neuer Koffer zwei mal aufgebrochen, Airline verweigert Schadensersatz

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
MisterRight123
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)
neuer Koffer zwei mal aufgebrochen, Airline verweigert Schadensersatz

Einen schönen guten Tag allerseits,

im Juli dieses Jahres flog ich samt nagelneuem Koffer von München über Barcelona/Madrid (Hin-/Rückflug) nach Tanger, Marokko. Bei der Ankunft in Tanger stellte ich fest, dass das Zahlenschloss am Koffer aufgebrochen wurde, sodass dieses nicht mehr funktionstüchtig war. Diese Beschädigung konnte man leicht äußerlich feststellen. Entwendet wurde nichts.

Beim Rückflug habe ich deshalb ein Reise-Schlüsselschluss genommen (diese kleinen, grauen Dinger, die es an jedem Flughafen zu kaufen gibt). Hierbei wurde der Reißverschluss beschädigt und abgetrennt, sodass Schloss samt Reißverschlussgriff fehlten. Entwendet wurde auch hier nichts.

Vor Ort habe ich nichts gemeldet oder reklamiert. Bei der Airline reichte ich per Mail eine Reklamation ein, bei der ich mit Bildern alles darstellte. Heute erhielt ich folgende Antwort:

"Wir können Ihren Antrag auf Entschädigung leider nicht berücksichtigen. Sie hätten das entsprechende Reklamationsformular noch am Tag Ihrer Ankunft am Flughafen vor dem Verlassen des Gepäckausgabebereichs ausfüllen müssen.

Die aktuelle Gesetzgebung, die Vereinbarung von Montreal sowie die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 vom 13. Mai 2002 sehen vor, dass das Gepäck als erhalten gilt, wenn keine sofortige Reklamation gestellt wird.
"

Bezieht sich die Vereinbarung von Montreal auch auf Beschädigungen am Gepäck? Es geht hierbei ja nicht um Entwendetes, weil nichts fehlt.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Wie möchtest du denn nun beweisen, dass du tatsächlich defektes Gepäck erhalten hast. Wie möchtest du überhaupt beweisen, dass du diesen Koffer überhaupt mitgenommen hast?
Hat das Schloss einen Notöffnungsmechanismus für den Zoll?

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#2
 Von 
MisterRight123
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Wie möchtest du denn nun beweisen, dass du tatsächlich defektes Gepäck erhalten hast. Wie möchtest du überhaupt beweisen, dass du diesen Koffer überhaupt mitgenommen hast?
Hat das Schloss einen Notöffnungsmechanismus für den Zoll?


Mir geht es nur um die rechtliche Lage. Bezieht sich das o.g. Abkommen auf beschädigtes Gepäck? Dass ich es erhalten habe, hatte ich nie bestritten.

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

an jedem Flughafen dieser Welt gibt es sogenannte 'Lost & Found' - Schalter, die nicht nur evtl. Gepaeckverluste, sondern auch Beschaedigungen des Gepaecks dokumentieren. Man ist als Fluggast selbstverstaendlich verpflichtet sein Gepaeck auf Vollstaendigkeit und Unversehrtheit zu pruefen, wenn man das Gepaeck vom Band nimmt.

Es gibt natuerlich auch Beschaedigungen, die nicht sofort auffallen, z.B. wenn sich der Kofferrahmen verzogen hat. Nur in solchen Faellen erkennen die Airlines nachtraegliche Schadensmeldungen an, aber nur, wenn der Geschaedigte das glaubhaft macht.

Insofern hat die Airline mit Ihrer ablehnenden Antwort korrekt gehandelt, die Beschaedigungen haetten Ihnen bei Entgegennahme auffallen müssen. Aber viele Wege fuehren nach Rom.............. :neck:

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@bernadoselva, hab da was gefunden, was hältst du davon?:
http://www.focus.de/reisen/service/gepaecktipps-kofferpacken-leicht-gemacht_aid_265104.html

Zitat:
Das Gepäck abzuschließen, sei dagegen nicht unbedingt sinnvoll und bei der Einreise in die USA sogar verboten, sagt Martin Gaebges vom Airline-Verband BARIG: „Dort wird verschlossenes Gepäck grundsätzlich aufgebrochen." Doch auch in Deutschland wird es geöffnet, wenn bei der automatischen Durchleuchtung beispielsweise ein Gasfeuerzeug entdeckt wird. „Der Fluggast findet in solchen Fällen einen Zettel vor, der über die Öffnung und Entnahme informiert", sagt Gaebges. Es sei ratsam, sich rechtzeitig über die Gepäckbestimmungen der Fluggesellschaft und des Ziellandes zu informieren.


Und wo findet man Vorschriften zum Thema Abschließen der Koffer?

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#5
 Von 
MisterRight123
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Hinweis: Einen Zettel oder eine Mitteilung jegweder Sorte über den Aufbruch des Gepäckstückes habe ich nicht erhalten. Es befand sich auch nichts auffälliges im Koffer.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Dort wird verschlossenes Gepäck grundsätzlich aufgebrochen.

Nicht ganz korrket. Verschlossenes Gepäck wird grundsätzlich aufgebrochen, wenn es kein TSA-Schloss hat.



Zitat (von altona01):
Und wo findet man Vorschriften zum Thema Abschließen der Koffer?

Bei der für das jeweilige Land zuständigen Behörde (USA z.B. Transportation Security Administration)



Zitat (von MisterRight123):
Mir geht es nur um die rechtliche Lage.

Die komplette Beweislast liegt bei Dir.



Zitat (von MisterRight123):
Bezieht sich das o.g. Abkommen auf beschädigtes Gepäck?

Da das so in dem Abkommen steht, würde ich das mal mit JA beantworten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
MisterRight123
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Soweit ich weiß, beziehen sich EG-Richtlinien auf den europäischen Raum. Genau so ist das mit Abkommen, die einen Städtenamen tragen (z.Bsp. Madrider Abkommen bzgl. Produktkennzeichnung innerhalb Europas). Die erste Beschädigung fand jedoch im EU-Ausland statt.

Nachtrag: Der Verweis auf das Montrealer Übereinkommen ist unbedeutend, siehe selbiges Kap. 1, Art. 1, Abs. 2;
Der Verweis auf die EG-Verordnung Nr. 2027/97 ist unbedeutend, siehe selbiges Art. 3, Abs. 1.

Zumindest für den ersten Aufbruch am Kofferschloss.

-- Editiert von MisterRight123 am 07.12.2016 22:40

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von MisterRight123):
......Soweit ich weiß, beziehen sich EG-Richtlinien auf den europäischen Raum.......

Falsch! EU-Verordnungen gelten jeweils nur fuer Staaten der Gemeinschaft, nicht fuer Drittstaaten inner- und ausserhalb der EU.

Manche Drittstaaten uebernehmen EU-Verordnungen freiwillig in ihre Gesetzgebung, wie z.B. die Schweiz bei der EU-Fluggastverordnung 261/2004.

Das Montrealer Abkommen oder Montrealer Uebereinkunft wurde in Montreal verhandelt, das Abkommen von Warschau in Warschau, daher die Namen. Da Beide von der Aussage her als Verbraucher freundlich gelten, haben fast alle Staaten weltweit sie ratifiziert. Wobei zu bemerken ist, dass das Warschauer Abkommen urspruenglich eine Vereinbarung ehemaliger sozialistischer Bruderstaaten war und nach dem Fall des eisernen Vorhangs von den meisten Staaten, die es zuvor anerkannt hatten, durch die Montrealer Uebereinkunft ersetzt wurde.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Welche Abkommen greifen würden ist doch hier nun vollkommen irrelevant.

Wenn man Schäden nicht fristgerecht meldet, hilft kein Abkommen weiter.

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#11
 Von 
MisterRight123
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank für die Aufklärung. Jetzt habe ich wieder was dazu gelernt.

@Fly Ryan (EG-/Stadt-Abkommen): siehe Beitrag v. Bernardoselva

Da es mehrmals gefragt wurde: Beweisen können hätte man es z.Bsp. durch einen Zeugen, durch Fotos sowie Flug- und Ticketnrn. Die Fristen sind leider verstrichen, daher wäre die Beweislast natürlich extrem hoch. Das ist es mir dann nicht mehr wert. Vielen Dank nochmals an alle und guten Flug, besonders an FlyRyan.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von MisterRight123):
Beweisen können hätte man es z.Bsp. durch einen Zeugen, durch Fotos sowie Flug- und Ticketnrn.
Zeugen sind o.k., aber ein Ticket sagt lediglich, dass du geflogen bist aber nicht welchen Koffer du dabei hattest. Koffer sollte man nie so abschließen, dass diese nicht geöffnet werden können.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Koffer sollte man nie so abschließen, dass diese nicht geöffnet werden können.


Kleiner Tipp für die nächste Reise, Kabelbinder oder TSA-Schloss . ;)

-- Editiert von spatenklopper am 08.12.2016 16:34

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