Anwaltsschreiben trotz unschuld?

26. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Feurich
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsschreiben trotz unschuld?

Moin,

vor ca. einem Monat wurde ein Kumpel beim klauen erwischt und ich war dabei. Ich wusste jedoch garnichts davon, ebenso wie ein weiterer dritter kumpel. Also - ich kaufe das weswegen ich bei ***** war, laufe normal aus der Kasse und plötzlich springt uns ein Ladendetektiv entgegen. Der "Täter" hat der Polizei da und auch bei einer späteren vorladung gestanden, und gesagt das wir anderen beiden damit nix zu tun hätten.
Doch nun zum Problem: Gestern kam Post von einem Anwalt namens **, welcher nun von uns allen dreien jeweils 100€ als Schadenersatz fordert. Dazu noch die Anwaltskosten und nebenkosten. Insgesamt also 148€. Wie sollte ich nun vorgehen?
Hinzuzufügen ist, das ich nicht Rechtschutzversichert bin. Die zahlungsfrist ist der 7. April, also recht kurzfristig angesetzt.

-- Editiert von Moderator am 26.03.2017 16:58

-- Thema wurde verschoben am 26.03.2017 16:58

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wie sollte ich nun vorgehen? Ignorieren und warten, ob er Sie verklagt (wird er eher nicht tun) oder einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken läßt.
Die zahlungsfrist ist der 7. April, also recht kurzfristig angesetzt. Das hat ja auch gar keine Relevanz - im Moment ist das ein Schreiben einer Privatperson: Etwa so, als würde ich Ihnen eine Geldforderung schicken. Da würden Sie auch sagen: "Was will der denn...?" Spannend wird es, wenn er Sie verklagt oder (das ist wahrscheinlicher) Ihnen einen gerichtlichen Mahnbescheid zuschicken läßt - da müssen Sie dann reagieren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Feurich):
welcher nun von uns allen dreien jeweils 100€ als Schadenersatz fordert.

Mit welcher Begründung genau?


Kam das Schreiben mit Zustellnachweis?

Lag eine Vollmacht im Original bei?

Hat man dort irgendetwas unterschrieben?

Oder bei der Polizei eine Aussage getroffen?



Zitat (von Feurich):
Wie sollte ich nun vorgehen?

Erst mal ignorieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Feurich
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Kam das Schreiben mit Zustellnachweis?
Nein
Lag eine Vollmacht im Original bei?
Nein
Hat man dort irgendetwas unterschrieben?
Ich habe nichts unterschrieben
Oder bei der Polizei eine Aussage getroffen?
Der einzige der bei der Polizei ausgesagt hat ist der Täter, der jedoch der Polizei auch gesagt hat das wir anderen beiden damit nichts zu tun hatten, was auch stimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Bestens - dann folgen Sie dem Rat von Harry und mir und ignorieren das.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.883 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen