In den Jahren 2006 bis 2009 reichte ich eine Kündigungsschutzklage und eine Klage auf Schmerzensgeld
und Schadensersatz ein. Die Kündigungsschutzklage wurde von einem RA durchgeführt, der einige relevante Punkte nicht beachtete. So wurde er von mir schriftlich auf einen Punkt hingewiesen, den er in die Klage mit einfließen lassen sollte. Dies tat er nicht, da er der Meinung war, dass dieser Punkt für eine betriebsbedingte Kündigung keine Rolle spielen würde. Ein fataler Fehler, wie sich während des anschließenden Prozesses (Schmerzensgeld/Schadensersatz) herausstellte und auf den der vors. Richter während einer Verhandlung hinwies. Weitere Fehler wurden von dem RA, der die Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchführte, aufgedeckt und sogar u. a. in einem Schriftsatz vorgetragen.
Das Kündigungsschutzverfahren wurde durch einen Vergleich beendet, da die vors. Richterin mir nach einigen Verhandlungsterminen keinerlei Obsiegen einräumte.
Den RA des Kündigungsschutzverfahrens möchte ich aus vor genannten in Regress nehmen.
Im Jahr 2009 nahm ich aus diesem Grund Kontakt zu einem RA auf, der auf Regressansprüche spezialisiert ist. Der RA sah meine Chancen als gut an, meinte allerdings, dass für die Durchführung eines solchen Prozesses zunächst die Erstellung eines Gutachtens notwendig ist. Erst dann kristallisiert sich heraus, ob eine Klage sinnvoll wäre oder auch nicht. Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt die hohen Kosten für dieses Gutachten allerdings nicht.
Ist es richtig, dass ohne vorheriges Erstellen eines Gutachtens kein Prozess gegen diesen RA des Kündigungsschutzverfahrens durchgeführt werden kann?
Vielen Dank.
Anwaltshaftung nach Kündigungsschutzklage
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?

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Das Kündigungsschutzverfahren wurde durch einen Vergleich beendet, da die vors. Richterin mir nach einigen Verhandlungsterminen keinerlei Obsiegen einräumte.
Damit ist die Sache erledigt.
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Der RA sah meine Chancen als gut an
Ich habe bisher nur einen kennengelernt der das nicht vor Auftragserteilung so sieht. Völliger Schwachsinn ist ein Partei-Gutachten über einen Rechtberatungfehler. Beim Verfahren sitzen bereits 3 oder mehr vom Fach zusammen. Der/die Richter und die Anwälte beider Seiten. Dazu braucht es keinen Gutachter und wenn erklärt das der Richter.
Bei so nem Schadenersatz gehts nur um Rechtsfragen
Das Problem wird sein das kein Schaden entstanden ist das man sich ja geeinigt hat.
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Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt die hohen Kosten für dieses Gutachten allerdings nicht.
Dann verklag doch die zuerst
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Nein, das ist m. E. zu einfach gedacht: Da der RA dieses wichtige Kriterium, das der Präsident eines Gerichts (!) im Nachhinein als unkündbares Faktum beurteilte, wegließ, obwohl ich ihm während des Prozesses schriftlich (!) dazu aufforderte, wurde mir kein Obsiegen gewährt.
Es ist sogar ein immens großer Schaden (Existenzverlust) entstanden und wie gesagt, wurde dies in einem Schriftsatz von dem zweiten RA schwarz auf weiß festgehalten!
Die RS hat nach ihren Bedingungen und vollkommen zu Recht die Bezahlung des Gutachtens abgelehnt. Es ist also kein Grund gegeben, die RS zu verklagen. Wie kommen Sie denn auf so etwas????
Den 2. Absatz sehe ich im Übrigen ähnlich!
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Ist es richtig, dass ohne vorheriges Erstellen eines Gutachtens kein Prozess gegen diesen RA des Kündigungsschutzverfahrens durchgeführt werden kann?
Was für ein Gutachten soll das denn sein, d.h. was soll hierbei ermittelt werden? Richtig ist, daß der Kläger in so einem Fall beweisen muß, daß ohne das strittige Verhalten des RA kein oder ein geringerer Schaden eingetreten wäre, d.h. daß man im ursprünglichen Prozeß ein besseres Ergebnis herausbekommen hätte.
Dazu muß substantiiert vorgetragen werden, den Anlaß für ein Gutachten sehe ich allerdings nicht. (Das kann aber auch daran liegen, daß wichtige Fakten für die Bewertung fehlen, daher cum grano salis .)
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Bei dem Gutachten ermittelt der RA angeblich, ob die Chancen auf ein Obsiegen gegeben sind oder nicht. Davon abhängig ist eine evtl. Klageinreichung.
Meine Frage, ob eine Klage nicht ohne Gutachten eingereicht werden könne, verneinte der RA.
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Der Anwalt will Geld dafür um festzustellen ob sich die Klage lohnt, und nennt das dann Gutachten. HAHAH der ist gut, normalerweise ist das dem Anwalt egal, aber so gehts ja noch lohnender.
Beantrage die Klage bei der Rechtschutz, lehnen die ab lohnt es nicht. Da ist auch ein Gutachten.
Das ist wie wenn der Aldi erst mal nen Gutachten beauftragt ob du Hunger haben könntest bevor er dir Lebensmittel verkauft.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
-- Editiert am 15.03.2010 13:34
Genauso sehe ich es im Prinzip auch.
Aber ohne vorheriges Gutachten unternimmt der RA nichts. Also sollte ich mir einen anderen RA suchen oder aber die Sache ganz fallen lassen.
Vielen Dank für die Unterstützung!
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Na rechnen sollte man schon. Der Richter entscheidet was dein Anwalt im Gutachten prüfen will. Dein Anwalt muss nur die Fakten vortragen.
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Also sollte ich mir einen anderen RA suchen oder aber die Sache ganz fallen lassen.
Ich kann dir nen Anwalt sagen der macht dir ein Gutachten :-))
Um wieviel Millionen gehts denn ?
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
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Das Kündigungsschutzverfahren wurde durch einen Vergleich beendet, da die vors. Richterin mir nach einigen Verhandlungsterminen keinerlei Obsiegen einräumte.
Das ist ja auch ein Widerspruch in sich. Wenn der Kläger keine Chance hätte, zu obsiegen, dann hätte sich ja der Arbeitgeber als Beklagter nicht auf einen Vergleich eingelassen, sondern Klageabweisung beantragt.
Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an. Das mit dem Gutachten ist völliger Humbug. Man beantragt bei der Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage und dann legt man mit der Klage los. Mehr als (kostenlos dank Rechtschutz) verlieren kann man ja nicht. Was soll den das Gutachten ?? Als Beweismittel ist das Gutachten nicht zu gebrauchen. Sollte ein Gutachten während (!) des Prozesses notwendig werden, dann beschließt das gericht die Einholung eines Gutachtens im Rahmen eines beweisbeschlusses. Und DIESES Gutachten wird auch dann ohne probleme die Rechtschutzversicherung bezahlen.
Daher: Finger weg von diesem Anwalt. Der will offensichtlich extra Geld dafür kassieren, dass er sich vorher selbst Gedanken über die Klage macht. Das ist völliger Unsinn. Deshalb hat das die Rechtschutzversicherung auch völlig zurecht abgelehnt.
Mein Tip: Anwalt wechseln !
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