Anwaltshaftung-Schadensersatzanspruch

25. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
kuckuck500
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltshaftung-Schadensersatzanspruch

Hallo,

mein Anwalt hat mich falsch beraten und eine Forderung meinerseits gegenüber einer Person aufgemacht, die rechtlich überhaupt nicht zulässig war. Der gegenerische Anwalt hat eine Frist gesetzt zur Rücknahme der Forderung, die hat mein Anwalt aber nicht genutzt und ganz im Gegenteil weiterhin auf die Forderung bestanden. Nach langem Hin und Her stellte mein Anwalt die Forderung ein. Jetzt will der gegenerische Anwalt knapp 900€ für seine Tätigkeit von mir haben.

Das kann doch wohl nicht wahr sein! Mein Anwalt hat die Forderung aufgemacht. Wie sollte ich denn wissen, dass das Gesetz, welches er mir vorlaß nicht darauf anzuwenden ist!?

In einem weiteren Fall hat er Unterlagen, die ich ihm pünktlich eingereicht habe, nicht weitergereicht. Dadurch ist es zu Klage gekommen. Wenn die Gegenseite gewinnt, muss ich die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite tragen, obwohl ich mich ja nicht falsch verhalten habe. Was kann ich dafür, dass mein Anwalt die Unterlagen nicht weiterreicht?

Muss er jetzt im Rahmen seiner Haftung für den Schaden aufkommen? Nach allem, was ich gelesen habe, ja. Die Frage ist: wie setze ich das ihm gegenüber durch??? Ich werde noch wahnsinnig. Jeder hat seinen Beruf und den sollte er auch beherrschen.

Hat hier jemand schon mal ähnliches erlebt und wenn ja, wie ist die Geschichte ausgegangen?

Wer den Schaden hat...?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Such dir einen besseren Anwalt, im Zweifel vermitteln die Rechtsanwaltskammern hier, insbesondere in deinem Fall.

Im ersten Fall ist es schon sehr fraglich, ob der Anwalt der Gegenseite dir seine Kosten überhaupt in Rechnung stellen kann. Falls dies möglich sein sollte, dann muss evtl. dein Ex-Anwalt dafür aufkommen wegen fehlerhafter Rechtsberatung.

Im zweiten Fall muss dein Ex-Anwalt auf jeden Fall für den von ihm verursachten Schaden aufkommen. Wenn er sich hier weigert, dann kannst du ihm sagen, dass du dich bei der Rechtsanwaltskammer mal erkundigen wirst, ob das so alles in Ordnung ist, was er so treibt.

Gruß
Harry

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#2
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

> ist es schon sehr fraglich, ob der Anwalt der Gegenseite dir seine Kosten überhaupt in Rechnung stellen kann

Klar kann er das - die Verteidigung gegen eine offensichtlich unbegründete Forderung gehört zu den erstattungsfähigen Rechtsverfolgungskosten, und die Handlungen des Anwalts sind der Partei zuzurechnen.
Die Partei kann dann ggfs. ihren Anwalt in Regreß nehmen, wenn der einen Fehler begangen hat.

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#3
 Von 
kuckuck500
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich sehe das genauso. Nur wenn ich mir dafür jetzt auch wieder einen Anwalt nehmen muss, wie soll das alles enden? Das kann ich alles gar nicht bezahlen. Ich habe meinen Anwalt schon schriftlich betreffs der beiden Sachen angemahnt. Ich hoffe mal, dass er von sich aus einlenkt. Das Problem scheint aber zu sein, dass ich laut Gesetz nachweisen muss, dass mir ein Schaden entstanden ist. Das heisst: Ich muss erstmal bezahlen, um bei ihm die Kosten geltend machen zu können. Ich werd echt noch ********. Ich habe keine Ahnung, woher ich das Geld nehmen soll. Und wenn mein Anwalt sich hinterher der Erstattung entzieht, seh ich echt alt aus. Man ist das ein Mist. Ich bin doch extra zum Anwalt gegangen, um vernünftig beraten zu werden. Da kein Anwaltszwang in den Angelegenheiten bestanden hat, hätte ich es auch gleich selber machen können....

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#4
 Von 
kuckuck500
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Verfahren laufen noch, wenn ich jetzt den Anwalt wechsele, muss ich doch beide voll bezahlen? Jeder legt doch für sich den Streitwert zu Grunde?

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zunächst muss ich unterstellen, dass die Gegenforderung des Anwaltes nach Grund und Höhe berechtigt ist. Das heißt, dass sie über Ihren Anwalt eine unberechtigte Forderung erhoben haben und die Rechtsverteidigung des angeblichen Schuldners Kosten in Höhe von EUR 900,-- verursachten. Dann müssen auch Sie dafür gerade stehen.

Im Falle einer Falschberatung bestehen aber Schadensersatzansprüche gegen ihren Anwalt. Auch die Falschberatung muss ich als gegeben unterstellen.

Dann sollten Sie Ihren Anwalt mit Fristsetzung zur Begleichung der Rechnung des Gegenanwaltes auffordern. Mit Ablauf dieser Frist befindet er sich in Verzug.

Danach können Sie einen Anwalt beauftragen die Schadensersatzforderung durchzusetzen.

Sollten Sie noch nicht die Rechnung IHRES Anwaltes bezahlt haben können Sie auch mit der Schadensersatzforderung (Forderung des Gegenanwaltes) aufrechnen.

Falls Sie die Rechnung des Gegenanwaltes vorab zahlen (was sich anbietet, WENN die Forderung BERECHTIGT ist, um Folgekosten eines weiteren Rechtsstreits zu vermeiden), sollte dies ausdrücklich "nur unter Vorbehalt" erfolgen, um bei Überzahlung oder (Teil)Unbegründetheit der Forderung Rückforderungen zu ermöglichen.

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#6
 Von 
kuckuck500
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Forderung des gegnerischen Anwalts ist berechtigt. Das steht schon mal ausser Frage. Diese Forderung machte er auf, weil mein Anwalt seine Mandantin zur Rückzahlung von Kindesunterhalt aufgefordert hat. Der geg.Anwalt hat zur Rücknahme der Forderung aufgerufen und eine Frist hierfür gesetzt. Mein Anwalt hat mich dahingehend beraten, dass die Mutter zur Rückzahlung verpflichtet sei. Auch als der geg.Anwalt zur Rücknahme der Forderung die Frist setzte, hielt er die Forderung aufrecht. Ein paar mal hat der Anwalt zur Rücknahme aufgefordert! Doch mein Anwalt blieb stur! Ich werde ihn jetzt, wie von Ihnen geraten eine Frist zur Zahlung der Forderung setzen. Und was ist mit der anderen Angelegenheit? Da habe ich auf Anforderung der Gegenseite umgehend meinem Anwalt die Unterlagen zur Kindesunterhaltsberechnung zu kommen lassen. Mein Anwalt hat die nicht weitergereicht und es kam zu Klage. Da das Verfahren ausgesetzt wurde, steht eine Streitwertberechnung und die Kostenentscheidung des Gerichts noch aus. Meinem Anwalt habe ich vorab in dieser Angelegeheit schon über 1000€ gezahlt. An was für einen Fachanwalt muss ich da wenden?

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn es zu der Klage nur deshalb kam, weil der Anwalt die Unterlagen nicht rechtzeitig weiterreichte und Sie deshalb Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten zu tragen haben stellt dies ebenfalls eine schuldhafte Schlechtleistung des Anwaltsvertrages dar.

Auch hier stehen Ihnen Schadensersatzansprüche zu.

Wenn die eigenen Anwaltskosten bei rechtzeitiger Übersendung nicht angefallen wäre, sind die eigenen Anwaltskosten ebenfalls ein ersatzfähiger Schaden.

Sie sollten in dem Forderungsschreiben an den eigenen Anwalt auch um Bekanntgabe und Weiterleitung an den Vermögensschadensversicherer des Anwaltes bitten, damit die Angelegenheit zügig bearbeitet werden könne.

Weisen Sie ferner daraufhin, dass mit Ablauf der genannten Frist Sie ohne weitere Ankündigung einen anderen Anwalt zur Schadensregulierung beauftragen werden.

Die Angelegenheit ist juristisch nicht allzu schwierig. Ein Fachanwalt ist nicht nötig. Wichtiger ist, dass der von Ihnen zu beauftragende Anwalt Ihr Vertrauen besitzt und die Angelegenheit hartnäckig verfolgt.

Wie man diesen findet ist leider eine andere Frage.

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#8
 Von 
kuckuck500
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Ich werde diesen Weg gehen. Erstmal geht es um den "kleinen" Betrag von 900€. Natürlich werde ich zusehen, dass ich diesen Betrag nicht vorweg leisten muss, sondern an meinen Anwalt "weiterreiche". Bei der größeren Angelegenheit muss ich erstmal abwarten, welche Forderungen an mich gestellt werden. Ich hoffe, dass mein Anwalt von sich aus einlenkt. Sonst wird das im Falle einer Beauftragung eines Anwaltes durch mich für ihn ja noch teurer. Tja, und wie man einen guten Anwalt findet, weiß ich auch nicht. In meinem Bekannten und Verwandtenkreis hat keiner etwas mit Anwälten zu tun. Und ich denke mal, einen guten Anwalt kann man ja nur durch Hörensagen finden. Leider.

Also nochmals danke für die Auskunft!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kuckuck500
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe gestern mit einem Bekannten gesprochen, der auch solche Probleme mit einem Anwalt hatte. Dieser Anwalt hat ihm auch erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Als er dagegen vorgehen wollte, haben zwei Anwälte es abgelehnt, gegen einen Kollegen zu klagen. Er behielt dann auch einfach ein Teil von der Rechnung ein und was machte der Anwalt? Holte sich einen Titel beim AG und ließ von seinem Konto pfänden! Also kann ich diesen Weg nicht gehen, denn ich habe einen Hauskredit laufen, den meine Bank bei solchen Vorkommnissen aufkündigen kann. Nächste Woche geh ich zu meinem Anwalt und werde es erstmal im Gespräch zu klären versuchen. Da es hier unterm Strich um tausende geht, bin ich ziemlich verzweifelt.

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