zwei Tage "Urlaubsverlust" durch massiv geänderte Flugzeiten

25. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Ulrike Vaziry
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
zwei Tage "Urlaubsverlust" durch massiv geänderte Flugzeiten

Habe ich irgendeine Chance auf Kostenerstattung?
Laut Reisebestätigung hatten wir optimale Flugzeiten
(früher Hin-, später Abflug).

Nun erfuhren wir erst durch die Tickets von den massiv
geänderten Zeiten (mittags Hin-,frühmorens Rückflug).

Auch wenn im Kleingedruckten steht, dass sich diese ändern können, so steht dort auch der Passus, dass man davon dann mindestens drei Wochen vorher in Kenntniss gesetzt werden würde.

Ich würde mich über eine Antwort freuen, ob der Verbraucher eine Minderungsmöglichkeit hat oder mal wieder der "Angemeierte" ist.

Lieben Dank im voraus und einen schönen Sommer

Ulrike Vaziry

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Travelagent
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 56x hilfreich)

:( grundsätzlich kann man bei einer pauschalreise nichts dagegen machen, obwohl es ein gerichtsurteil gibt, bei dem den reisenden eine entschädigung zugesprochen wurde. allerdings handelte es sich hier um eine kurzreise mit nur 3 übernachtungen.

bessere chancen hat man, wenn man nur einen charterflug gebucht hat. auch dazu gibt es gerade ein neues urteil.

grundzätzlich kann der reisende davon ausgehen, dass der erste und der letzte tag für die an- bzw abreise drauf gehen.

gruss
travelagent

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