Zwischenflugverspätung um 5 Stunden

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tobimonster
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwischenflugverspätung um 5 Stunden

Hallo.

Folgendes Problem.

Ich sollte eigentlich mit der China Eastern Airlines folgenden Flug fliegen:

Fra -> PVG (Shanghai) 13:35 - 7:00
PVG -> PUS (Busan) 09:05 - 11:35

soweit, sogut.

Mein neuer Flugplan sieht aber jetzt so aus

FRA-> PVG 13:35 - 7:40
PVG -> PUS 14:05 - 16:50

Mein Zwischenflug hat also mehr als 5 Stunden Verspätung. Was absolut ******* ist!

Habe ich Recht auf Entschädigung?

Folgende Bedenken habe ich:

Der Zwischenflug startet nicht aus der EU und die Airline ist nicht europäisch.

Zudem wäre die geltende Distanz interessant. Von Shanghai nach Busan sind es nur ca 900km

Aber von Frankfurt nach Busan mehr als 10.000

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie haben offensichtlich einen Flug von Frankfurt (FRA) via Shanghai (PVG) nach Busan (PUS) gebucht. Die urspruenglich vorgesehene Flugzeit ist einer Aenderung unterworfen, da der Abflug jetzt um 14:05 Uhr ab PVG erfolgt und nicht wie gebucht um ca. 9:00 Uhr.

Die Ankunftszeit in PUS aendert sich um mehr als 5 Stunden gegenueber der gebuchten Zeit.

Ihren Ausfuehrungen is zu entnehmen, dass der Flug in der Zukunft stattfindet. Wie lange vor dem geplanten Reisedatum hat man Ihnen die Aenderung korrespondiert?

Zitat (von Tobimonster):
......Zudem wäre die geltende Distanz interessant......

Fuer was???


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 10.11.2018 14:01

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Es gibt eine entsprechende Rechtsprechung, welche die Anwendbarkeit der Fluggastrechtverordnung auch auf Segmente vorsieht, welche sonst nicht die Voraussetzungen erfüllen würden.

Nach dieser Sicht ist die Strecke FRA-PUS als ganzes zu beurteilen und daher entscheidend für die Beurteilung.
In diesem Fall kommt man zum Ergebnis, die Verordnung aufgrund des Abflugs in FRA anwendbar ist.

Grundsätzlich kommen dann die verschiedenen Ansprüche gemäß Art. 8 der EU-VO 261/2004 in Betracht diese bestehen aus folgenden Möglichkeiten:
- Verzicht auf die Flugleistung und kostenfreie Erstattung des Tickets
- Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt am Zielort
- Beförderung zu einem späteren selbst gewählten Zeitpunkt sofern entsprechende Plätze verfügbar sind.

Zusätzlich kommt noch der Anspruch auf Ausgleichszahlung in Betracht hier müsste aber die Anullierung in weniger als 14Tagen vor geplantem Abflug mitgeteilt worden sein.

Grundsätzlich kann gegenüber China Eastern Airlines versucht werden einen früheren alternativen Flug zu erhalten, kommt die Airline dieser Verpflichtung nicht nach könnte der Reisende selbst eine geeignete Verbindung buchen und die Kostenerstattung einfordern.

Allerdings ist in einem solchen Fall mit Komplikationen zu rechnen die die rechtliche Durchsetzung der Ansprüche erschwert, aber aufgrund des zuständigen Gerichtsstands in Frankfurt nicht unmöglich macht.

Wurde denn schon geprüft ob frühere Alternativen auf dem Segment PVG-PUS vorhanden sind?

0x Hilfreiche Antwort

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