Wenn man wegen einer EU-Verordnung Entschädigung klagt gibt es ja die Möglichkeit am eigenen Wohnort am Firmensitz der Fluggesellschaft und am Flughafen des Abflugs oder Ankunft zu klagen. Wie verhält es sich wenn es um eine Forderung wegen stornierter Flüge geht?
zuständiges Gericht wenn um Erstattung der Steuern und Gebühren gestritten wird
26. August 2016
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Frage vom 26. August 2016 | 22:34
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 2x hilfreich)
zuständiges Gericht wenn um Erstattung der Steuern und Gebühren gestritten wird
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#1
Antwort vom 27. August 2016 | 11:29
Von
Status: Bachelor (3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Hallo,
ich wuerde immer vor dem AG klagen, dass fuer den Firmensitz der Airline zustaendig ist.
Das hat den klaren Vorteil, dass man dort auf Richter stoesst, die mit dem Umgang von Klagen gegen die Airline erfahren sind. Dort erlebt man ganz klar weniger 'ueberraschende' Urteile.
Viele Gruesse
bernardoselva
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