Ansprechpartner bei Betriebsunfall

8. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Riego
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ansprechpartner bei Betriebsunfall

Mein Freund hatte einen Betriebsunfall. Bei der Installation einer Blitzschutzanlage ist er 6 m vom Dach gefallen und sich fast alle Rippen gebrochen. Er war lt Polizei und BG vorschriftlich gesichert, aber das Fallnetz, dass von einer externen Firma montiert war, hat nicht die vorgeschr. 2 Tonnen gehalten. Operation und Reha sind vorbei. Nun stellt sich die Frage nach Schmerzensgeld. Wer ist dabei der Ansprechpartner? Sein AG tut nichts.
Wer weiß Bescheid?

-- Editiert von Moderator am 08.10.2020 22:20

-- Thema wurde verschoben am 08.10.2020 22:20

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Bei Arbeitsunfällen sieht es meist mau aus, was Schmerzensgeld angeht.
Die BG zahlt zwar Heilbehandlung und Verdienstausfall - aber kein Schmerzensgeld.
Die verursachende Firma (die "externe Firma") muss nichts zahlen, weil die Firma den Unfall nicht verschuldet hat. Schuld an einem Unfall kann nur ein Mensch, aber keine Firma sein. Außerdem zahlt die "externe Firma" Beiträge an die BG, wodurch die "externe Firma" praktisch gegen Ansprüche geschützt ist.
Wenn jemand Schmerzensgeld zahlen muss, dann wäre das der Mitarbeiter der "externen Firma", der den Fehler bei der Montage des Fallnetzes gemacht hat.
Als Mitarbeiter einer Firma haftet man aber nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nicht für Fahrlässigkeit.
Man müsste also quasi beweisen, dass der Mitarbeiter der "externen Firma" den Unfall absichtlich herbeigeführt hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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