier hat Ihnen den kompletten Reisepreis zu erstatten. Ein guter Anwalt wird da auch noch etwas fuer 'Entgangene Urlaubsfreuden' rausschlagen.

Zitat:
......der Gutschein wird somit ungültig.......

Was denn fuer ein Gutschein????


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
Internetmaus
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich habe einen Gutschein bei Animod, dem Reisevermittler, gekauft und bezahlt.
Den Zeitraum mußte ich dann mit dem Hotel abstimmen. :

"Guten Tag aus Köln,

vielen Dank für Ihren Kauf bei ANIMOD! Sie haben sich für einen kostenlosen Gutscheinversand per E-Mail entschieden. Bitte drucken Sie sich den anhängenden Gutschein im Dateiformat pdf aus. Dazu ben&ötigen Sie einen Adobe Reader. Sollte dieser nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, können Sie ihn unter folgendem Link kostenlos herunterladen:

http://get.adobe.com/de/reader/

Zur Anreise im Hotel nehmen Sie bitte den ausgedruckten Gutschein mit und legen diesen vor. Alternativ k&önnen Sie den Gutschein zu Ihrer Reservierung direkt per E-Mail an das Hotel weiterleiten. Beachten Sie zudem, dass eine Buchung direkt im Hotel und nur mit Gutscheinnummer erfolgt.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und erlebnisreichen Aufenthalt!

Sollten sich noch Fragen ergeben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit besten Grüssen,

...das Team von ANIMOD

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Internetmaus):
.....Ich habe einen Gutschein bei Animod, dem Reisevermittler, gekauft und bezahlt......

Dann hat der Hotelier Ihnen den Kaufpreis des Gutscheines zu erstatten, wenn die jetzt gestrichenen Leistungen in diesem Gutschein enthalten und somit Vertragsbestandteil waren.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
Internetmaus
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke, die Leistungen die gestrichen worden, waren Bestandteil des Gutscheines.
Daher war ich ja auch erst einmal so schockiert.

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