Anspruch auf Schadenserstatz/Imageverlust des Grundstücks bei Heizölschaden?

23. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
micha1234
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Schadenserstatz/Imageverlust des Grundstücks bei Heizölschaden?

wir hatten im März durch Fremdverschulden Heizöl auf unserem Grundstück. Bisher ist die Sanierung nicht abgeschlossen und immer wieder wird nur die Hälfte von dem gemacht was wir wollen.
D.h. Billigstarbeitskräfte (Integrationskräfte) werden zur Sanierung herangezogen.
Durch Gestank - z.B. steht seit 6 Wochen ein Container mit Heizöl vor unserem Haus sehen wir einen erheblichen Imageverlust an unserem Grundstück.
Weitere Geruchsbelästigungen lagen zu Beginn des Schadens vor, so daß man nicht mehr die Fenster zum Garten öffnen könnte oder durch den Garten laufen konnte.
Der Garten ist seit März nicht in der Form nutzbar.
Eine Entschädigung wird verweigert.Die gegnerische Versicherung leistet nicht für einen Imageverlust, daß das Grundstück erleidet.
Ich finde es hat ein Beigeschmack, wenn man das Haus wieder verkaufen möchte, daß da Heizöl auf ca. 20 m. Länge 50 cm breit war. Auch wenn saniert wird.
Eine Wert Minderung sehen sie nicht als gegeben an, schließlich wurde das Grundstück wieder saniert und es wird auch kein Eintrag ins Altlastenregist kommen. Bodenproben nach Abschluß der Sanierung werden abgelehnt.
Ebenso verließen die sich auf die Aussage des Gutachters über die Geruchsbelästigung am Grundstück. Der war gerade mal 5 Tage nach Schadensfestellung im Garten, ein Teil des Schadens wurde erst 8 Tage später besichtigt und dessen Nase ist wohl schlechter als die einer Frau.
Einen Anwalt wollen Sie uns auch nicht stellen.
Die Kosten die uns bisher genannt waren betragen 4600 Euro.
Wenn dem so ist, können wir es uns auch leisten den Anwalt zu beauftragen. Ich habe etwas von 5% vom Streitwert gehört, ich nehme an daß der Streitwert 4.600 Euro ist. Oder beträgt der Streitwert der Grundstückswert weil ja ein Teil des Grundstücks heizölverschmutzt ist/war?

Wie sehen Sie den Erfolg, daß wir für den Imageverlust (Wertminderung des Grundstücks) etwas bekommen?


Wer den Schaden hat...?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Also ein sog. Imageschaden, wird bei dem o.g. Fall von der Versicherung nicht bezahlt, dass sollte eigentlich klar sein.
Falls nach der Entsorgung des verseuchten Bodens weiterhin Schadstoffe im Boden sein sollten, diese auf Kosten des Schädigers entsorgen lassen.
Es könnte natürlich dann sein, dass diese Kosten dann nicht erstattet werden.
Dann hilft wohl nur ein Anwalt.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9312x hilfreich)

Zitat:
Wie sehen Sie den Erfolg, daß wir für den Imageverlust (Wertminderung des Grundstücks) etwas bekommen?

Gering.
Wenn nach der Sanierung der Schaden tatsächlich rückstandsfrei beseitigt ist, dann besteht keine Wertminderung mehr. (Eine "gefühlte" Minderung, weil das Grundstück mal belastet war, zählt nicht.)
Wenn die Sanierung nicht erfolgreich war (also noch Rückstände vorhanden), dann haben Sie erstmal "nur" Anspruch auf Fortsetzung der Sanierung, nicht aber auf Erstattung einer Wertminderung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
micha1234
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die Antworten.

Für mich gibt es keine rückstandsfreie Sanierung. Und unser Imageverlust im Falle eines Verkaufs ist enorm. Ich denke damit läßt sich nicht mehr ein Verkaufspreis erzielen, wie wenn der Schaden nicht entstanden wäre. Ich nehme mal an, daß man so etwas offen legen muß und daß sich kein Käufer mit einem gegnerischen Gutachten nicht zufrieden gibt und wir selbst noch Nachweise führen müssen und damit Kosten haben.

Die schweren Buntsandsteinblöcke die im Öl lagern wurden nicht entfernt, d.. zumindest die Unterseite ist nicht rückstandsfrei.
Nachdem bereits zwei mal saniert wurde soll beim dritten mal nach Abtragen des Erdreichs einfach Erde und Steine als Ersatz gebracht werden. Die schlechte Nase der Arbeiter ist das Mittel um dies zu beurteilen. Also für uns keine Garantie, daß auch die 3. Sanierung nicht frei von Rückständen ist. Kann ohne erneute Bodenproben hierfür eine Garantie gegeben werden?

Bodenproben links und rechts der Schadstelle wurden nie vorgenommen, rein argumentativ gesagt, daß sich das rein auf das Wasser bezieht. Andere kommen, daß noch Jahre später Heizöl freigesetzt werden kann und dies auch im Fels hängen kann.
Wer ist hier in der Beweislast? Der gegnerische Gutachter? Wie lange haftet er für seine entsprechende Beurteilung? Wie lange kann die Versicherung haften?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Ich bin mal so frei und zitiere mich selber aus einem der anderen Posts:
"Wenn die Schadensbeseitigung gelaufen ist, gehört übrigens auch ein eventueller merkantiler Minderwert des Grundstücks zum Schadensersatz. Spätestens hier wird man um einen eigenen Gutachter nicht herumkommen."

Verjährung beträgt übrigens 3 Jahre beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Auch schon geschrieben: eigener Anwalt macht Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9312x hilfreich)


Das Problem ist doch, dass der (merkantile) Minderwert des Geländes bislang nur eine bloße Befürchtung des Fragestellers ist ("Imageverlust"). Und für bloße Befürchtungen gibt es nichts.

Wenn der Fragesteller dafür Ersatz haben möchte, müsste er selbst (auf eigene Kosten) dafür sorgen, dass er etwas mehr in der Hand hat als bloße Befürchtungen. Wenn der Fragesteller dann Belege hat, dass die Befürchtungen mehr als nur Befürchtungen sind, dann könnte er eine Erstattung der Kosten in Angriff nehmen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Ms82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
Wir haben ebenfalls einen Heizölschaden an unserem Haus. Die Versicherung stellt sich quer.
Ich würde mich gerne mit Ihnen persönlich unterhalten.
?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ms82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei uns ist eine Firma Logichek (Gründer zufällig ehemaliger Mitarbeiter der Versicherung Alli..)als Vertreter der Versicherung eingeschaltet. Diese Sucht nach günstigen alternativ Lösungen für den Versicherer auf Kosten der Geschä...... Es wirkt auf uns als ....Verzögert, versucht nicht das gesamte Ausmaß des Schadens festzustellen, verweigert Messungen zur Feststellung Gesundheitlicher Gefahren....



0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von micha1234):
Einen Anwalt wollen Sie uns auch nicht stellen.

Schon mal über sie Sinnhaftigkeit nachgedacht, das die Gegenseite den Anwalt für euch stellen soll?



Zitat (von Ms82):
Verzögert, versucht nicht das gesamte Ausmaß des Schadens festzustellen, verweigert Messungen zur Feststellung Gesundheitlicher Gefahren

Ein versierter Anwalt hätte wahrscheinlich schon längst ein selbständiges Beweissicherungsverfahren angestoßen ... wenn man sich das Geld sparen möchte und lieber selbst herumwurstelt ...
2019 tritt wohl die Verjährung ein, dann dürfte die Versicherung ganz legal alles einstellen und verweigern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

@Harry: Den TE interessiert das wahrscheinlich nicht mehr, sein letzter Beitrag war aus 2016.

@MS82: In so einem Fall nimmt man sich einen Anwalt!

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