Hallo liebe Community,
ende Juni ist mir eine Frau ins Auto gefahren - die Schuldfrage ist durch die Polizei geklärt, ich bin unschuldig.
Es handelte sich um einen Audi S3 von 2010 mit 70.000 km.
Ich ging zum unabhängigen Gutachter, welcher den Schaden auf ca. 6500€ festlegte.
Ich brachte das Fahrzeug zu Audi, welche das Fahrzeug binnen 14 Tagen reparierten.
Als ich das Fahrzeug abholen wollte ist mir (und meiner Freundin) aufgefallen, dass das ganze Auto verkratzt ist und eine Delle im Dach ist, die definitiv vorher nicht waren. Es scheint, der Kofferraum bei der Demontage auf das Auto gefallen zu sein. Außerdem sind beim Umbau einige Kunststoffteile im Innenraum gerissen.
Ein Mitarbeiter von Audi bestätigte uns, dass das Auto so bei Abgabe definitiv nicht aussah.
Nach langem Hin und Her reparierte die Werkstatt den Schaden. Parallel schaltete ich einen Anwalt ein und schilderte dort meinen fall. Wir müssen nun auf die Rechnung der Werkstatt warten. Die gegnerische Versicherung schrieb in dieser Zeit einen Brief, dass das Gutachten zu hoch ausgefallen wäre und machten ein Gegengutachten, welches rund 1500€ darunter liegt. Wohlgemerkt, ohne das KFZ je gesehen zu haben.
Es wurden Positionen gekürzt, welche notwendig gewesen sind. Außerdem wurde der Stundensatz der Vertragswerkstatt um einiges heruntergesetzt, und zwar auf einen "lokalen Wert".
Meine Anwältin sagt, dass hier nun eine Differenz von 1500€ offen wäre, welche in aller erster Linie ich tragen muss. Die Summe liegt bereits bei der Anwältin und wartet auf die Rechnung von Audi.
Ich kann mir das bei bestem Willen nicht vorstellen.
Die Werkstatt hat nach Gutachten repariert.
Ich hätte hierzu gerne mal eine Meinung.
Außerdem interessiert es mich, wer den Anwalt zahlt wenn es zu einer weiteren Eskalation bzgl. Ausfallsentschädigung und bzgl. der noch offenen Summe kommt.
Muss dies die gegnerische Versicherung noch bezahlen? In welchem Rahmen muss die Versicherung den Anwalt bezahlen? Ich habe Angst zum Anwalt zu gehen und die Kosten selbst tragen zu müssen.
Im Endeffekt wurde das KFZ am 03.09. fertiggestellt.
Heute bekam ich eine Rechnung von Audi in welcher steht, die Reparatur wäre am 15.07. fertiggestellt worden.
Ich hoffe, man kann diese Kurzversion einigermaßen nachvollziehen und einschätzen.
Besten Dank und liebe Grüße,
Kevin
Anwalt nach einem Unfall
14. Dezember 2020
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Frage vom 14. Dezember 2020 | 16:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt nach einem Unfall
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2020 | 17:23
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatAußerdem sind beim Umbau einige Kunststoffteile im Innenraum gerissen. :
Werkstatt wechseln.
ZitatMeine Anwältin sagt, dass hier nun eine Differenz von 1500€ offen wäre, welche in aller erster Linie ich tragen muss. :
Anwältin wechseln.
(Im Prinzip hat sie Recht, da du gegenüber der Werkstatt der Auftraggeber bist. Sie hätte dir aber auch erklären können, dass das von der VS zu 99% Dummfug ist.)
ZitatDie gegnerische Versicherung schrieb in dieser Zeit einen Brief, dass das Gutachten zu hoch ausgefallen wäre und machten ein Gegengutachten, welches rund 1500€ darunter liegt. :
Der ganz normale sinnlose Schwachsinn der Versicherer halt. Und um ein Gutachten handelt es sich bei dieser `Streichliste`schon gar nicht.
ZitatEs wurden Positionen gekürzt, welche notwendig gewesen sind. :
Und das wären welche?
ZitatDie Werkstatt hat nach Gutachten repariert. :
Das ist doch gut für dich.
ZitatAußerdem interessiert es mich, wer den Anwalt zahlt wenn es zu einer weiteren Eskalation bzgl. Ausfallsentschädigung und bzgl. der noch offenen Summe kommt. :
Der Unfallverursacher/seine Versicherung.
ZitatIm Endeffekt wurde das KFZ am 03.09. fertiggestellt. :
Heute bekam ich eine Rechnung von Audi in welcher steht, die Reparatur wäre am 15.07. fertiggestellt worden.
Fordere von der Werkstatt einen Reparaturablaufplan(Bei der Reparaturdauer wird den die VS sowieso fordern). Wenn die Werkstatt dein Auto beschädigt und dann länger braucht, geht das nicht zu Lasten der Versicherung. Das ist dann das Problem der Werkstatt.
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 14.12.2020 17:29
-- Editiert von charlyt4 am 14.12.2020 17:34
-- Editiert von charlyt4 am 14.12.2020 17:35
#2
Antwort vom 14. Dezember 2020 | 18:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120055 Beiträge, 39822x hilfreich)
Zitatdie Schuldfrage ist durch die Polizei geklärt, :
Dummerweise klärt die Polizei aber gar keine Schuldfragen - und schon gar nicht im Zivilrecht.
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#3
Antwort vom 14. Dezember 2020 | 21:37
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo charlyt4,
Danke für deine Antwort.
ZitatWerkstatt wechseln. :
Ja das war definitiv das erste und letzte mal dort...
ZitatAnwältin wechseln. :
(Im Prinzip hat sie Recht, da du gegenüber der Werkstatt der Auftraggeber bist. Sie hätte dir aber auch erklären können, dass das von der VS zu 99% Dummfug ist.)
Ja das ist eben die frage. Sie ist halt nun schon in allem eingeweiht usw.
ZitatEs wurden Positionen gekürzt, welche notwendig gewesen sind. :
Zitat:
Und das wären welche?
(Ausgangswert laut meines Gutachtens, Nach Prüfung: Ermittlung der Versicherung)
Da wären:
1. Ersatzteile:
Ausgangswert: 1980 €
Nach Prüfung: 1835€
2. Arbeitslohn
Ausgangswert: 1800€
Nach Prüfung: 1050€
3. Lackierung (Lackierlohnkosten+Material)
Ausgangswert: 1600€
Nach Prüfung: 800€
Insgesamt meint diese Dienstleistungsfirma, welche die Kalkulation angefertigt hat, mich von 6200€ Brutto auf 3780€ zu drücken.
Es gibt einmal die Kalkulation „Nach technischer Prüfung" —> 5050€, und einmal „Nach technischer Prüfung und Werkstattvergleich —> 3780€.)
ZitatAußerdem interessiert es mich, wer den Anwalt zahlt wenn es zu einer weiteren Eskalation bzgl. Ausfallsentschädigung und bzgl. der noch offenen Summe kommt. :
Zitat:
Der Unfallverursacher/seine Versicherung.
Ja. Die ersten Kosten wurden auch bereits von der Versicherung bezahlt.
Aber wäre es für mich z.b. möglich, die Anwältin zu beauftragen sich um alles zu kümmern, und die Anwältin gleichzeitig von der gegnerischen Versicherung honoriert wird?
Aktuell renne nämlich ich der Werkstatt täglich hinterher bzgl. Rechnungserstellung usw.
ZitatIm Endeffekt wurde das KFZ am 03.09. fertiggestellt. :
Heute bekam ich eine Rechnung von Audi in welcher steht, die Reparatur wäre am 15.07. fertiggestellt worden.
Zitat:
Fordere von der Werkstatt einen Reparaturablaufplan(Bei der Reparaturdauer wird den die VS sowieso fordern). Wenn die Werkstatt dein Auto beschädigt und dann länger braucht, geht das nicht zu Lasten der Versicherung. Das ist dann das Problem der Werkstatt.
Ja das wäre auf alle Fälle sinnvoll.
Das ist auch eben ein Punkt bezüglich der Ausfallsentschädigung. Was übernimmt die Versicherung, ab wann zahlt die Werkstatt.
Ist in meinen Augen alles die Aufgabe der Anwältin.
Aber ich bin, wie bereits erwähnt, nicht sicher, in welchem Umfang man an dieser Stelle von seinem Recht auf einen Anwalt Gebrauch machen darf bzw. Wie weit dieses reicht.
Ich danke dir für deine Unterstützung, Charly und wünsche dir einen schönen Abend.
Liebe Grüße,
Kevin
#4
Antwort vom 14. Dezember 2020 | 21:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatdie Schuldfrage ist durch die Polizei geklärt, :
Dummerweise klärt die Polizei aber gar keine Schuldfragen - und schon gar nicht im Zivilrecht.
Hallo,
Ja das ist wohl richtig
Ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt.
Die Polizei war als Zeuge Vorort und stellte auch fest, dass ich nicht der Verursacher war.
#5
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 08:17
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatInsgesamt meint diese Dienstleistungsfirma, welche die Kalkulation angefertigt hat, mich von 6200€ Brutto auf 3780€ zu drücken. :
Was die meinen, ist vollkommen irrelevant.
Fängt der Name mit C oder D an? Du kannst die Streichliste ja hier gerne mal einstellen.
Bei welcher Gesellschaft ist der Unfallverursacher versichert?
ZitatAber wäre es für mich z.b. möglich, die Anwältin zu beauftragen sich um alles zu kümmern, und die Anwältin gleichzeitig von der gegnerischen Versicherung honoriert wird? :
Normalerweise kümmert sich der Anwalt um die komplette Schadensregulierung und rechnet direkt mit der Versicherung ab.
.
ZitatAktuell renne nämlich ich der Werkstatt täglich hinterher bzgl. Rechnungserstellung usw. :
Heisst das, dass eine Audi Vertragswerkstatt für die Reparatur im Juli in Höhe von über 6000,-€ noch keine Rechnung erstellt hat??? Hast du eine Reparaturkostenübernahmebestätigung unterschrieben?
ZitatDie ersten Kosten wurden auch bereits von der Versicherung bezahlt. :
Wieviel wurde für was an wen bezahlt?
ZitatDas ist auch eben ein Punkt bezüglich der Ausfallsentschädigung. Was übernimmt die Versicherung, ab wann zahlt die Werkstatt. :
Wenn der Sachverständige das Fahrzeug als nicht verkehrssicher eingestuft hat, ab dem Tag des Schadens. Die voraussichtliche Reparaturdauer findest du in deinem Gutachten. Aufgrund der Schadensminderungspflicht sollte die Reparatur zügig erfolgen. Ausfallzeiten durch Schäden die die Werkstatt zu verantworten hat, gehen natürlich nicht zu Lasten der Versicherung.
ZitatIst in meinen Augen alles die Aufgabe der Anwältin. :
Aber ich bin, wie bereits erwähnt, nicht sicher, in welchem Umfang man an dieser Stelle von seinem Recht auf einen Anwalt Gebrauch machen darf bzw. Wie weit dieses reicht.
Was meinst du mit `in welchem Umfang`?
ZitatDie Polizei war als Zeuge Vorort und stellte auch fest, dass ich nicht der Verursacher war. :
Die Polizei kann für das Unfallgeschehen auch kein Zeuge sein, da sie bestimmt nicht vor Ort waren als der Unfall passierte. Ist aber auch egal; da es schon einen Prüfbericht zum Gutachten gibt, kann man davon ausgehen, das die VS die Forderung dem Grunde nach anerkannt hat.
gruß charly
#6
Antwort vom 15. Dezember 2020 | 15:23
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Charly,
danke, dass du dir die Zeit für mich nimmst!
ZitatInsgesamt meint diese Dienstleistungsfirma, welche die Kalkulation angefertigt hat, mich von 6200€ Brutto auf 3780€ zu drücken. :
Zitat:
Was die meinen, ist vollkommen irrelevant.
Fängt der Name mit C oder D an? Du kannst die Streichliste ja hier gerne mal einstellen.
Ja ganz richtig... Mit "C" fängt er an. Ich habe die Gegenkalkulation einmal hier hochgeladen. Ich hoffe, das ist der korrekte Weg, um ein PDF zu teilen.
https://filehorst.de/d/ddJclinm
Zitat:
Bei welcher Gesellschaft ist der Unfallverursacher versichert?
Die Gegnerin ist bei der Generali - Aachener Münchener versichert.
ZitatAktuell renne nämlich ich der Werkstatt täglich hinterher bzgl. Rechnungserstellung usw. :
Zitat:
Heisst das, dass eine Audi Vertragswerkstatt für die Reparatur im Juli in Höhe von über 6000,-€ noch keine Rechnung erstellt hat??? Hast du eine Reparaturkostenübernahmebestätigung unterschrieben?
Ja das ist völlig richtig. Seit 03.09. renne ich der Werkstatt bzgl. der Rechnung hinterher. Gestern habe ich diese dann endlich erhalten. Doch ist in dieser Rechnung das fertigstellungsdatum auf den 15.07 datiert... Was leider nicht stimmt. Die Abnahme des KFZs war am 03.09.20. Deshalb habe ich VW beauftragt, die Rechnung dahingehend zu korrigieren, auch um die Ausfalldauer korrekt berechnen zu können.
Ich lade gerne auch einmal meinen persönlichen Reparaturablaufplan hoch, welchen ich immer aktuell gehalten habe, um das Kuddelmuddel zu dokumentieren. Das kann ich hier gar nicht alles erwähnen...
Hier die Datei:
https://filehorst.de/d/dJxnFucd
Ich habe in der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschrieben, das müsste ja dasselbe sein, richtig?
ZitatDie ersten Kosten wurden auch bereits von der Versicherung bezahlt. :
Zitat:
Wieviel wurde für was an wen bezahlt?
Es wurden:
- 3770€ Reparaturkosten
- 25€ Auslagenpauschale
- 400€ Wertminderung
- 557€ Anwaltsgebühr
An meine Anwältin gezahlt.
ZitatDas ist auch eben ein Punkt bezüglich der Ausfallsentschädigung. Was übernimmt die Versicherung, ab wann zahlt die Werkstatt. :
Zitat:
Wenn der Sachverständige das Fahrzeug als nicht verkehrssicher eingestuft hat, ab dem Tag des Schadens. Die voraussichtliche Reparaturdauer findest du in deinem Gutachten. Aufgrund der Schadensminderungspflicht sollte die Reparatur zügig erfolgen. Ausfallzeiten durch Schäden die die Werkstatt zu verantworten hat, gehen natürlich nicht zu Lasten der Versicherung.
Mein Fahrzeug wurde als Verkehrssicher eingestuft. Das Auto Stand jedoch für eine sehr lange Zeit auf dem Hof der Werkstatt (siehe Link oben).
ZitatIst in meinen Augen alles die Aufgabe der Anwältin. :
Aber ich bin, wie bereits erwähnt, nicht sicher, in welchem Umfang man an dieser Stelle von seinem Recht auf einen Anwalt Gebrauch machen darf bzw. Wie weit dieses reicht.
Zitat:
Was meinst du mit `in welchem Umfang`?
Ich meine damit, ob ich die Anwältin (auf Kosten der gegnerischen Versicherung) in vollem Umfang beauftragen darf, sodass ich mich mit der Werkstatt nicht mehr herumärgern muss.
ZitatDie Polizei war als Zeuge Vorort und stellte auch fest, dass ich nicht der Verursacher war. :
Zitat:
Die Polizei kann für das Unfallgeschehen auch kein Zeuge sein, da sie bestimmt nicht vor Ort waren als der Unfall passierte. Ist aber auch egal; da es schon einen Prüfbericht zum Gutachten gibt, kann man davon ausgehen, das die VS die Forderung dem Grunde nach anerkannt hat.
Zumindest fragte die Polizei vor Ort die Verursacherin, welche die alleinige Schuld zugab.
Ich wünsche einen schönen Nachmittag.
Liebe Grüße,
Kevin
#7
Antwort vom 16. Dezember 2020 | 08:33
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
Hallo Kevin,
bitte nur den entsprechenden Textteil markieren und dann auf `Zitieren`klicken - wird sonst unübersichtlich.
ZitatEs wurden: :
- 3770€ Reparaturkosten
- 25€ Auslagenpauschale
- 400€ Wertminderung
- 557€ Anwaltsgebühr
An meine Anwältin gezahlt.
Soweit alles ok; die VS hat den Schaden vorerst fiktiv abgerechnet. Deine Anwältin wird jetzt die Rep. Rechnung einreichen und die restlichen Reparaturkosten fordern. Da wird es zwar auch wieder Kürzungen geben, aber dann setzt man eine Frist und reicht anschließend Klage ein. In 95% der Fälle zahlt dann die VS wenn die Klageschrift auf dem Tisch liegt.
Zu den technischen Kürzungen soll dein Sachverständiger eine Stellungnahme schreiben.
Dein größtes Problem wird der Nutzungsausfall werden.
Audi S3, Werkstattverlauf,
1
- 26.06.2020 Unfall
- am 27.06.2020 Gutachter beauftragt: Termin vor Ort beim Gutachter. Bilder wurden aufgenommen.
Weitere Bilder müssen nach Demontage der Heckschürze aufgenommen werden.
- 30.06.20: KFZ wurde von mir zur Demontage der Schürze bei Audi abgestellt. Der Gutachter war am Donnerstag den 02.07.20 bei Audi und nahm die fehlenden Bilder auf.
- ab 02.07: Reparatur des Autos
Voraussichtliche Fertigstellung des Autos am 10.07.2020.
Bis da hin ist alles ok und es wird auch keine großen Probleme bezüglich des Nutzungsausfall ab dem 30.06.2020 geben.
Der Abholtermin wurde immer wieder bis zum 15.07.2020 verschoben.
Die verlängerte Reparaturdauer wird die Werkstatt begründen müssen. Die VS wird auf keinen Fall freiwillig Nutzungsausfall bis zum 03.09.2020 bezahlen.
- 15.07.20: Anruf von Audi, das KFZ kann abgeholt werden. Das Fahrzeug wurde nachmittags von mir und einem Audi-Werkstattmitarbeiter begutachtet. Mängel aufgetreten (Kratzer an Dach und Seitenteilen, Delle auf dem Dach, Heckschürze beidseitig gerissen, diverse andere Mängel). Der Mitarbeiter aus der Werkstatt bestätigte mir und dem Servicemitarbeiter, dass die Mängel definitiv nicht gewesen sind, als das KFZ in der Werkstatt abgegeben wurde.
Auto wurde dort stehen gelassen zur Behebung aller Mängel.
gruß charly
PS:
Zitat:Heckschürze beidseitig gerissen
Du hattest einen Heckschaden mit deformiertem Heckblech! Und die Heckschürze musste nicht erneuert werden?
-- Editiert von charlyt4 am 16.12.2020 08:34
-- Editiert von charlyt4 am 16.12.2020 08:38
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