100.000 Euro Schadensersatz vom Staatsanwalt !

4. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
STRAFTAETER
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
100.000 Euro Schadensersatz vom Staatsanwalt !

Meine Laptops wurde wegen diverser Geschichten, die ich bereits im Strafrechtsforum etwas erleuterte beschlagnahmt.

Ich habe wiedersprochen und bekomme nun einen der 2 Laptops ausgehändigt, da nach Durchsicht nichts illegales gefunden wurde. mit dem anderen sind se noch nciht angefangen, den kriege ich aber ebenso 100%ig zurück -todsicher, weil da auch nix illegales drauf ist.

So:

Ich habe einen Schaden von 100.000 Euro bei der Staatsanwaltschaft geltend gemacht, da ich nachweisen kann, dass ein bekannter Freund, mir zu dem zeitpunkt der Inbeschlagnahme eine legale datei ( ein textdokument mit einer art buch ) für 100.000 Euro abkaufen wollte.

Aufgrund der langen Zeit in der ich nicht an den Laptop herangekommen bin verlor er aber das interesse.

Mit ist dadurch ein schaden von 100.000 Euro entstanden, mein freund wird dies auch vor gericht bestätigen und er verfügt tatsächlich über das geld- wie stehen rechtlich gesehen meine chancen das geld tatsächlich zu bekommen??

Völlig abwegiger gedanke oder nicht?

Also ich sehe da zurzeit keinen haken eigentlich??

Grüße

Wer den Schaden hat...?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Abend,

die Geschichte ist einfach zu unglaubwürdig.

Hat sich diese 100.000 Euro-Datei nur auf Ihrem Laptop befunden? Haben Sie unmittelbar nach der Beschlagnahme einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt? Wie verlief die Kommunikation mit Ihrem Freund nach der Beschlagnahme? Kann belegt werden, dass diese Datei 100.000 Euro wert ist und nur Ihr Freund sie zum damaligen Zeitpunkt nutzen konnte? Und so weiter, und so weiter ...

Mein Tipp: vergessen Sie es - Sie generieren nur Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Noch einen schönen Abend,

Nervin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
STRAFTAETER
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Also, ja Datei befindet sich auf dem Pc, ich habe dem Staatsanwalt per einschreiben brief den sachverhalt genau beschrieben, zeugen benannt ect.

Antwort kam pampig per telefon, dass ich den pc eh nicht zurückkriege, weil er tatmittel ist.

2 Wochen swpäter kommt ein brief vom staatsanwalt, in dem steht, dass ich den pc nun abholen kann o.O

rechtsanwalt habe ich nciht beauftragt, da nicht genug geld und ich muss warten bis ich pflichtverteidiger bekomme.

Wie soll ich beweisen, dass das dokument 100.000 Euro wert ist??

Mein Freund sagt halt aus, dass er mir ein Drehbuch für 100.000 Euro abkaufen wollte. Das ist ein üblicher preis dafür.

Ich bin im übrigen selbstständig und unterhalte ein geschäft für Film und Filmindustrieartikel.

Das dürfte die Glaubwürdigkeit noch erhöhen oder??

Meint ihr das wird rechtlich was, oder gibts da irgendwelche dinge die dagegensprechen aus rechtlicher sicht... wie ist das geregelt mit schadensersatz??

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nichtsnutz
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 70x hilfreich)

quote:
Mit ist dadurch ein schaden von 100.000 Euro entstanden, mein freund wird dies auch vor gericht bestätigen



ja neeeee schon klar.

gibt es vorverträge? wenn ja wurden die schon beim Anwalt oder Notar eingereicht?

oder sollte das 100.000$ Geschäft per Handschlag über die Bühne gehen.....
und wenn du so gute Drehbücher schreibst warum verkaufst du es nicht jemand anderem?
Aber probiere es ruhig...... könnte witzig werden, halte uns bitte auf dem laufenden!
evtl. schreibe ich ja darüber ein Drehbuch ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
STRAFTAETER
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

ja klar gibt es Vorverträge, die wurden aber nciht vom Notar oder Anwalt gemacht....

Bisher konnte mir keiner einen rechtlichen grund nenen warum das niht klappen sollte???

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

Weshalb sollten auch "rechtliche Gründe" genannt werden? Für die Beantwortung deiner Frage ist doch der Einsatz von gesundem Menschenverstand absolut ausreichend.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ally2018
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

Wieviel Umsatz machen Sie denn jährlich mit dem Verkauf von Drehbüchern? Haben Sie vorher schon einmal ein Drehbuch für 100.000 € oder mehr verkauft?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Diese Geschichte gabs doch schon mal unter einem anderen Nick hier im Forum. Wo war es denn noch gleich?


gruß azrael




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#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Die 100.000 € stammen die von dem Gelddrucker deines Freundes?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Diese Geschichte gabs doch schon mal unter einem anderen Nick hier im Forum. Wo war es denn noch gleich?

Unser beliebter Forumsspacken tobjai war es glaube ich. :)

> Die 100.000 € stammen die von dem Gelddrucker deines Freundes?

Ja, ich freue mich auch schon auf den Gesichtsausdruck des Freundes, wenn der StA ihn fragt, ob er denn belegen könne, daß er

(a) überhaupt 100,000 EUR hat

(b) überhaupt in der Lage ist, ein solches Drehbuch dann entweder weiterzuvermarkten oder gar daraus einen Film zu produzieren, der dann auch nur annähernd so viel Geld einbringen würde

> Bisher konnte mir keiner einen rechtlichen grund nenen warum das niht klappen sollte?

Du bist dafür beweispflichtig und das wird dir nicht gelingen.

Du müßtest beweisen, daß

(1) sich das Drehbuch auf dem Rechner befunden hat und

(2) sich das Drehbuch nirgendwo sonst befunden hat und

(3) wirklich jemand 100,000 EUR dafür zahlen wollte und

(4) dieser Jemand die 100,000 EUR auch besessen hat und

(5) dieser Jemand nun kein Interesse mehr an dem wieder aufgetauchten Drehbuch hatte (und jemand anderem 100,000 EUR für dessen Drehbuch bezahlt hat) und

(6) dieses Drehbuch objektiv auch 100,000 EUR wert ist (daß irgendein Heinz dir 1 Milliarde EUR für eine Datei mit "Hallo Welt" bezahlen wollte, begründet noch keinen Schadensersatz in der Höhe, wenn der tatsächliche Wert nur 0,00001 EUR betragen hat) und

(7) ...

Dann also mal viel Spaß im Knast - der Versuch, die Staatsanwaltschaft selbst zu betrügen, dürfte übel ausgehen. :)

-- Editiert am 05.07.2009 13:23

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bisher konnte mir keiner einen rechtlichen grund nenen warum das niht klappen sollte??? <hr size=1 noshade>

1.)
Schadenersatz setzt bei § 839 BGB die Verletzung einer Amtspflicht voraus. Bei einer rechtmäßigen Beschlagnahme, fehlt es bereits an einer Amtspflichtverletzung. Eine Beschlagnahme wird nicht allein deshalb rechtswidrig, weil sich der Beschuldigte als unschuldig entpuppt.

2.)
Ein Schadenersatzanspruch ist auch ausgeschlossen, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, den Schaden durch ein Rechtsmittel abzuwenden (§ 839 Abs. 3 BGB ), d.h. der Geschädigte muss sich gegen die Beschlagnahme wehren.
Rechtsmittel wären hier die sofortige Anrufung des Gerichts gewesen (bei Beschlagnahme ohne vorherigen gerichtlichen Beschluss) oder die Beschwerde nach § 304 StPO (bei vorherigen rechtlichen Beschluss).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Nicht zu vergessen das erhebliche Mitverschulden § 254 BGB , welches hier im Bereich von knapp über 100% anzusiedeln ist.

Eine derartig wertvolle Datei lediglich auf einem (!) Laptop gespeichert zu haben, also da ist man ja wirklich selbst schuld.

P.S.: Versteigern Sie die Datei doch einfach bei ebay!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Weitere Diskussion erübrigt sich wohl, da der Fragesteller offenbar gar keine 100,000 EUR werte Datei hat, sondern lediglich dachte, er hätte eine besonders schlaue Idee gehabt, Geld für Nichts zu kassieren. :P

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
invisible
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich finds nur amüsant, dass ihr euch für eure Vera****e (die es ja offensichtlich zu sein scheint) einen STAATSANWALT ausgesucht habt.

Unglaublich, wie manche Leute ernsthaft glauben, sie machen das große/schnelle Geld...

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

Natürlich werden Sie bei einer derart teuren Datei nicht auf die dauernde Funktionsfähigkeit einer Notebookfestplatte vertraut haben.

Zu verweisen ist auszugsweise auf folgende Urteile:

Da Datensammlungen einen wirtschaftlichen Wert darstellen und sich technisch relativ einfach sichern lassen, sind systematische Backups absolut unverzichtbar und sollten bei der Datenverarbeitung oberste Priorität haben (Bundesgerichtshof, Az.: X ZR 64/94 )

Unterlässt es der Geschädigte, seine Daten zu sichern, erlischt sein bestehender Schadenersatzanspruch überwiegend oder gar völlig (AG Kassel, Az.: 423C 1747/97)

Als verantwortungsvoller Nutzer und in Kenntnis des Wertes dieser Datei werden Sie sicherlich eine Datensicherung/ein Backup auf einem externen Datenträger erstellt haben.
Warum haben Sie also diese Datensicherung nicht genutzt, um den Verkauf vorzunehmen??

rechtsanwalt habe ich nciht beauftragt, da nicht genug geld und ich muss warten bis ich pflichtverteidiger bekomme.
Ich bin im übrigen selbstständig und unterhalte ein geschäft für Film und Filmindustrieartikel.


Einerseits geben Sie an, Geschäftstätigkeiten im sechsstelligen Bereich zu tätigen oder tätigen zu wollen, andererseits können Sie Ihren Anwalt nicht bezahlen...

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Warum haben Sie also diese Datensicherung nicht genutzt, um den Verkauf vorzunehmen?

Naja, vielleicht könnte der Fragesteller darauf noch einwenden, die Backups hätte er auf CD im Schrank gehabt und die seien ebenfalls beschlagnahmt worden.

> Einerseits geben Sie an, Geschäftstätigkeiten im sechsstelligen Bereich zu tätigen oder tätigen zu wollen, andererseits können Sie Ihren Anwalt nicht bezahlen...

Wie schon gesagt, die Klein-Mäxchen-Nummer des Fragestellers macht ihn vor uns nur lächerlich und bringt ihn wegen Betruges vor Gericht, wenn er das in der Realität ausprobieren sollte. :)

Ich mußte beim Posting des Fragestellers übrigens so lachen, daß ich mir meinen Picasso vollgesabbert habe. Ich vermute, ich darf ihm jetzt eine Rechnung über 4,5 Mio. EUR schicken.

1x Hilfreiche Antwort

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