Anwaltskosten als Schadensersatz

7. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
japa123
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 10x hilfreich)
Anwaltskosten als Schadensersatz

Hallo zusammen,

Unternehmer U hat Kunde K zu unrecht eine Mahnung gesendet. K hat darauf reagiert und gesagt, die Rechnung sei bezahlt. U konnte die Zahlung nicht finden und bat um einen Zahlungsbelegt. K hat nicht reagiert. U hat daraufhin ein Inkassounternehmen beauftragt. K hat einen Anwalt eingeschaltet. U hat den Anwalt um den Zahlungsbelegt gebeten, diesen dann über den Anwalt erhalten. U hat die Inkassokosten übernommen. K klagt nun die entstandenen Anwaltskosten als Schadensersatz ein. Das einschalten des Anwalts wäre notwendig gewesen. Wie ist die Sachlage? Muss U die kosten des gegnerischen Anwalts übernehmen? K hätte ja im Vorfeld schon den Zahlungsbeleg ohne Anwalt senden können.

Viele Grüße

Japa123




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von japa123):
Das einschalten des Anwalts wäre notwendig gewesen.

Welche psychischen, physischen oder sonstige Insuffizienzen haben K denn an der Ausführung einfachster Aufgaben gehindert?
Warum sollte K nicht - wie üblich - die Beweislast des Zugangs der Bringschuld leisten müssen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9913 Beiträge, 2082x hilfreich)

Zitat (von japa123):
Das einschalten des Anwalts wäre notwendig gewesen


sehe ich anders

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 1363x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
sehe ich anders

Ich nicht. Wer sich eines nicht existenten Anspruchs brühmt, ist auch für dessen Abwehr, bzw. für die dadurch entstehenden Kosten verantwortlich, zumal das nach einem erfolgten Widerspruch gegen die vermeintliche Forderung passiert ist und der vermeintliche Gläubiger danach weiterhin rechtlich gegen den vermeintlichen Schuldner vorgegangen ist. Das durfte dieser durchaus fachmännisch abwehren lassen. Und das auf Kosten des vermeintlichen Gläubigers. Zudem ist U noch Unternehmer.

Ich sehe hier für den U eine richtig miese Ausgangssituation, vor allem gegenüber einem Verbraucher.

Zitat (von japa123):
K hätte ja im Vorfeld schon den Zahlungsbeleg ohne Anwalt senden können.

Warum soll K für die offensichtliche Unordnung in der Buchhaltung von U haften?! K hat hier weder eine Garantenpflicht, noch sonst irgendetwas, vor allem, nachdem er die Forderung (sogar mehr oder weniger substantiiert) zurückgewiesen hat.
Um "Waffengleichheit" herzustellen, noch dazu als Verbraucher, durfte sich K eines Anwalts (auf Kosten des U) bedienen.

Wäre ich K, würde ich der ganzen Angelegenheit (noch dazu effektiv auf Kosten des U; die Klage + alles was dazugehört hat U schließlich auch noch zu zahlen) gelassen entgegensehen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
K hat hier weder eine Garantenpflicht, noch sonst irgendetwas,

Das Wort das Du vergessen hast, lautet "Beweislast".



Zitat (von 3,141592653):
nachdem er die Forderung (sogar mehr oder weniger substantiiert) zurückgewiesen hat.

Da fehlt wohle ein "un" vor dem "substantiiert"?
Zitat (von japa123):
K hat darauf reagiert und gesagt, die Rechnung sei bezahlt.

Zitat (von japa123):
K hat nicht reagiert.




Zitat (von 3,141592653):
Ich sehe hier für den U eine richtig miese Ausgangssituation, vor allem gegenüber einem Verbraucher.

Ja, bei Verbrauchern sehen Deutsche Gerichte leider immer wieder mal an den abenteuerlichsten Stellen Unzumutbarkeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40432 Beiträge, 6575x hilfreich)

Zitat (von japa123):
K klagt nun die entstandenen Anwaltskosten als Schadensersatz ein.
K sollte die gerichtliche Entscheidung abwarten, wenn nun schon solch eine alberne Klage anhängig ist.

...gern mal Rückmeldung, welches Recht Amtsrichter X sprach.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wäre ich K, würde ich der ganzen Angelegenheit (noch dazu effektiv auf Kosten des U; die Klage + alles was dazugehört hat U schließlich auch noch zu zahlen) gelassen entgegensehen.


K wird sich die Frage gefallen lassen müssen, warum er den Zahlungsbeleg nicht einfach zugeschickt hat und somit die Sache aus der Welt gewesen wäre. Welchen Grund hatte er anzunehmen, dass ihm dies entweder einen schweren Nachteil bringt oder die Sache damit nicht vom Tisch ist? Da dürfte die Schadensminderungspflicht gelten.

Zitat (von 3,141592653):
Warum soll K für die offensichtliche Unordnung in der Buchhaltung von U haften?!


Hierzu möchte ich einmal allgemein etwas sagen, ohne dass es direkt eine rechtliche Sache ist. Wo Menschen sind, passieren Fehler. Die meisten hier werden entweder selbst einer vergüteten Tätigkeit nachgehen oder dies zumindest irgendwann in ihrem Leben mal getan haben. Und wir wünschen uns auch, dass nicht jeder Fehltritt von uns gleich ein Staatsakt wird. '

Und gleichzeitig machen wir auch als Verbraucher Fehler und hoffen dann bei Firmen auf Kulanz (die übrigens erstaunlich oft gewährt wird, wenn man einfach freundlich bleibt und nicht versucht den eigenen Fehler auf das Unternehmen abzuwälzen, unverschämteste Forderungen zu stellen und am besten gleich mit rechtlichen Schritten droht in der Hoffnung den Gegenüber einzuschüchtern, obwohl man selbst Mist gebaut hat)

Warum muss man also aus allem so eine riesige Sache machen? Man macht der Firma Streß (und damit den Mitarbeitern dort), man macht sich selbst Streß und der einzige der sich am Ende darüber freut ist der Anwalt weil der mal eben leicht ein paar Kröten verdient.

In so einem Fall übersendet man den Zahlungsbeleg, kriegt dann eine freundliche Dankesnachricht mit einer Entschuldigung und gut ist. Tut doch absolut nicht weh.



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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13477 Beiträge, 4811x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Warum soll K für die offensichtliche Unordnung in der Buchhaltung von U haften?!

Bevor man K Unordnung in der Buchhaltung vorwirft, sollte man eventuell in Betracht ziehen, dass K "Fehler" bei der Überweisung gemacht haben könnte.

Im Massengeschäft wird es schwierig Zahlungen zuzuordnen, wenn so grundlegende Dinge wie Kunden-/Rechnungsnummer nicht mit angegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1366 Beiträge, 218x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bevor man K Unordnung in der Buchhaltung vorwirft, sollte man eventuell in Betracht ziehen, dass K "Fehler" bei der Überweisung gemacht haben könnte.

das ist eine Vermutung

Zitat (von japa123):
K hat nicht reagiert

Das ist eine Tatsache, aus der sich
Zitat (von japa123):
U hat daraufhin ein Inkassounternehmen beauftragt.
ergeben hat. Und daraus dann
Zitat (von japa123):
K hat einen Anwalt eingeschaltet.


Da die Ursache des ganzen aber
Zitat (von japa123):
K hat nicht reagiert
war, ist er für das ganze verantwortlich und kann
Zitat (von japa123):
die entstandenen Anwaltskosten als Schadensersatz.

nicht einfordern; denn:
Zitat (von japa123):
Das einschalten des Anwalts wäre NICHT notwendig gewesen




-- Editiert von User am 18. Februar 2025 16:47

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