erh. Reisemängel bei 4-Sterne-Buchung

8. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Technot
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
erh. Reisemängel bei 4-Sterne-Buchung

Hallo.
Ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen.
Ich hatte eine 14tägige Reise in einem 4-Sterne-Hotel gebucht. Alles gut und schön, nur das Zimmer nicht. Das erste Zimmer, was ich beziehen sollte, war völlig ungereingt, so wie es dir Vorgänger hinterlassen hatten. Nach Meldung an Reiseleitung bekam ich ein neues Zimmer. Dieses sah genauso aus. Weiterhin war das Badezimmer völlig verkeimt. Die Badeanne war nur mit Badelatschen betretbar, der Spiegel hatte riesige "Blindflecken", die Seifenablage war völlig verkeimt,etc. Nachdem ich die Mängel bei der Reiseleitung angezeigt hatte, bat diese mit ein neues Zimmer oder eine Generalreinigung des Badezimmers an. Ich entschied mich für die Generalreinigung, da ich ja schon das zweite Zimmer bezogen hatte und nicht noch mehr Zeit verlieren wollte. Diese Mängel ließ ich mir auch von der Reiseleitung bestätigen. Die Generalreinigung bestand darin, dass die Badewanne komplett übermalt wurde und die Reinigungskräfte das Bad säuberten. Das änderte aber trotzdem nichts an dem inakzeptablen Zustand!
Dazu gesellten sich innerhalb der zwei Wochen weitere Mängel: der verrostete Kühlschrank fiel aus, so das dieser abtaute und das gesamte Zimmer "überschwemmte". Dieser wurde auch erst am übernächsten Tag repariert.
Die Klimanlage fiel aus, was zur Folge hatte, dass es im Bad von der Decke tropfte ( daher vielleicht auch die Schimmelflecken).
Der Fernsehempfang fiel laufend aus, sodass ein Empfang von Deutsche Welle TV über weite Strecken nicht möglich war.
Insgesamt war das ganze Zimmer alt und abgewohnt, die Matratzen durchgelegen (wahrscheinlich üblich bei Pauschalreisen) und machte im großen und ganzen einen schäbigen Eindruck und wurde keinesfalls dem Anspruch eines 4-Sterne-Hotels gerecht.

Ich hoffe, man kann mir hier ein paar Tips geben, da ich mich mit dieser Materie einfach nicht auskenne, aber der Meinung bin, dass ich diese Zustände nicht stillschweigend hinnehmen muss. Ich habe alle diese Mängel fotografisch dokumentiert.
Was kann ich denn beim Veranstalter geltend machen? Und was kann ich in dieser Hinsicht von einem 4-Sterne-Hotel verlangen?

Wenn dies nach einer Abenteuerreise klingt, glaubt mir, es sollten 14 Tage Erholung in Punta Cana werden.

Danke schonmal.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo,

fassen Sie Ihre "Erlebnisse" in Briefform zusammen und geben diesen Brief zusammen mit der Bestätigung des Reiseleiters bei Ihrem Reisebüro ab. Das Reisebüro leitet Ihre Beschwerde dann an den zuständigen Veranstalter (TUI, Neckermann oder wer auch immer) weiter. I.d.R. reagieren die Veranstalter innerhalb von 4 - 6 Wochen auf Beschwerden.

Sollten Sie bei einem Online-Reisebüro gebucht haben, könnte es ein wenig schwieriger werden. Diese haben mit Beschwerden i.d.R.nicht viel am Hut. In diesem Fall sollten Sie die Beschwerde direkt an den Verantalter weiterleiten.

Darf ich fragen, in welchem Hotel Sie Ihren Urlaub verbracht haben?

MfG

-----------------
"Julchen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Mängel müssen binnen 1 Monats nach vereinbarter Rückkehr direkt beim Veranstalter angezeigt werden. (Einschreiben/Rückschein)

Danach nur noch möglich, soweit Versäumnis nicht schuldhaft.

Anzeige beim Reisebüro ist vor Gericht unerheblich !

Soweit die Mängel nicht vor Ort angezeigt wurden, hat man schlechte Karten.

Da Sie sich die Mängel aber vor Ort bestätigen haben lassen, stehen Ihre Chancen auf Reisepreisminderung nicht schlecht.

Allerdings sind 4 Sterne in der Dom Rep / Türkei / Ägypten nicht mit 4 S. in der Schweiz zu vergleichen. (Landestypisch)

Wegen der Minderung im Internet nach der "Frankfurter Tabelle" suchen.

Gruß & Hasta la vista

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@ yeti

dass die Anzeige beim Reisebüro vor Gericht unerheblich ist, kann ich nicht nachvollziehen! Das Reisebüro ist als Vermittler in der Pflicht!
Soweit ich weiß, ist es dem Reisenden gar nicht gestattet, direkt beim Veranstalter zu fordern, wenn ein Vermittler tätig war. Lediglich bei Direkt- und bei Online-Buchungen gehen die Schreiben vom Endverbraucher zum Veranstalter. Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege!

Ein Einschreiben mit Rückschein ist auch nicht nötig, wenn es über das Rsb. läuft, da dieses die Eingangsdaten bestätigt. Die Veranstalter werden sich hüten, das Rsb. zu verärgern!
Dazu kommt auch noch, daß die Umsatzzahlen der einzelnen Rsb.s durchaus eine Rolle bei Erstattungen spielen! Wurde die Reise z.B. bei der TUI gebucht und das buchende Rsb. hat dort einen guten Umsatz, wird die Erstattung i.d.R. wesentlich höher ausfallen als wenn das Rsb. XY beim Veranstalter YZ vielleicht 1 Buchung im Jahr hat.

Zudem muß ich sagen, dass die Frankfurter Tabelle nicht immer zieht! Erstattungen hängen oft vom Goodwill des Veranstalters ab! Es gibt in gewissen Ländern Gegebenheiten, die man akzeptieren muss - dazu gehören u.U. auch Kakerlaken, ausfallende Klimaanlagen, Rostflecken und nicht empfangbare TV-Kanäle!

Die Dom.Rep. hat übrigens gerade im Touristikgebiet Punta Cana einen recht hohen Standard! Wenn ein Hotel als 4* ausgeschrieben ist, ist dies durchaus vergleichbar mit einem guten 3* in D,CH und A.
Deshalb auch meine Frage nach dem Hotel! Es kommt hier dann oft auf den Veranstalter an! Denn diese verteilen die Sterne nach eigenem Gutdünken! Was bei dem einen VA ein 4*-Hotel ist, ist bei einem anderen VA ein 3* und wieder bei einem anderen ein 5*! Das ist alles relativ! Das Hotel selbst ist evtl. sogar nur als 2-3* offiziell gelistet!
LG

-----------------
"Julchen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

@ Julchen:

Der Vertragspartner des Pauschaltouristen ist ausschließlich der Veranstalter (Siehe § 651a I BGB ).

Nur ihm gegenüber hat er Ansprüche.

Vertragliche Ansprüche gegenüber dem Reisebüro bestehen nicht !

Falls sich das Reisebüro gefälligerweise bereit erklärt, sich um die Sache zu kümmern, ist das sehr entgegenkommend.

Was passiert aber, wenn das Reisebüro die sehr kurze Frist verschläft ?

Die Mängelanzeige wirkt nicht gegenüber dem Veranstalter; die Kenntnis muss er sich nicht zurechnen lassen.

Die Frist ist dann abgelaufen; der Anspruch aus dem Reisevertrag gegüber dem Veranstalter dürfte weg sein.

Besteht dann ein Anspruch gegenüber dem Reisebüro ??? Wo ist die Anspruchsgrundlage ?

Vertrag gab es keinen.

Haftung für Gefälligkeit ?

Dürfte dann noch schwieriger werden....

Daher immer Anzeige innerhalb der Monatsfrist direkt an Veranstalter per Einschreiben/Rückschein.

Nur so kann der Anspruch notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.

P.S.:

Wenn man schon mal am weißen Strand von Punta Cana ist, sollte man sich eh nicht im Zimmer aufhalten und die deutsche Welle schaun :-)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
halina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Punta Cana hat i.d.R. einen hohen Standart. Wir verbringen unseren Urlaub seit Jahren dort. Dieses Jahr waren wir auch sehr enttäuscht. Die Reiseleitung hat unsere Beschwerde dokumentiert (Ausfall der Klimanlage, Baulärm usw.), wir fotografiert und zu Hause einen Beschwerdebrief direkt an den Veranstalter mit Rückantwortschein geschickt (da online gebucht). Unsere Forderung ist 20% des Reisepreises. Wir waren im Carabela Beach Resort. In welchem Hotel waren Sie? Würde mich auch sehr interessieren.

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