Abfindungserklärung

20. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
HiHallo
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 58x hilfreich)
Abfindungserklärung

Mein Bekannter ist am 24.12.2010 infolge eines nichtgestreuten Fußweges gestürzt.
Der Sturz wurde vom Hauseigentümer seiner Versicherung gemeldet und diese hat einen Versicherungsschutz bestätigt.
Man wollte meinen Bekannten mit einer kleinen Geldsumme als Schmerzensgeld abspeisen ohne Abfindungserklärung.
Da der rechte Oberarm ihm nach einem Jahr noch Schmerzen bereitet und er gewisse Arbeiten mit dem Arm nicht ausüben kann, hat sich mein Bekannter erneut an den Versicherer gewendet.
Man ist bereit, noch 150 € zu zahlen mit einer Abfindungserklärung.
Ich denke mein Bekannter sollte diesen Freibrief nicht unterschreiben.

Die Erklärung lautet sinngemäß:

„Wenn ich von oder für diese von der xxx Versicherung den Betrag von xxx EUR erhalte, so bin ich sowie meine Rechtsnachfolger für jetzt und alle Zukunft, insbesondere auch
für alle etwaigen unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Spätfolgen endgültig und vollständig mit allen Schadenersatzansprüchen abgefunden, die ich glaube, auf Grund des Schadenereignisses vom xx.xx.xxxx
gegen in aus welchem Rechtsgrund auch immer, geltend machen zu können.

Ich weiß, dass auch Ansprüche gegen weitere Schuldner, soweit diese Ausgleichsansprüche
gegen die xxx Versicherung oder die versicherte Person geltend machen
könnten, abgefunden sind.

Ich bestätige zugleich, dass mir Tragweite sowie Sinn und Bedeutung dieser Erklärung - auch auf
Grund vorher erhaltener Belehrung - vollständig bekannt sind.

An diesen Vorschlag halte ich mich bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang bei der xxx gebunden.

Der Vergleich kommt erst dann zustande, wenn der vorliegende Vorschlag schriftlich oder durch Auszahlung
der Vergleichssumme seitens der xxx Versicherung angenommen worden ist.
Im Falle der Annahme des Vergleiches ist der Betrag zu überweisen auf Konto:"

Eine Belehrung erfolgte nicht.
Was tun?
Ablehnen?
Dann gibt es die 150 € nicht, oder?


-----------------
"MfG
HiHallo"

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6 Antworten
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#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Ablehnen?


Klar, oder meinst du, daß mit 150 EUR sowas wie "Da der rechte Oberarm ihm nach einem Jahr noch Schmerzen bereitet und er gewisse Arbeiten mit dem Arm nicht ausüben kann " abgedeckt werden kann?

Außer natürlich die Kausalität läßt sich nicht nachweisen und man hat keine Lust auf jahrelange Gutachterprozesse - Versicherungen können einen ja schon ganz gut am langen Arm verhungern lassen...

quote:
Dann gibt es die 150 € nicht, oder?


Nö, dann müßte man die Versicherung verklagen.

-----------------
""

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#2
 Von 
HiHallo
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 58x hilfreich)

Danke.
Zur Kausalität.
Es war ein Sturz mit Haftpflichtschaden,der anerkannt wurde.
Eine Zwischensumme von 400 € hat Herr x bereits erhalten.
Er würde auch die 150 € nehmen, aber ohne dieser erklärung.
Außerdem was geht es der Versicherung an, wenn Herr x noch eine private Unfallversicherung hat.


-----------------
"MfG
HiHallo"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HiHallo
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 58x hilfreich)

Herr X hat dem Versicherer mitgeteilz, das er die Unterlagen erhalten hat aber vermutlich die Erklärung nicht unterschreibt.Er hat angedeudetr, dass es vermutlich auf eine anwaltliche Hilfe hinaus läuft.
Er bekam postwendend eine Antwort.
Man will sich die Vorstellungen von Herrn X gern anhören wie der Schadensfall zwischen dem Versicherer erledigt werden könnte, und prüfen dann nochmals.
Ist doch schon etwas.
Herr x wird nur versuchen, den Betrag zu erhöhen, eine Abfindungserklärung wird es nicht geben.


-----------------
"MfG
HiHallo"

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#5
 Von 
HiHallo
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 58x hilfreich)

Die Versicherung hat schnell reagiert.
Nach nochmaliger Prüfung ist man bereit,300 € drauf zu legen zu den bereits 450 € erhaltenen.
Kein wenn und aber, auch keine Erklärung.
Der Versicherer meint, mehr könne man über ein Gericht nicht heraus holen.
Er meint aber weiter:
"eine Invaliditätsleistung in der Haftpflichtversicherung gibt es nicht; das ist nur Gegenstand in der privaten Unfallversicherung"

Herr X klagte erst heute wieder über starke Schmerzen bei Beanspruchung des Armes.
Was soll er tun?

-----------------
"MfG
HiHallo"

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#6
 Von 
HiHallo
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 58x hilfreich)

Keine Meinungen dazu?
Ich denke, dass zum Personenschaden Invalidät,Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld gehört.

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"MfG
HiHallo"

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