Guten Tag,
bei unserer letzten Reise
nach Singapur wurde unser Zubringerflug nach Frankfurt mit der Lufthansa wegen Schneefall gestrichen. Da wir unseren Flug von Singapur nach Frankfurt nicht verpassen wollten, buchten wir selbst Tickets bei der Germania, die wie einige andere Fluggesellschaften auch flog . Somit gelang es uns, den Anschlußflug zu bekommen.
Auf den Kosten für die zusätzlichen Tickets sind wir bisher sitzengeblieben. Die Singapore Airlines will diese Kosten nicht erstatten wegen angeblich höherer Gewalt, obwohl andere Fluggesellschaften ohne Probleme den Flugbetrieb aufrecht erhalten konnten.
Hätten wir den Flug nach Singapur nicht bekommen, so hätten wir die gesamte Reise absagen müssen. Wer hätte dann die Kosten getragen?
Kann man gegen Tatbestand rechtlich vorgehen oder sind hier keinerleit Chancen vorhanden?
Danke für alle Ratschhläge.
Mit freundlichen Grüßen
Th. Frost
Zubringerflug wegen Schneefall abgesagt, keine Erstattung des Ersatzfluges?!
6. Juni 2002
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Frage vom 6. Juni 2002 | 13:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zubringerflug wegen Schneefall abgesagt, keine Erstattung des Ersatzfluges?!
Reise mit Hindernissen?
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#1
Antwort vom 4. August 2002 | 17:13
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 56x hilfreich)
hierbei wäre von bedeutung, ob die zubringerflüge separat gebucht wurden, also ein extra ticket ausgestellt wurde, oder ob das alles in einem ticket zu einem preis verkauft wurde.
ich gehe davon aus, dass ein preiswerter flug ab fra gebucht wurde und ein lh-zubringer extra. dann kann man nichts machen.
das reisebüro sollte so etwas möglichst vermeiden, bzw. den reisenden darauf hinweisen, dass die buchung der anschlussflüge auf sein risiko erfolgt. es kann immer mal zu zeitenänderungen, sowohl ber der langstrecke, als auch bei den zubringerflügen kommen und eben auch zu streichungen der "zubringer".
gruss
travelagent
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