zuständiges Gericht wenn um Erstattung der Steuern und Gebühren gestritten wird

26. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fretchen123
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 2x hilfreich)
zuständiges Gericht wenn um Erstattung der Steuern und Gebühren gestritten wird

Wenn man wegen einer EU-Verordnung Entschädigung klagt gibt es ja die Möglichkeit am eigenen Wohnort am Firmensitz der Fluggesellschaft und am Flughafen des Abflugs oder Ankunft zu klagen. Wie verhält es sich wenn es um eine Forderung wegen stornierter Flüge geht?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich wuerde immer vor dem AG klagen, dass fuer den Firmensitz der Airline zustaendig ist.

Das hat den klaren Vorteil, dass man dort auf Richter stoesst, die mit dem Umgang von Klagen gegen die Airline erfahren sind. Dort erlebt man ganz klar weniger 'ueberraschende' Urteile.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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