Besteht für eine Schmerzensgeldklage, bei der ein Schutzbefohlener misshandelt wurde, dieselbe Frist wie z.B. bei einem Autounfall?
In dem Fall fände ich das Gesetz komisch, weil man als Schutzbefohlener vor allem im jüngeren Alter schwer imstande sein wird, einen Gerichtsprozess zu führen.
-- Editiert von ars4l4n am 10.12.2018 00:06
3 Jahre Frist für Schmerzensgeldklage bei langjähriger körperlicher Misshandlung Schutzbefohlener?
10. Dezember 2018
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Frage vom 10. Dezember 2018 | 00:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
3 Jahre Frist für Schmerzensgeldklage bei langjähriger körperlicher Misshandlung Schutzbefohlener?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 01:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32838 Beiträge, 17253x hilfreich)
In dem Fall fände ich das Gesetz komisch, weil man als Schutzbefohlener vor allem im jüngeren Alter schwer imstande sein wird, einen Gerichtsprozess zu führen. Und deswegen hat der Gesetzgeber den § 207 BGB
geschaffen. Auch § 197(1) Nr. 1 des BGB
sollten Sie mal lesen.
-- Editiert von muemmel am 10.12.2018 01:13
#2
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 14:11
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIn dem Fall fände ich das Gesetz komisch, weil man als Schutzbefohlener vor allem im jüngeren Alter schwer imstande sein wird, einen Gerichtsprozess zu führen. Und deswegen hat der Gesetzgeber den :§ 207 BGB geschaffen. Auch § 197(1) Nr. 1 des BGB sollten Sie mal lesen.
-- Editiert von muemmel am 10.12.2018 01:13
Ich verstehe die Aussage "Die Verjährung von Ansprüchen ist gehemmt", nicht.
Beginnt die 3 jährige Frist dann ab dem 21. Lebensjahr oder ist sie ab dem 21. Lebensjahr vorbei?
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#3
Antwort vom 18. Dezember 2018 | 12:16
Von
Status: Unbeschreiblich (32838 Beiträge, 17253x hilfreich)
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