*** Garantiefall Plagiat - Einbehaltung fremden Eigentums

31. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
ip561955-72
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
*** Garantiefall Plagiat - Einbehaltung fremden Eigentums

Hallo und guten Tag,
Im Dezember 2018 kauften wir über eBay einen neuen und versiegelten *** Fön für knapp 300 Euro. Wir waren damit zufrieden bis im Juni 2020 der Ein/Ausschalter öfters nicht funktionierte. So nahmen wir mit *** Kontakt auf und haben den Fön Ende Juli 2020 nach *** eingeschickt. Wir bekamen noch eine Mail, dass der Fön eingetroffen ist und das ein Techniker in Kürze mit der Reparatur beginnt. Ende August 2020 haben wir dann mal nach gefragt und bekamen die Antwort, dass das Gerät ein Plagiat ist und das das Gerät von *** einbehalten muss.
Seitdem versuchen wir von ***
A) ein Zertifikat zu bekommen mit dem Nachweis welches Gerät warum ein Plagiat ist. Damit wir gegen den Verkäufer vorgehen können
B) auf welcher rechtlichen Grundlage *** unser Eigentum einbehalten darf

Es ist bisher 31.10.2020 nicht möglich eine konkrete und verbindliche Aussage von *** zu erhalten.
Wir haben im Moment den Status das *** uns schriftlich bestätigt das Sie uns nicht zurückrufen können, auf unsere EMail wird von *** nicht mehr reagiert, und Instagram Kommentaren werden wiederholt vom *** Social Media Service gelöscht

Wir haben nachweislich ein als Originalgerät ausgewiesenes Produkt erworben. Ich unterstütze hiermit ausdrücklich NICHT die Produktion und den Handel mit gefälschten Produkten.
So weit ich recherchieren konnte ist in Deutschland nur der gewerbsmäßige Handel mit Plagiaten strafbar. Auf richterlichen Beschluss kann der Zoll bei der Einfuhr nach Deutschland die Plagiate beschlagnahmen. Der private Besitz jedoch nicht strafbar.
Ich habe einen Eigentumsnachweis, einen Kaufbeleg und ich habe die Kontaktdaten des Verkäufers.

Meine Frage hier: Darf *** unseren Fön ohne Begründung einbehalten?

-- Editiert von Moderator am 31.10.2020 12:05

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von ip561955-72):
Darf *** unseren Fön ohne Begründung einbehalten?

Nein, aber das passiert hier ja auch nicht.



Der Markeninhaber könnte nun einen gerichtlichen Beschluss erwirken, wenn er den bekommt wären die Kosten von ein paar hundert EUR von Euch zu tragen.



Zitat (von ip561955-72):
Es ist bisher 31.10.2020 nicht möglich eine konkrete und verbindliche Aussage von *** zu erhalten.

Dann würde ich mal ein Einschreiben senden, mit der Aufforderung verbindlich die Behauptung "Plagiat" zu beweisen oder das Teil zurück zu senden. Das ganze mit Frist nach Datum (mindestens 14 Tage) und Zustellnachweis.
Und erwähnen das man das ganze nach Fristablauf ohne weitere Kommunikation per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von ip561955-72):
Meine Frage hier: Darf *** unseren Fön ohne Begründung einbehalten?


Nein. Und auch mit einer Begründung darf er das nicht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Nein. Und auch mit einer Begründung darf er das nicht


Falsch. Wenn der Verdacht auf Plagiat besteht, darf die Firma das natürlich zur Anzeige bringen und das Beweismittel sicherstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Exakt! Würden sie das Plagiat zurück schicken, würden sie es ja in Umlauf bringen, was eine Firma mit Sicherheit nicht will!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.430 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen