Hallo zusammen
Ich würde gerne mal einige Meinungen bezüglich meines Arbeitsunfalls wissen.
Erst mal zu mir
Ich arbeite in einem Tierheim als angestellte Tierpflegerin, im Oktober habe ich die Anweisung bekommen mit einem beschlagnahmten Rottweiler ein Maulkorbtraining zu machen. Nach dem Training hat mich der Hund von meinem Hocker gerissen und mich attakiert. Ich hatte den linken Unterarm gebrochen, der mit einer Platte operiert wurde. Zudem hatte ich rechts ein Mittelhand Bruch der mithilfe von Drähten fixiert wurde,und zahlreiche Bisswunden an Händen und Unterarmen. Ich war 4 Monate ohne Unterbrechung krank geschrieben. Seit Anfang Februar arbeite ich wieder.
Nun ist meine Frage ob ich Schadensersatz geltend machen könnte oder nicht?
Anspruch auf Schmerzensgeld
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatNun ist meine Frage ob ich Schadensersatz geltend machen könnte oder nicht? :
Klar kann man das.
Viel interessanter ist jedoch die Frage, könnte man damit auch erfolgreich sein.
Da dürfte es im wesentlichen darauf ankommen ob man für das Maulkorbtraining überhaupt qualifiziert/zertifiziert war und wie genau das
abgelaufen ist.ZitatNach dem Training hat mich der Hund von meinem Hocker gerissen und mich attakiert. :
Zitat:Nun ist meine Frage ob ich Schadensersatz geltend machen könnte oder nicht?
Welchen Schaden möchten Sie denn ersetzt haben?
Sie schreiben, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Dann wird die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse / Berufsgenossenschaft) sämtliche Heilbehandlungen incl. Reha bezahlen.
Durch das Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung dürfte letztendlich auch kein finanzieller Verlust eingetreten sein.
Falls Sie an Schmerzensgeld denken: Sowas zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht.
Falls Sie denken, dass der Arbeitgeber Ihnen etwas zahlen muss: Nein, muss er nicht. Wenn es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall handelt, dann springt die Unfallkasse ein. Der Arbeitgeber hat seine Zahlungspflicht bereits dadurch erledigt, dass er Beiträge an die gesetzliche Unfallkasse abgeführt hat. Dadurch ist er vor Ansprüchen des Arbeitnehmers geschützt. Aus Sicht des Arbeitgebers ist die Unfallkasse wie eine Haftpflichtversicherung bei Arbeitsunfällen.
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Beim Schmerzensgeld dachte ich eher an den Besitzer des beschlagnahmten Hundes und nicht an meinen Arbeitgeber. Das dieser Beruf ein Berufsrisiko mit sich bringt ist mir bewusst.
Trotz allem hat der Hundebesitzer bei der Beschlagnahmung verschwiegen das der Hund Mann Scharf ist. Hätte er dies nicht verschwiegen wäre man anderst an den Hund ran gegangen. Leider sieht man das einem Hund nicht an, zudem streitet der Besitzer es ab.
Besitzer des Hundes war zu dem Zeitpunkt doch das Tierheim.
Derjenige, dem der Hund vor der Beschlagnahme gehörte, ist "nur" der Eigentümer.
ZitatDas dieser Beruf ein Berufsrisiko mit sich bringt ist mir bewusst. :
Das Berufsrisiko schließt die ungenauen Information über die Eigenschaften der Hunde mit ein.
Wieso soll der ehemalige Besitzer dafür haften, verstehe das nicht. Ist wie: Polizei beschlagnahmt Waffe. Diese geht beim Einlagern los und verletzt einen Polizisten. Ist jetzt der ehemalige Besitzer daran schuld?
Wieso wurde der Rottweiler beschlagnahmt? Konnte man daraus evtl. aggressives Verhalten ableiten? Bevor man einen Hund trainiert sollte man diesen erst einmal kennen.
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