welche Regelung der Fluggastverordnung gilt im Fall von Streichung des Anschlussflugs

8. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)
welche Regelung der Fluggastverordnung gilt im Fall von Streichung des Anschlussflugs

Hallo,
angenommen Person X bucht einen Flug vom nicht europäischen Ausland rund 8000km entfernt zu einem Flughafen in Süddeutschland. Da der Flug nicht direkt angeflogen werden kann findet ein Zwischenstopp in Düsseldorf statt.
Nach der Landung beim Versuch den Gatebereich zu wechseln erfährt X das die Bordkarte ein Problem hat und soll sich an den Schalter der Airline melden. Am Schalter erfährt dann X dass der zweite Anschlussflug vollständig gestrichen wurde.
Die Airline bieten einen anderen Flug an welcher aber erst 4Stunden und 15Minuten später stattfinden soll, ein Zugticket wird ebenfalls angeboten nur würde die lange Zugfahrt kein Zeitgewinn bringen, die Zugfahrt selbst knapp 5Stunden dauert und vorher noch die Gepäckformalitäten zu erledigen sind.

Welche Strecke wird nun für die Entschädigung zu grunde gelegt?
Ist es die Gesamtstrecke da es sich um eine EU Airline handelt und das Endziel ein Flughafen in der EU ist was eine Entschädigung von 600Euro zu folge hätte?
Oder wird der gestrichene Flug als solches behandelt was dann eine Kurzstrecke von unter 1500km darstellt und dann eine Ausgleichszahlung von 250Euro zur Folge hat?

-- Editier von AlinaKl am 08.06.2016 08:10

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Angenommen es liegen keine außergewöhnlichen Umstände für die Streichung vor und beide Flüge wurden zusammen bei derselben Airline gebucht, dann würde ich auch 600 Euro anstreben.

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#2
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

nehmen wir mal an am Schalter wurde "schlechtes Wetter" als Grund genannt.
Und ja alle vier Flüge je twei für Hin- und Rückflug wurden auf dem gleichen Ticket der gleichen Airline gebucht

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

grundsaetzlich zaehlt die Ankunftsverspaetung am Endpunkt der Reise! Liegt diese in diesem Fall hoeher als 3 Stunden dann hat die Airline Sie zu entschaedigen, sofern die Verspaetungsgruende durch die Airline zu vertreten sind.

Liegen allerdings Gruende vor, die nicht durch die Fluggesellschaft zu vertreten sind, Wetter kann dazu gehoeren, z.B. starker Schneefall am Endpunkt, dann waere das hoehere Gewalt und nicht von der Airline zu vertreten.Dann hat sie keine Ausgleichszahlung zu leisten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#4
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

nun nehmen wir mal der Flug hätte heute statt gefunden.
Ausserdem konnte festgestellt werden, dass der Partnerflug also welcher die Strecke auf der Gegenrichtung bedient sogar sehr pünktlich war, zwei Minuten vor Planzeit, und sonst keine anderen Flüge am Flughafen gestrichen wurden und dazu ja auch der FLug des erstens Teils der Strecke ja auch sicher gelandet ist lässt große Fragen an einer unmöglichen Wetterlage offen.

Und ja es werden mehr als drei Stunden sein selbst wenn der Anschlussflug planmäßig Ankommt beträgt die Verspätung 4Stunden und 15Minuten

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#5
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

So nehmen wir an das Flugzeug von X ist nun ebenfalls 64Minuten verspätet gewesen.
Statt um 9:50Uhr zu landen war nun die Landung 15:09Uhr und natürlich ist der Koffer auch in Düsseldorf geblieben.

Bisher konnte keine wirklichen Grund für die Streichung gefunden werden, denn der vorherige Flug von Stuttgart nach Düsseldorf wurde völlig korrekt abgewickelt Laut Flughafenwebsite Landung um 7:12 geplant war 7:20Uhr.
Wie verhält es sich wenn die Airline eine Entschädigung wegen vermeintlich schlechten Wetterbedingungen abgelehnen sollte, muss in einem solchen Fall die Airline den Nachweis erbringen dass dies gegeben war oder ist hier der Kunde in der Pflicht?

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#6
 Von 
manana
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Airline trägt die Beweislast und muß nachweisen, dass die Verspätungen auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären und diese Umstände von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen waren.

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von AlinaKl):
.....muss in einem solchen Fall die Airline den Nachweis erbringen dass dies gegeben war.....

Ja, lt. EU-Fluggast-VO 261/2004 muss die Airline den Beweis antreten. Aber es ist bekannt, dass die Airlines erst einmal luegen, dass sich die Balken biegen und einfach was behaupten, auch wenn es nicht stimmt.

Zitat (von AlinaKl):
......oder ist hier der Kunde in der Pflicht?......

Es ist immer sinnvoll beim LBA in Braunschweig nachzufragen, dort bekommt man zumeist Auskunft darueber warum der Flug ausfiel. Dann kann man den 'Airline-Spitzbuben' besser entgegen treten.
Immer sachlich bleiben, es geht um Ihren Flug und nicht darum was mit anderen Fluegen war oder ist. Das interessiert nicht!!!!


Viele Gruesse
bernardoselva

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
.......Wird zum Beispiel wegen einem Schneesturm der komplette Flughafen vorübergehend geschlossen wird, ist dies im Vergleich zu einem einzigen Flugausfall ganz anders zu bewerten......

Und trotzdem hinkt der Vergleich mit dem Gegenflug. Denn als dieser Flug in STR startete kann es durchaus moeglich gewesen sein, dass das Wetter noch 'ok' war, also Start und Landung problemlos erfolgten.

Denn es gilt zu bedenken, dass zwischen Abflug des Gegenfluges in STR und der Ankunft des eigenen Fluges in STR gut und gerne 2,5 Std. liegen koennen, und da kann in der Zwischenzeit so manches vom Wetter her passieren!

Das LBA wird einem schon korrekt mitteilen warum der eigene Flug nicht landen konnte und gecancelt werden musste, und ob Folgen des Wetters ursaechlich waren.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#11
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Die Sache ist fast abgeschlossen.
AirBerlin hat nach meinem beantragtem Mahnbescheid heute den größten Teil der Forderung (637,83Euro) überwiesen.
Insgesamt also kein schlechter Weg es hat also weniger als zwei Monate gedauert.
Aber es zeigt wohl auch das AirBerlin zügiges Verfahren braucht sprich zeitnah Forderung geltend machen, wirksam mahnen, Mahnbescheid beantragen.

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