Anzeige auf Schadensersatz wegen Falschparkens?!

7. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Chripa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Anzeige auf Schadensersatz wegen Falschparkens?!

Hallo liebe Leute,

ich habe mal eine kurze Frage und zwar ist meiner Freundin folgendes passiert:

Meine Freundin und auch sehr viele andere parken u.a. in einem verkehrsberuhigtem Bereich, aber ohne gekennzeichneten Parkplätze - dadurch ist es ja quasi verboten.
Durch die aber nicht wirklich gute Parksituation bei uns in der Stadt, wird ziemlich jeder Platz ausgenutzt.

Jetzt ist folgendes passiert:

Ein LKW-Fahrer kam bis zu meiner Freundin ihrem Auto, aber nicht weiter und rief dann die Polizei, welche dann natürlich meine Freundin verständigte. Sie kam raus und wollte das Auto wegfahren, was sie dann auch tat. Der LKW-Fahrer war außer sich und beklagte bzw. beschimpfte meine Freundin, weil er jetzt eine halbe Stunde zu spät ist und die Lieferung nun zu spät eintrifft. Deshalb möchte er Sie jetzt anzeigen, dass Sie die entstandenen Kosten bezahlen soll.

Die Polizei war auf der Seite meiner Freundin und hat gemeint, er soll mal runterkommen und dass er jetzt nicht so einen Aufstand machen soll.
Nachdem meine Freundin wegfuhr, mussten noch weitere wegfahren bzw. abgeschleppt werden, die nicht erreicht wurden. Da die Straßen sehr eng sind und ich selber auch noch nie dort ein LKW habe lang fahren sehen - ihr kennt ja solche Gassen, wo beide Seiten zugeparkt sind und man grad so mit seinem eigenen Auto durchkommt.

Jetzt hat meine Freundin die 15,00 € Bußgeld gezahlt, das ist ja in Ordnung. Die Polizei meinte dann, was der LKW-Fahrer jetzt macht, da können sie nichts machen, ist völlig ihm überlassen wegen der Anzeige. Aber denkt ihr, der Fahrer kommt mit einer Anzeige durch, in dem meiner Freundin die ganzen Kosten auferlegt werden?

Es wäre schön mal zu hören, was ihr so denkt bzw. wisst.

Vielen Dank schon mal.

Liebe Grüße
Chripa

Wer den Schaden hat...?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn deine Freundin einen Schaden verursacht haben sollte, dann kann sie zivilrechtlich durchaus auf die Begleichung dessen verklagt werden. Warum denn auch nicht?
Das ist unabhängig von einer Anzeige. Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Sieh es doch einfach mal andersrum. Warum sollte der LKW Fahrer denn auf Kosten sitzen bleiben die deine Freundin verursacht hat? Evtl. ist das dann ja mal deiner Freundin eine Lehre dort zu parken wo es denn auch erlaubt ist.

-- Editiert von micbu am 07.04.2015 16:37

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Das ist ein geradezu klassischer Fall für Schadensersatz. Allerdings passiert das nicht per "Anzeige" - vermutlich kommt zunächst ein freundlicher Brief mit der Auflistung des Schadens und wenn sie dann nicht zahlt, wird sie halt auf Schadensersatz verklagt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chripa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, stimmt schon, hmm...
Der LKW stand aber auch danach noch Ewigkeiten rum, die Polizei musste sogar eine ganze Baustellenabgrenzung wegräumen, damit der LKW da durchkam - er hätte auch einfach die drüberliegende Hauptstraße nehmen können.

Bleibt dann alles auf ihr hängen, weil es bei ihr angefangen hat? Oder kann der jetzt alle anzeigen, die den Weg blockiert haben?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Haben Sie meine Antwort eigentlich gelesen? Oder wieso reden Sie so hartnäckig und falsch vom "Anzeigen"?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chripa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, habe ich, vielen Dank auch dafür.
Tut mir leid, dass ich das so schreibe, er hat halt dauernd davon gesprochen.

Jetzt müssen wir mal abwarten, ob was kommt oder es nur eine leere Drohung war.

Danke für die Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119421 Beiträge, 39725x hilfreich)

Als erstes mal abwarten ob denn überhaupt was kommt.
Dann mauss der Schaden exakt dargelegt werden, pauschale Summen ohne jedwede Erläuterung wären hier also angreifbar.
Dann gilt es auch noch zu ermitteln welchen Anteil die Freundin hatte und welche Anteil die anderen (ich schätze mal 80% für die Freundin).



Zitat:
ihr kennt ja solche Gassen, wo beide Seiten zugeparkt sind und man grad so mit seinem eigenen Auto durchkommt.

Ja, solche sind bekannt.
Nachdem ich da mehrere Autos zu Schrott gerammt habe um durch zukommen ist das Parkproblem im größern Umkreis vorerst mal gelöst, da die Falschparker ihre Schäden selber bezahlen durften. Die Strafverfahren laufen wohl noch, da wirds auch noch unangenehm.


Um das Ausmaß des eigenen Verhaltens zu erkennen ersetzt man Lkw mal mit Feuerwehr und Lieferung mit Lösch- und Rettungsarbeiten. Kommen die durch so etwas zu spät, ist es nicht mit 15 EUR getan, da geht es dann um Körperverletzung bzw. Köperverletzung mit Todesfolge.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Nun ja - der Lkw-Fahrer halt hat keine Ahnung von rechtlichen Vorgängen. By the way dürfte es ja nicht sein Schaden sein, sondern der seines Auftraggebers. Rechtliche Schritte müßte dann natürlich der Auftraggeber einleiten, nicht der Fahrer.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chripa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja Feuerwehr hätte durchgepasst. Das Problem war, dass der einen Doppelhänger hatte und dann vom Einschlagen her nicht rumgekommen wäre. War halt echt zur falschen Zeit am falschen Ort, das Auto stand jetzt eine Woche da und es ist nichts passiert - allgemein gab's da noch nie Probleme und jetzt macht man sich halt schon Gedanken, was für eine Summe auf einen zukommen könnte. Klar, erstmal muss der Auftraggeber klagen bzw. vorher die Firma, die die Ware zu spät bekommen hat. Wobei ich eh davon ausgehe, dass er so oder so schon zu spät dran war.

Naja, mal abwarten, danke euch.

Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Also bitte....

Zitat:
er hätte auch einfach die drüberliegende Hauptstraße nehmen können.

Jetzt soll er auch noch Hellseher sein und wissen, dass sich die Leute nicht an die Verkehrsregeln halten und er dort nicht durchkommen würde?
Alternativ soll er in solch einer engen Straße mit seinem Doppelanhänger wenden?
Das ist jetzt nicht wirklich ernst gemeint von dir?
Deine Freundlin hat Mist gebaut, jetzt soll sie auch dafür geradestehen.

Zitat:
Nachdem ich da mehrere Autos zu Schrott gerammt habe um durch zukommen ist das Parkproblem im größern Umkreis vorerst mal gelöst, da die Falschparker ihre Schäden selber bezahlen durften. Die Strafverfahren laufen wohl noch, da wirds auch noch unangenehm.

Feuerwehr?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chripa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn du die Einfahrt der Straße sehen würdet, wüsstest du wie ich das meine. Ich weiß nicht warum der von der Hauptstraße in unsere Straße reinfährt. Es ist eine Einbahnstraße mit folgender Spielstraße und du siehst schon von der Hauptstraße aus, dass das seeehr eng wird. Ich bin mal mit einem Transporter gefahren und konnte da nicht durch weil die so eng standen (sogar berechtigt kurz vor der Spielstraße).

Ehrlich gesagt, wussten wir auch nicht, dass man in einem verkehrsberuhigtem Bereich nicht einfach so parken darf (Fahrschule ist schon lange her, sorry :D).
Auf jeden Fall hat die Polizei meine Freundin dann halt aufgeklärt, aber auch die Polizei meinte, dass hier nie jemand hochgeschickt bzw. es nicht geahndet wird, weil Sie wissen wie es hier mit der Parksituation ist und eigentlich ja jeder durch kommt - wir hatten auch noch nie einen Strafzettel dort, obwohl das Auto manchmal wochenlang da stand, wie auch die Woche hier zuvor - auf der Straße etwas weiter unten werden Knöllchen verteilt, also denke ich wirklich, dass in dieser Straße bis jetzt das Falschparken nie geahndet wurde. Natürlich war es trotzdem falsch, ist halt blöd gelaufen - in Zukunft werden wir bestimmt nicht mehr da parken (und ich glaub alle anderen auch - heute morgen stand kein einziger da).

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ja Feuerwehr hätte durchgepasst
Sorry, aber das halte ich für sehr gewagt, dies zu sagen. Du musst hier alle möglichen Fahrzeuge der Feuerwehr bedenken, nicht einfach nur ein einfaches Löschfahrzeug! Hast du schon mal die Uassmasse eines Leiterwagens gesehen, oder denke auch mal an einen Kranwagen, denn zumindest diese Beiden sind von einem ganz anderen Kalieber, gehören aber auch zur Feuerwehr, die da jederzeit ungehindert durchkönnen müssen...

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Chripa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, gebe ich dir Recht. Ich halte es selber für gewagt, aber das war die Aussage der Polizei und der Grund wieso meine Freundin einen Strafzettel von nur 15,00 € und nicht mehr bekommen hat. Ich war ja selber nicht dabei und kann nur das beschreiben, was meine Freundin mir weitergibt.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Die Polizei nimmt nur auf, sie kann aber nicht urteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann gilt es auch noch zu ermitteln welchen Anteil die Freundin hatte und welche Anteil die anderen (ich schätze mal 80% für die Freundin).
Wieso eigentlich gleich 80%?

Möglichkeiten:
1. Der Schaden wird auf alle Falschparker gleichmäßig verteilt (incl. der Baustelle).
2. Der zeitlich zuletzt verbliebene Parker trägt den Schaden. Denn solange der nicht weg ist kann der LKW nicht fahren.
3. Der zeitlich zuerst dort parkende trägt den Schaden, denn er hat angefangen. :grins:

Ich tendiere zu 1. (der Rest war mehr oder weniger ironisch, obwohl durchaus nicht unlogisch), und zwar in gemeinschaftlicher Haftung; schon allein daher hätte ich sämtliche anderen Falschparker dokumentiert.

Nun zur Ermittlung der Schadenshöhe. Da sehe ich eigentlich nur die halbe Stunde Lohn und vielleicht die LKW-Kosten für die Zeit (aber auch nur, wenn das nicht nachgeholt werden kann).
Ein Schaden durch die verspätete Ablieferung müsste hingegen erstens bewiesen werden (üblich ist das nämlich nicht - in der Regel kann eine Lieferung sogar Tage später kommen, ohne das es Schadenersatzansprüche gibt). Und zweitens gäbe es imho dann auch noch ein Mitverschulden des LKW-Fahrers bzw. seines Auftraggebers (schlechte Zeitplanung), mit leichten Verzögerungen muss man nämlich immer rechnen und entsprechend früher losfahren (wen hätte er denn verklagt, wenn es nur ein gewöhnlicher Stau gewesen wäre?).

@Chripa: Hat deine Freundin vielleicht eine Verkehrsrechtschutzversicherung? (ist ja manchmal im Paket dabei)
In dem Fall würde ich es vor Gericht gehen lassen, allein schon um das Ergebnis zu erfahren. ;)

Und zum Abschluss noch: Hunde die bellen beißen nicht, also erstmal abwarten ob was kommt.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Chripa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, ich hoffe auch, dass da nichts kommt. Aber er hat zumindest gleich die Personalien gefordert.
Verkehrsrechtschutz haben wir leider nicht, sonst würde mich das auch schon interessieren. :D

Als meine Freundin mich gestern völlig aufgelöst anrief, haben wir uns halt schon Sorgen gemacht, was da jetzt auf einen zukommen könnte.
Wenn der Betrag jetzt hoch ausfallen würde, sowas wird wohl keine Versicherung übernehmen, da das ja Selbstverschuldung ist - aber ja eigentlich nicht mutwillig, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn der Betrag jetzt hoch ausfallen würde, sowas wird wohl keine Versicherung übernehmen, da das ja Selbstverschuldung ist - aber ja eigentlich nicht mutwillig, oder?
Von Vorsatz (=mutwillig) kann hier keine Rede sein. Und die Höhe des Schadens ist auch unbedeutend, entweder ist es ein Versicherungsschaden oder nicht (grundsätzlich). Und ob es das ist kann ich auch nicht sicher sagen.

Wenn es um Abschleppkosten gehen würde dann wäre es wohl klar, das muss man selber zahlen (ähnlich wie die 15 Euro). Aber ein Schaden den das Fahrzeug angerichtet hat, weil es dort - falsch - stand? Wohlgemerkt, nur stand, denn wenn es beispielsweise abgebrannt und dadurch Fremdschäden entstanden wären, dann wäre das eindeutig ein Versicherungsschaden, auch parkende Fahrzeuge sind haftpflichtversichert.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119421 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Wieso eigentlich gleich 80%?

Schätzwert aus Erfahrung

Die meiste Zeit geht dafür drauf das der erste Falschparker wegkommt (für das warten bis Ordnungsmacht und Schlepper vor Ort sind).
Dann kommt der nächste Falschparker an die Reihe, da sind die aber ja schon vor Ort, da geht das wegräumen schneller.



Zitat:
Feuerwehr?

Ja.
Hin und wieder wird die Stoßstange da ihrem Namen gerecht wenn das rüberwuchten nicht klappt oder es zu viele sind ...
Durch die Anfahrten dauert es eh schon lange bis die ersten ausrücken können, da zählt dann häufig jede Sekunde.





-- Editiert von Harry van Sell am 08.04.2015 23:09

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die meiste Zeit geht dafür drauf das der erste Falschparker wegkommt (für das warten bis Ordnungsmacht und Schlepper vor Ort sind).
Dann argumentiere ich, dass das Entfernen des ersten Fahrzeuges noch gar nichts gebracht hat, das Problem ist immer noch gegeben. Ergo ist durch diesen Falschparker der Schaden gar nicht entstanden - es läuft dann auf meine 2. Möglichkeit hinaus. :grins:

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Nun zur Ermittlung der Schadenshöhe. Da sehe ich eigentlich nur die halbe Stunde Lohn und vielleicht die LKW-Kosten für die Zeit (aber auch nur, wenn das nicht nachgeholt werden kann).
Ein Schaden durch die verspätete Ablieferung müsste hingegen erstens bewiesen werden (üblich ist das nämlich nicht - in der Regel kann eine Lieferung sogar Tage später kommen, ohne das es Schadenersatzansprüche gibt).

Da spricht wenig Ahnung,
wenn es eine Terminlieferung war, stehen gleich Strafen für den Ausfall zur Debatte.
Wenn eine Spedition nicht am Tage X liefert und 10 Mann auf der Baustelle stehen herum, oder gar es wird ein Fertigstellungstermin damit nicht eingehalten, kann es erst für die Spedition recht teuer werden, welche dann natürlich das bei den Falschparkern einfordern wird.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wieso eigentlich gleich 80%?


Die sehe ich auch nicht, aber 100%.

Zitat:
Möglichkeiten:
1. Der Schaden wird auf alle Falschparker gleichmäßig verteilt (incl. der Baustelle).
2. Der zeitlich zuletzt verbliebene Parker trägt den Schaden. Denn solange der nicht weg ist kann der LKW nicht fahren.
3. Der zeitlich zuerst dort parkende trägt den Schaden, denn er hat angefangen. :grins:


Die richtige hast du vergessen:

4. Alle Falschparker haften als Gesamtschuldner.

Dann kann der Unternehmer auch einen davon auf 100% verklagen und der kann sich dann mit den anderen Falschparkern auseinandersetzen.

Denn auch wenn jeder einzelne solche Eingriff ausgereicht hätte für den Eintritt des Schadens (also das korrekte Verhalten eines der Täter den Eingriff nicht beseitigt hätte), wäre jeder für sich alleine schon ursächlich für den Eintritt gewesen. Damit ist IMO eine Gesamtschuldnerschaft problemlos zu behaupten.

1x Hilfreiche Antwort

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