Hallo und guten Tag,
Im Dezember 2018 kauften wir über eBay einen neuen und versiegelten *** Fön für knapp 300 Euro. Wir waren damit zufrieden bis im Juni 2020 der Ein/Ausschalter öfters nicht funktionierte. So nahmen wir mit *** Kontakt auf und haben den Fön Ende Juli 2020 nach *** eingeschickt. Wir bekamen noch eine Mail, dass der Fön eingetroffen ist und das ein Techniker in Kürze mit der Reparatur beginnt. Ende August 2020 haben wir dann mal nach gefragt und bekamen die Antwort, dass das Gerät ein Plagiat ist und das das Gerät von *** einbehalten muss.
Seitdem versuchen wir von ***
A) ein Zertifikat zu bekommen mit dem Nachweis welches Gerät warum ein Plagiat ist. Damit wir gegen den Verkäufer vorgehen können
B) auf welcher rechtlichen Grundlage *** unser Eigentum einbehalten darf
Es ist bisher 31.10.2020 nicht möglich eine konkrete und verbindliche Aussage von *** zu erhalten.
Wir haben im Moment den Status das *** uns schriftlich bestätigt das Sie uns nicht zurückrufen können, auf unsere EMail wird von *** nicht mehr reagiert, und Instagram Kommentaren werden wiederholt vom *** Social Media Service gelöscht
Wir haben nachweislich ein als Originalgerät ausgewiesenes Produkt erworben. Ich unterstütze hiermit ausdrücklich NICHT die Produktion und den Handel mit gefälschten Produkten.
So weit ich recherchieren konnte ist in Deutschland nur der gewerbsmäßige Handel mit Plagiaten strafbar. Auf richterlichen Beschluss kann der Zoll bei der Einfuhr nach Deutschland die Plagiate beschlagnahmen. Der private Besitz jedoch nicht strafbar.
Ich habe einen Eigentumsnachweis, einen Kaufbeleg und ich habe die Kontaktdaten des Verkäufers.
Meine Frage hier: Darf *** unseren Fön ohne Begründung einbehalten?
-- Editiert von Moderator am 31.10.2020 12:05
*** Garantiefall Plagiat - Einbehaltung fremden Eigentums
31. Oktober 2020
Thema abonnieren
Frage vom 31. Oktober 2020 | 09:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
*** Garantiefall Plagiat - Einbehaltung fremden Eigentums
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2020 | 12:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119304 Beiträge, 39709x hilfreich)
ZitatDarf *** unseren Fön ohne Begründung einbehalten? :
Nein, aber das passiert hier ja auch nicht.
Der Markeninhaber könnte nun einen gerichtlichen Beschluss erwirken, wenn er den bekommt wären die Kosten von ein paar hundert EUR von Euch zu tragen.
ZitatEs ist bisher 31.10.2020 nicht möglich eine konkrete und verbindliche Aussage von *** zu erhalten. :
Dann würde ich mal ein Einschreiben senden, mit der Aufforderung verbindlich die Behauptung "Plagiat" zu beweisen oder das Teil zurück zu senden. Das ganze mit Frist nach Datum (mindestens 14 Tage) und Zustellnachweis.
Und erwähnen das man das ganze nach Fristablauf ohne weitere Kommunikation per Gericht klären lässt.
#2
Antwort vom 31. Oktober 2020 | 15:33
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
ZitatMeine Frage hier: Darf *** unseren Fön ohne Begründung einbehalten? :
Nein. Und auch mit einer Begründung darf er das nicht
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. November 2020 | 12:40
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
ZitatNein. Und auch mit einer Begründung darf er das nicht :
Falsch. Wenn der Verdacht auf Plagiat besteht, darf die Firma das natürlich zur Anzeige bringen und das Beweismittel sicherstellen.
#4
Antwort vom 3. November 2020 | 12:59
Von
Status: Schüler (480 Beiträge, 52x hilfreich)
Exakt! Würden sie das Plagiat zurück schicken, würden sie es ja in Umlauf bringen, was eine Firma mit Sicherheit nicht will!
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