Ärger in Disko

31. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Khacker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ärger in Disko

Ich war vor einiger Zeit mit einer Hand voll Freunden in einem Club. Meine Freunde provozierten ein Mädchen, das mit ihren Freundinnen da war. Das ganze sollte eher ein Spaß sein, wurde von der Dame aber mißverstanden. Die Mädchengruppe steigerte sich in die Situation immer mehr hinein und eine der Frauen entpuppte sich als Rädelsführerin und hatte mich als ihr Opfer herausgesucht - obwohl ich unbeteiligt war und nur am selben Tisch saß. Meine Freunde verließen den Tisch und ich saß mit einer Begleitung alleine dort. Die Mädchengruppe provozierte weiter und irgendwann meinte meine Begleitung, dass sie an unseren Tisch kommen.

Die Rädelsführerin brüllte mich an. Als ich ihr sagte, sie solle nicht so schreien, hielt Sie mir Ihre Hand kurz vor mein Gesicht und schrie weiter. Daraufhin schob ich ihre Hand beseite worauf Sie mir mit voller Wucht auf den Kopf schlug.


Im Augenwinkel merkte ich nur wie Bier durch die Gegend spritzte und ich meine harte Kontaktlinse verloren hatte.

Ich rief die Polizei, verzichtete aber erst einmal auf eine Anzeige. Nun weigert sich aber die Dame, die Linsen zu zahlen. Ihr Anwalt plädiert auf Notwehr, da die Dame behauptet, ich hätte sie so stark am Arm gepackt dass Sie Angst bekommen hätte. Sie verdrehte gar die Tatsachen in Ihrer Aussage und behauptete Sachen, die gar nicht stimmen.

Jetzt habe ich aber nur einen Zeugen - die anderen waren schon vom Tisch verschwunden - und die Dame etwa sechs. Habe ich da überhaupt eine Chance, wenn ich klage? Kann ich vor dem Richter mein Geld einklagen und was passiert, wenn die Klage abgewiesen wird? Gibt es da eine Hausnummer, wie hoch die Kosten sind, die auf mich zukommen könnten.

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Habe ich da überhaupt eine Chance, wenn ich klage?

Es kommt nicht auf die Zahl der Zeugen beider Seiten an, sondern auf deren Glaubwürdigkeit und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen.

Gibt es im ganzen Laden keine weiteren Zeugen für den Verlauf?

> Kann ich vor dem Richter mein Geld einklagen

Ja. Wie erfolgreich, hängt von oben gesagtem ab.

> und was passiert, wenn die Klage abgewiesen wird?

Dann wirst du auf allen Kosten (Dein Anwalt, der Anwalt von dem Mädel, Gericht) sitzen bleiben.
Wie teuer das wird, kannst du dir selbst ausrechnen, indem du den Wert der Kontaktlinse in einen Prozeßkostenrechner eingibst, die sich beim googlen nach diesem Wort finden lassen.

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#2
 Von 
Khacker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tipp mit dem Rechner. Hat mir schon sehr viel weiter geholfen.

Ich habe aber noch eine weitere Frage:

Da ich ca. 400 Kilometer von dem wohl zuständigen Landgericht weg wohne, ist es für mich ein großer Aufwand zu einem möglichen Richtertermin zu erscheinen (Anfahrt, Urlaub einreichen etc.). Es wird aber sicherlich meine Chancen schmälern, falls ich nicht erscheine, oder?

-- Editiert von Khacker am 31.10.2008 16:03

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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Es wird aber sicherlich meine Chancen schmälern, falls ich nicht erscheine, oder?

Ggfs. wird sogar dein persönliches Erscheinen angeordnet - davon ist auch auszugehen. Dann *mußt* du erscheinen.

> wohl zuständigen Landgericht

Ist dein Schaden größer als 5000 EUR? Ansonsten ist das Amtsgericht zuständig.

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