1,5 Promille

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
meria
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
1,5 Promille

Hallo,
ich hätte gerne gewußt, ob jemand der mit 1,5 Promille ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt noch mit Vorsatz handeln kann wenn er in das Fahrzeug steigt, losfährt und einen Blechschaden verursacht.
Ist das in dem Zustand möglich einen Vorsatz anzunehmen iund zu begründen?

Danke für eure Antwort
meria

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jura_Uni_Münster
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Mit 1,5 Promille kann man seinen Willen bilden und Vorsatz haben. Man ist zwar fahruntüchtig, aber das ist ein anderes Paar Schuhe ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
meria
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
kann man denn hier von der Verwirklichung der Sachbeschädigung ausgehen. Er wollte das Fahrzeug ja nicht bewußt beschädigen - er glaubte das es nochmal gut gehen würde - Gings aber nicht - nahm aber die Möglichkeit in Kauf - ist das dann nicht eher (grobe)Fahrlässigkeit?

Danke für Eure Antwort
Gruß meria

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag "Meria",

in diesem Fall könnte man den Vorsatz verneinen und eine bewusste Fahrlässigkeit bejahen. Dieses ist jedoch Sache der Beweisführung.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meria
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke - das bestätigt auch meine Meinung

Herzliche Grüße und nocmals danke

meria

0x Hilfreiche Antwort

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