Abhängigkeit Barbiturate durch Fehlverhalten Arzt

30. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
MaaTini
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abhängigkeit Barbiturate durch Fehlverhalten Arzt

Ich bin seit Jahren ühysisch und psychisch Abhängig von Barbituraten - mein Psychiater hat einfach nur "verschrieben" und meine Syptome erleichtert, aber nie die Ursachen meiner psychischen Krankheit behandelt. Ich wurde süchtig und bin es immer noch.
Ich leide nun an Gedächtnissverlust, bedingt durch anhaltenden Gebrauch von diesen Medikamenten

Nun habe ich recherchiert und bin auf einen Leitfaden der deutschen Ärztekammer gestossen, welches sich unter anderem zu der besonderen Sorgfalt bei der Verschreibung psychotroper Medikamente Stellung nimmt:

Bei der Verordnung von Medikamenten mit Suchtpotenzial – vorrangig sind die Benzodiazepine und ihre Analoga zu nennen – sollten Sie Ihre Verschreibungen besonders genau kontrollieren, insbesondere die Verschreibungsdauer und die verordneten Mengen, aber auch den Umgang mit Wiederholungsrezepten und Doppelverordnungen. Die Verschreibungsdauer sollte wegen der Abhängigkeitsgefahr so kurz wie möglich gehalten werden. Nach längerem Gebrauch muss ausschleichend abdosiert werden

Ausserdem ist in diesem Leitfaden folgendes zu lesen:
Bei der Behandlung gefährdeter oder abhängiger Patienten ist eine Kooperation mit Suchtexperten und -einrichtungen im Umfeld ratsam

All diese Richtlinien wurden zu keiner Zeit von meinem Arzt verfolgt

Kann ich ( evt. mit Hilfe meiner Krankenkasse und einem Gutachten) diesen Arzt auf Fehlbehandlung und Schadensersatz verklagen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Ich verstehe Ihr Problem nicht. Sie selbst haben sich doch das Zeug in den Rachen geschmissen. Warum geben Sie Ihrem Arzt dafür die Schuld?

Sie sind selbst für sich verantwortlich. Sehen Sie zu, dass Sie Ihre Krankheit behandeln, und hören Sie auf, andere für Ihr Schicksal verantwortlich zu machen. Das ist ein kompletter Irrweg.

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#2
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

@Lari-Fari:
das sehe ich aber etwas anders. Nicht jeder, der beim Arzt war, kontrolliert das erstmal, was er da verschrieben bekommen hat. Die meisten vertrauen darauf, dass der Arzt schon weiß, was er tut. Sprich, wenn ein Arzt was verschreibt und sagt: das nehmen Sie 3 mal täglich, dann halten sich die meisten ganz einfach daran.

Ein Arzt, der ein MIttel verschreibt, das abhängig macht und nicht über längere Zeit verorndet werden darf, der müsste sich schon rechtfertigen dafür, warum er es dennoch über so lange Zeit verschrieben hat.

Ob man Schadensersatz verlangen kann, weiß ich nicht. Aber melden bei der Ärztekammer würde ich den Psychiater schon.
Gerade Psychiater sind so, leider. Der Psychiater in meiner Stadt bietet an, dass man online Rezepte bestellen kann. D.h., man geht da einmal hin, der verschreibt was, und dann kann man hinterher einfach wahllos da Rezepte bestellen über das einmal verschriebene Medikament.
Das ist von einem Arzt schlicht verantwortungslos, wenn er nicht kontrolliert, wem er wovon wie viel verschreibt. Und gerade bei einem Psychiater, der ja wohl davon ausgehen muss, dass seine Patienten psychisch etwas angeschlagen sind.

Melden würde ich den in jedem Fall.

LG

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)



Es könnte natürlich ein Behandlungsfehler vorliegen, nur sind die schwer zu unterstellen/nachzuweisen. Es gibt eine Einrichtung "unabhängige Patientenberatung", vielleicht kannst du dich dort allgemein informieren oder aber auch über die Ärztekammer, die schließlich die Empfehlung vorgibt - allerdings vermute ich mal, dass der Psychiater seine Argumente haben wird....



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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
mein Psychiater hat einfach nur "verschrieben" und meine Syptome erleichtert, aber nie die Ursachen meiner psychischen Krankheit behandelt

In solchen Fällen gibt es aber ein probates Mittel für den Patienten:
Den Arzt wechseln.

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#5
 Von 
MaaTini
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Um den behandelden Arzt in einer solchen Situation zu wechseln, muss man sich erst einmal bewusst werden, dass der Arzt falsch behandelt.
Im "Rausch und Sucht" von Psychopharmakas ist es fast unmöglich, eine solche Entscheidung zu finden

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Welcher materielle, in Euro und Cent bezifferbare Schaden ist denn entstanden? Ohne Schaden kein Schadensersatz...

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#7
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Jeder Arzt, der Psychopharmaka u.ä. Substanzen verschreibt, ist sich über das Suchtpotential im Klaren. Abgewogen werden muss, ob der Vorteil ( stabiler Patient, besseres Allgemeinempfinden, Sozialkompatibilität etc.) den Nachteil ( Sucht/Nebenwirkungen ) überwiegt und dementsprechend verschreibt er die entsprechenden Medikamente.

Ausserdem ist es nicht so, dass diese Medikamente mit hohem Suchtpotential nicht nicht oder nicht langdauernd verschrieben werden durfte , sondern

quote:
Die Verschreibungsdauer sollte wegen der Abhängigkeitsgefahr so kurz wie möglich gehalten werden
.

Das ist ein RIESENUnterschied. Der Arzt kann und darf grundsätzlich von ihm für wirksam gehaltene Medikamente so oft und so lange verschreiben, wie er es für angebracht hält.

Denn die andere Frage ist ja auch: Wie wäre es dem Patienten ergangen, wenn er diese Medikamente NICHT bekommen hätte - unter Umständen wäre er von der Brücke gesprungen und dann?

Im Nachhinein hat jeder Patient sowieso gut reden - der Patient sollte sich halt jetzt nen Arzt suchen, der sich auch mit der Suchtproblematik auskennt, wenn er meint , dass er jetzt auch "ohne Psychopharmaka" kann. Denn wenn nicht ohne kann, dann erfüllen die Dinger doch offenbar immer noch ihren Zweck.

My 50 cts.

Gruß, Mira

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#8
 Von 
MaaTini
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo mira

danke für deine konstruktive antwort

die ärztkammer hat ganz klar zur verschreibung von barbituraten stellung genommen - text wie breits gepostet

ausserdem ganz klar statuiert:

wenn keine runterdosierung vom arzt vorgenommen/unmöglich erscheint, sind suchtexpertn oder eine stationäre einweisung angesagt

"im nachherein" ist es einem unter drogen stehenden patienten schwer, diese abhängigkeit zu rechtfertigen

aber muss ein patient dies überhaupt?

und mit diesen drogen ist es wie mit anderen:

den "dealer" braucht man als abhängiger...

ich bin mir jetzt nicht sicher, ob überhaupt jemand von den hier in meinem thread postenden personen überhaupt jemals eine abhängigkeit von drogen am eigenen leib verspürt haben...

hat das von euch je einer am eigenen leibe versprürt?
oder schreibt ihr nur so?

wisst ihr, wie das sich anfühlt - wie man das verspürt - wie alles andere unwichtig wird?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Das ist natürlich alles ganz furchtbar traurig.

Aber welcher konkrete Schaden ist Ihnen denn jetzt entstanden und wie errechnet sich dieser?

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#10
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

Ich kann durchaus mitreden, glauben Sie mir das einfach mal.

Ich hätte einen zugegebenermaßen vielleicht leicht hinkenden Vergleich:

Einem Rollstuhlfahrer, der auf den Rollstuhl angewiesen ist, wird dieser auch nicht "testweise" entzogen, um zu schauen ob er mittlerweile gehen gelernt hat.

Ebenso ist dies mit Psychopharmaka, dort wird nicht mal eben runterdosiert oder abgesetzt, wenn absehbar ist dass der Patient weiterhin darauf angewiesen ist ( zumal die meisten dieser Medikamente erst mal die Wirkung "aufbauen" müssen ).

Sie können Ihren Arzt aber nicht dafür verantwortlich machen, wenn Sie zwar einesteils der Meinung sind, dass Sie die Barbiturate nicht mehr brauchen, auf der anderen Seite sich diese aber weiterhin in der gegebenen Dosierung einwerfen.

In diesem Falle hätten Sie ohne Probleme mit dem Arzt Ihre veränderte Sachlage ( Sichtweise? ) besprechen können und er wäre Ihnen sicherlich bei der Reduzierung behilflich gewesen. ( Oder: Sie reduzieren selbstständig die Dosis, bis Sie wieder ohne die Medis leben können ), ebenso hätte sich eine Lösung finden lassen für Ihr Gefühl, dass nicht an die Ursachen der Problematik gearbeitet wird.

Ein wenig Eigenverantwortung ist aber auch vom Patienten gefragt, sofern er nicht psychich völlig neben sich steht - was dann wiederum eine Indikation FÜR die Medis wäre ;)

Gruß, Mira

Sorryy für den Vergleich, vielleicht fällt jemandem ein besserer Vergleich ein .

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-- Editiert Miramar123 am 01.09.2012 20:41

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