5 Tage kein Telefonanschluss ? Anspruch ? AGB

16. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
scrat25
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 33x hilfreich)
5 Tage kein Telefonanschluss ? Anspruch ? AGB

durch die Falschlieferung (eines wesentlichen Teiles) meines Anbieters hatte ich 6 Tage keinen Telefonanschluss. Nun habe ich die Handykosten und die Grundgebühr für diese tage dem Anbieter in Rechnung gestellt. Hier lehnt man diese Forderung mit dem Verweis auf die AGB ab.
Die Störung wurde sofort telefonisch gemeldet. Es besteht jedoch eine Anschlussverfügbarkeit von über 98,5 %.
Habe ich dennoch anspruch ?

Darin heißt es:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Alice Privatkundenprodukte
10 Entstörung
10.1 Leistungsstörungen, die im Verantwortungsbereich des Anbieters
liegen, beseitigt der Anbieter wie folgt: Der Anbieter nimmt
täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr Störungsmeldungen entgegen.
Bei Störungen, die werktags (montags 8.00 bis freitags 20.00
Uhr) eingehen, beseitigt der Anbieter die Störungen im Rahmen
der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten
innerhalb von 24 Stunden (Standard-Service) nach Erhalt
der Störungsmeldung des Kunden. Die Entstörungsfrist
beginnt mit Eingang der Störungsmeldung bei dem Anbieter.
Bei Störungsmeldungen, die freitags nach 20.00 Uhr, samstags,
sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt
die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 8.00 Uhr.
Für den Telefonanschluss sowie den Internetzugang besteht
eine Anschlussverfügbarkeit von 98,5 % pro Jahr.
10.2 Nur wenn die Leistungsstörung von dem Anbieter nicht innerhalb
der Entstörungsfristen beseitigt wird, ist der Kunde berechtigt,
weitergehende gesetzliche Mängelansprüche gegenüber
dem Anbieter geltend zu machen. Bei Überschreiten der
Entstörfristen tritt eine Haftung für eine verspätete Ausführung
der Mängelbeseitigung nur ein, wenn der Kunde die Störung
angezeigt hat, und, soweit erforderlich, dem Anbieter oder seinen
Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen tatsächlichen Zutritt
in die entsprechenden Räumlichkeiten verschafft hat.
10.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Unterschreitung
der vereinbarten Anschlussverfügbarkeit bleiben unberührt.

Wer den Schaden hat...?

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