Antrag auf Schmerzensgeld

10. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Christoph_22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Schmerzensgeld

Guten Tag, ich schildere hier möglichst kurz meine situation:

ich wurde am 24.juni nachts um kurz nach mitternacht in der fußgängerzone von einem betrunkenen grundlos ins gesicht geschlagen.
da die polizei dienststelle gerade in der nähe war, habe ich anzeige und strafantrag gestellt, und habe 2 Zeuginnen.
Der täter wurde auch noch während meiner vernehmung in den straßen aufgefischt und aufs revier gebracht, ich bestätigte den täter.

nun, nach hausarzt, röntgen und HNO arzt, hatte ich ein hämatom am linken auto, eine nasenbeinfraktur die idealstehend ist, d.h. nicht umbedingt operiert werden muss, eine schiefe nase nach recht und ein "nasenmuschelhyperplasie".

vorher wollte ich nur das der täter sozialstunden oder vorbestraft wird, als sich aber die schwellung zurücktat und der bruch diagnostiziert wurde und die nase leicht schief bleiben wird, will ich nun ein schmerzensgeld.
ich habe keinen rechtsschutz.
der täter ist zur zeit in der ausbildung.

Meine fragen:
welche möglichkeiten habe ich?
was kann für mich herausspringen?
wie soll ich vorgehen?

Danke für ihre Zeit
Christoph

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 56x hilfreich)

'ein hämatom am linken auto'..

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#2
 Von 
Christoph_22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

tut mir leid, natürlich soll es heissen:
hämatom am linken auge! ;)

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#3
 Von 
Christoph_22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

keiner mehr irgendwelche tipps oder ratschläge?

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#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 573x hilfreich)

Einem Türsteher wurde letztens in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung (ebenfalls Nasenbeinfraktur) die Auflage erteilt, an den Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000,-EURO zu zahlen.
Allerdings hatte der Türsteher ein dementsprechendes Einkommen.
Der Geschädigte war nicht als Nebenkläger aufgetreten und hatte auch keine eigenen Anträge gestellt.

Wie das Verfahren in diesem Falle ausgeht, kann man nicht voraussagen.
Von Einstellung , Einstellung mit Auflagen, Verurteilung ist alles möglich.

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#5
 Von 
Christoph_22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

zählt die ausbildungsvergütung eher mildernd im falle von diesem azubi? also das kein schmerzensgeld oder geringeres angeordnet wird?

aber ich warte besser ob er strafrechtlich verurteilt wird, dann hab ich nachher bessere karten beim zivilrechtlichen da die schuldfrage schon geklärt ist?
danke nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 382x hilfreich)

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schädigers vermag schon - muß aber im Einzelfall nicht - einen Faktor bei der Bemessung eines SMG darstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Christoph_22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

was ich für schlimm empfinde, das soetwas fallengelassen werden kann,
ich hoffe doch sehr darauf das es zu einer verhandlung kommt. nach der schwellung und dem hämatom wollte ich nur das er vorbestraft und/oder sozialarbeit leisten muss, aber nachdem sich die gebrochene und schiefe nase rausstellte will ich ein schmerzensgeld. ich bin weiss gott kein blutsauger aber das ist zuviel. auch erwarte ich keine 3000€.

ein brief vom anwalt mit SMG forderung wird wohl eher nur belächelt oder?
zahlen tun sie wohl alle erst nach gericht oder?

danke euch für eure antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 382x hilfreich)

quote:
soetwas fallengelassen werden kann


Wieso?

quote:
ein brief vom anwalt mit SMG forderung wird wohl eher nur belächelt oder?


Nö!

Sie haben im Grunde genommen zwei Möglichkeiten:

Entweder Sie machen

1.) SMG-Ansprüche im Rahmen eines sog. Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahren gegen den Täter geltend

oder

2.) Sie leiten ein Zivilverfahren ein. Insoweit wäre es freilich sinnvoll ein Strafverfahren, das zeitnah(!) stattfindet abzuwarten.

Im Übrigen haben Sie nach Abschluß des jeweeiligen Verfahren auch einen Titel, aus dem Sie 30 Jahre lang vollstrecken können.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Christoph_22
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, da ich nun gehört an was für gesocks ich da geraten bin, nämlich auch knackis, möchte ich mich vor dieser gerichtsverhandlung drücken.
eine strafanzeige und strafantrag wurden gestellt, aber ich habe noch keinen einstellungsbescheid oder sonstige positive zusagen bekommen.
kann ich diese verhandlung noch stoppen, oder mich da sonst irgendwie rausholen?
lieber halt die gebrochene nase, als später ein messer im bauch.

danke im voraus

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