Abtretung von Schmerzensgeldforderung/Schadenersatz nach Verkehrsunfall zulässig ?

13. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Stancer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Abtretung von Schmerzensgeldforderung/Schadenersatz nach Verkehrsunfall zulässig ?

Also meine Frau hatte vor über einem Jahr als Beifahrer einen Verkehrsunfall. Bis heute hat sie Probleme/Schmerzen im Hals/Nacken-Bereich, die gegnerische Versicherung stellt sich allerdings bis heute quer und behauptet meine Frau würde simulieren. Auch nach mehreren ärztlichen Gutachten bleibt die Versicherung bei ihrer Position.

Nun soll das ganze vor Gericht gehen und der Anwalt meiner Frau hat nun noch vorgeschlagen das meine Frau die Schadenersatzansprüche an mich abtritt um selbst als Zeugin aussagen zu können.

Ist dies rechtens ? Ich war bisher der Auffassung, das Schmerzensgeldansprüche nicht abgetreten werden können.

Es geht zum einen um Schmerzensgeld und um immaterielle Schäden, da sie in der Zeit nach dem Unfall aufgrund der Schmerzen keinerlei Tätigkeiten nachgehen konnte.

Zu Beginn wurde ein Schmerzensgeldvorschuss gezahlt (mittlerer 3stelliger Betrag). Die Gesamtsumme der der Schadenersatzforderung ist laut Anwalt ein mittlerer 4stelliger Betrag.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Stancer):
Ich war bisher der Auffassung, das Schmerzensgeldansprüche nicht abgetreten werden können.


Abgetreten werden kann so ziemlich jedes Recht, auch ein Schmerzensgeldanspruch.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.947 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen