10 cm hohe Aufwölbung (Riss) in Autobahn, wer muss Schaden ersetzen?

9. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
estaleira
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
10 cm hohe Aufwölbung (Riss) in Autobahn, wer muss Schaden ersetzen?

Hallo Forumsteilnehmer,
aufgrund der Hitze wölbte sich der Teerbelag auf der Autobahn auf und es entstand ein Riss, der ca. 10 cm rausragte. 6 Autos sind über den Riss gefahren und alle mit Schaden liegengeblieben. Die Polizei musste den Straßenabschnitt sperren. 2 Autos wurden abgeschleppt. Bei uns platzte ein Reifen. Die Folge: 4 neue Reifen, da man nicht wußte, inwieweit die anderen beschädigt waren + Achsenneueinstellung. Jetzt die Frage: Das Straßenbauamt hätte angeblich die vorgeschriebenen Kontrollfahrten gemacht und die Versicherung vom Straßenbauamt lehnt Schadensersatz ab. Bleiben wir nun auf unseren Kosten sitzen? Das war nicht wenig Geld. Hat jemand eine Idee, wie man vorgehen könnte?

Wer den Schaden hat...?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

War die Gefahrenstelle als solche gekennzeichnet (z.B. `langsamer fahren´ oder dergleichen?). Was hat das Autobahnamt zu den behaupteten Kontrollfahrten konkret mitgeteilt?

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

In der Tat müßte man eine Anspruchsgrundlage erst einmal finden.
Es ist nämlich mitnichten so, daß grundsätzlich 'immer irgendwer haftet', wenn etwas passiert ist. Wenn das Straßenbauamt kein Verschulden trifft und man auch keine passende Versicherung hat, bleibt man in der Tat auf seinem Schaden sitzen. Das nennt sich 'allgemeines Lebensrisiko' - in unserer Absicherungsmentalität sicherlich ein gern verdrängtes Konzept. :)

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#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Das Auffinden einer Anspruchsgrundlage ist, wie fast immer, kein Problem, Mareike. Die Probleme für den Anspruchssteller stellen sich erst, wie gleichfalls fast immer, bei den Tatbestandsvoraussetzungen, z.B. beim Verschulden, und deren Darlegbarkeit und Beweisbarkeit.

-- Editiert von thosim am 10.08.2006 09:57:14

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Grundsätzlich sehe ich das wie pp und mareike. Das Straßenbauamt muss natürlich nachweisen können, dass die regelmäßigen Kontrollen stattgefunden haben. Hilfreich könnte auch sein, wenn bekannt ist wann die Risse entstanden sind. Anscheinend sind sie ja plötzlich aufgetreten und die zuständiegn Behörden haben umgehen reagiert.(Straßensperrung) Dann gäbe es auch keine Chance auf Schadenersatz.
Eine theoretische Möglichkeit bestünde evt. wenn der Belag recht neu war und eine Baufirma noch in der Gewährleistung ist. Aber Vorsicht, das ist schon sehr konstruiert.
Kurz: es sieht schlecht aus!

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#6
 Von 
estaleira
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erst einmal vielen Dank für die Antworten. Um nacheinander zu antworten:

- die Gefahrenstelle war nicht markiert
- eine Kontrollfahrt soll lt. Versicherer mittags am gleichen Tag durchgeführt worden sein (Unfall war nachmittags)
- Antwort vom Versicherer "Hitzeaufbrüche treten naturgemäß plötzlich auf" - kein schuldhaftes Verschulden des Straßenbauamtes erkennbar s. Pawel P.
- allerdings ein Anhaltspunkt: lt. Autobahnpolizei soll dort vorher eine Baustelle gewesen sein

Vielleicht hat jetzt noch jemand Tipps, was man machen kann? Wie kann ich die ehemalige Baustelle beweisen/ nachweisen?
Danke

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Das Straßenbauamt trifft keine Schuld.

Die Baufirma könnte theoretisch eine Schuld treffen. Dazu müsstest Du aber nachweisen, dass die Bauarbeiten ursächlich für den Hitzeaufbruch waren. Das dürfte unmöglich sein.

Da hilft nur noch die eigene Vollkasko und wenn man die nicht hat, muss man den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

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#8
 Von 
estaleira
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen,

haben heute mit der Autobahnpolizei telefoniert. Die Betonplatten (ex DDR) sind über 20 Jahre alt und wegen der Baustelle wird sich die Polizei am Montag mit der Autobahnmeisterei in Verbindung setzen. So eine "Aufbruch" sei dort noch nie vorgekommen. Einen Hinweis auf Geschwindigkeitsbegrenzung wg. möglicher Gefahren aufgrund der Hitze etc. gab es nicht. 130 sind erlaubt.

Nun zur Versicherung, mit der ich auch gesprochen habe: Angeblich zahlt keine Versicherung Schäden an den Reifen und Achsen. Und nun muss ich wohl trotz Voll- und Teilkasko alles selber zahlen - oder noch Ideen?

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#9
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

vielleicht hilft dir das weiter:

http://www.bundderversicherten.de/bdv/BdVAkt/mi20060412.htm

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#11
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Es ist finanziell bitter, aber manchmal passieren Dinge, an denen niemand schuld ist und für die dann auch niemand haftet.

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