Abschleppdienst fahrlässig? Betriebshaftpflicht?

1. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
wobbegong
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Abschleppdienst fahrlässig? Betriebshaftpflicht?

Mein Wohnwagen ist durch einen Brand beschädigt worden in einer Halle voll von Unfallfahrzeugen.

Nun hat ein Gutachten eindeutig ergeben, dass der Brand von einem Unfallfahrzeug (Renault Twingo) herrührt, dessen Batterie zwar abgeklemmt war, aber von einem Teil der Karosserie durchbohrt wurde und so den Brand auslöste.

Der Abschlepper beteuert seine Unschuld und redet eine Menge wirres Zeug. Eine Anwältin habe ich engagiert.

Ich hätte nur gerne eine Einschätzung bezüglich der Abdeckung durch die Betriebshaftpflicht des Abschleppers, die ja für Fehler und Fahrlässigkeiten aufkommen soll.
Eigentlich sagt mir meine Vernunft, dass eine Batterie aus einem Fahrzeug das offensichtlich stark im Bereich der Batterie durch einen Frontalunfall geschädigt ist, auf jeden Fall zu entnehmen ist.

Gibt es dazu vergleichbare Urteile oder Richtlinien?

Vielen Dank im Vorraus!
Simon Kintrup

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Es gbt dieses

BGH-Urteil (Link) aus 2008.

Dort war es ein Fz.-Brand in einer vermieteten Garage.

Bei dir dürfte ein Verwahrungsvertrag vorliegen. Wichtig sind die BGH-Ansichten zur Beweislastumkehr nach § 280 Abs.1 S. 2 BGB .

D.h. der Verwahrer muss ich entlasten, Beweislastumkehr. Leichtetste Fahrlässigkeit, die nicvht widerlegt werden kann, reicht für die Haftung aus.

Ergo: Sehr gute Karten für dich, das müsste die Anwältin hinkriegen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wobbegong
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis!

Das ist ja mal ein Lichtblick. Werde mich mal ein bisschen eindenken. Wobei gute Karten wahrscheinlich nur helfen werden wenn die Versicherung bezahlt, denn den Gesamtschaden von ca. einer Viertelmillion wird der Abschlepper wohl kaum tragen können. Aber ich denke, dass eine 08/15 Betriebshaftpflicht eben für solche Fälle geschaffen ist und sich somit wohl kaum herauswinden kann.

Ein Verwahrungsvertrag liegt leider nicht direkt vor.
Die Sache ist da ein bisschen komplizierter, denn der Wohnwagen wurde von der Polizei sichergestellt da gestohlen und ist, während ich ihn erneut von der Versicherung erworben habe, "geröstet" worden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wobbegong
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich vergaß zu erwähnen dass der Twingo zum Zeitpunkt des ******* der nur zwei Stunden nach dem Unfall entdeckt wurde, noch haftpflichtversichert war. Welche Art Versicherung habe ich noch nicht in Erfahrung gebracht.

Deckt eine "normale" Verkehrshaftpflicht so etwas unter Umständen ab?

-----------------
"- http://boatabout.de/ -"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen