Wer übernimmt die Reisekosten?

22. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Zigarre89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer übernimmt die Reisekosten?

Hallo,

ich habe eine Reise über Besttravel mit 4 Personen gebucht. Von den 3 Mitreisenden musste ich jeweils Name, Vorname und Personalausweißnr. angeben. Eine dieser Person möchte aus persönlichen Gründen nicht mehr mitreisen und will sich auch nicht bereit erklären mir das Geld zu überweisen. Eine Stornierung ist nicht möglich. Kann ich das Geld von der Person rechtlich einfordern?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Was hattet ihr denn untereinander vereinbart?

Wenn ihr euch einig wart, dass du buchst und jeder seinen Teil bezahlt, dann war das ein - mündlicher - Vertrag, den die Gegenseite zu erfüllen hat.
Damit hast du Anspruch auf das Geld. Wenn du diesen Vertrag nachweisen kannst (z.B. dadurch, dass die anderen beiden das bezeugen können), kannst du das Geld auch in den üblichen Stufen einfordern. Dabei die Schadensminderungspflicht beachten, also frage mal beim Veranstalter, ob man durch Storno der einen Person irgendetwas erstattet bekommen kann.
Wenn du den Vertrag nicht nachweisen kannst, würde ich die Finger davon lassen. Du hast zwar das Recht, kannst es aber nicht durchsetzen, wenn der PArtner plötzlich ein schlechtes Gedächnis hat.

Wenn der Vertrag "Ich buche für alle und wer mitfährt, zahlt seinen Teil selbst" war, hast du natürlich keinen Anspruch auf die Zahlung. So ein Vertrag wäre aber doch sehr ungewöhnlich.

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#2
 Von 
Zigarre89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal Danke für die Antwort. Was genau kann ich unter "üblichen Stufen" und "Schadensminderungspflicht" verstehen?

Wir hatten vereinbart dass jeder seinen Teil mir überweist. Wie soll ich jetzt am besten weiter vorgehen? Anwalt einschalten?

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#3
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

"Schadensminderungspflicht" = Pflicht zur Minderung jeglichen Schadens, hier der Höhe der Stornierungspauschale. Wenn der Reiseveranstalter auf einen Teil des Reisepreises verzichtet, sobald ein Mitreisender die Reise absagt, hat ebendieser auch Anspruch auf diese "Erstattung". Der Reiseanmelder/Buchende darf dann nicht 100% des Anteils einbehalten.

Mit "üblichen Stufen" wird mein Vorschreiber wohl die An- und Restzahlung gemeint haben. Das dürften wohl 25% und 75% des Reisepreises sein.

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