14jähriger verletzt fahrlässig Polizisten

30. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
namja67
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
14jähriger verletzt fahrlässig Polizisten

Mein Sohn, damals 14, übernachtete Ende 2011 bei einem Freund. Die beiden trafen sich mit ein paar weiteren Freunden und gingen an den Strand um zu feiern. Um ca. 23:00 kam eine Polizeistreife vorbeigefahren, da die Jugendlichen randalieren sollten, das war aber nicht der Fall. Als der Polizeiwagen den Strand erreichte liefen die meisten weg, mein Sohn wurde jedoch von einem Polizisten gepackt gepackt und nach seienn Personalien gefragt. Mein Sohn riss sich los und rannte im stockdunkeln, noch von der Taschenlampe des einen Polizisten geblendet, in den zweiten Polizisten. Dieser hielt ihn fest, die Polizisten nahmen die Personalien auf. Die beiden Polizisten erlaubten den Jugendlichen jedoch weiter zu feiern, solange sie nicht randalieren würden. Sie stiegen ein und fuhren weg. Von diesem Vorfall hörten wir nichts, vor circa 3 Monaten kam ein Brief in dem Schadensersatz für den Dienstausfall des zweiten Polizisten gefordert wurde, in den mein Sohn hineingestolpert war. Es war keine Schadenshöhe angegeben und wir verneinten die Kostenübernahme. Vor zwei Tagen kam ein weiterer Brief in dem nach Paragraph 823 BGB (Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.)
Schadensersatz in Höhe von 14.000 Euro gefordert wurden, davon 330 Euro Arztkosten, aber 13.700 Euro Dienstausfallkosten, falls wir nicht bezahlen wird mit richterlicher Eintreibung gedroht.
Wir können die gefordete Summe kaum bezahlen, was schlagt ihr vor? Demnächst werden wir einen Anwalt konsultieren, aber schonmal ein paar Ideen?

LG

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Ob diese Forderung rechtens ist, kann ich nicht sagen. Nur werdet ihr als Eltern nicht zahlen müssen. Wenn jemand zahlen muss, dann wäre das euer Sohn. Da es sich in diesem Fall um eine sehr hohe Summe handelt, würde ich aber auf jedenfall einen Anwalt aufsuchen. Vorher würde ich aber sicherlich noch eine genaue Auflistung über die Schadenshöhe verlangen.

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-- Editiert Moderator am 02.07.2013 20:00

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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Wir können die gefordete Summe kaum bezahlen, was schlagt ihr vor?



Besteht denn keine private Haftpflichtversicherung?

Da sind die Kinder eingeschlossen, auch grobe Fahrlässigkeit ist versichert.

Da besteht passiver Rechtsschutz, die Versicherung prüft und wehrt ggf. unberechtigte Ansprüche ab.

Falls keine Haftpflicht besteht, sollte man spätestens jetzt eine abschliessen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Wir können die gefordete Summe kaum bezahlen Für die Frage, ob eine Schadensersatzforderung rechtmäßig ist, spielt das nicht die geringste Rolle.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
aber 13.700 Euro Dienstausfallkosten


Wie lange war der Polizist denn dienstunfähig, 4 Monate? :-O

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
Da es sich in diesem Fall um eine sehr hohe Summe handelt, würde ich aber auf jedenfall einen Anwalt aufsuchen.
Ich würde das nicht tun, wenn das Geld sowieso schon knapp ist. Erst mal die eigene Haftpflichtversicherung informieren. Die wird sich schon darum kümmern, ob die Forderung rechtmäßig ist. Wenn keine vorhanden bzw. sich nicht zuständig erklärend: der Junior sollte sich einen Beratungsschein holen und mit diesem einen Anwalt aufsuchen bzw (je nach Bundesland) sich an eine ÖRA wenden.

-- Editiert Moderator am 02.07.2013 20:01

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