Also meine Frau hatte vor über einem Jahr als Beifahrer einen Verkehrsunfall. Bis heute hat sie Probleme/Schmerzen im Hals/Nacken-Bereich, die gegnerische Versicherung stellt sich allerdings bis heute quer und behauptet meine Frau würde simulieren. Auch nach mehreren ärztlichen Gutachten bleibt die Versicherung bei ihrer Position.
Nun soll das ganze vor Gericht gehen und der Anwalt meiner Frau hat nun noch vorgeschlagen das meine Frau die Schadenersatzansprüche an mich abtritt um selbst als Zeugin aussagen zu können.
Ist dies rechtens ? Ich war bisher der Auffassung, das Schmerzensgeldansprüche nicht abgetreten werden können.
Es geht zum einen um Schmerzensgeld
und um immaterielle Schäden, da sie in der Zeit nach dem Unfall aufgrund der Schmerzen keinerlei Tätigkeiten nachgehen konnte.
Zu Beginn wurde ein Schmerzensgeldvorschuss gezahlt (mittlerer 3stelliger Betrag). Die Gesamtsumme der der Schadenersatzforderung ist laut Anwalt ein mittlerer 4stelliger Betrag.
Abtretung von Schmerzensgeldforderung/Schadenersatz nach Verkehrsunfall zulässig ?
13. April 2019
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Frage vom 13. April 2019 | 11:08
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 3x hilfreich)
Abtretung von Schmerzensgeldforderung/Schadenersatz nach Verkehrsunfall zulässig ?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 15. April 2019 | 10:58
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatIch war bisher der Auffassung, das Schmerzensgeldansprüche nicht abgetreten werden können. :
Abgetreten werden kann so ziemlich jedes Recht, auch ein Schmerzensgeldanspruch.
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