Anzeige gegen Mähroboter?

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
CJ686
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige gegen Mähroboter?

Guten Abend,
ich denke zu meinem Fall gibt es keine Präzendenzen, daher möchte ich gerne eure Meinung hören.

Erstmal zu den Gegebenheiten: Unser Haus und das Nachbarhaus haben eine private Zufahrt, die gemeinsam genutzt wird (allerdings nicht unbedingt als privat gekennzeichnet). Ein weiterer Nachbar, welcher auch noch eine eigene Einfahrt hat, hat ein Wegerecht über unsere private Zufahrt. Neben der Auffahrt ist ein Rasenstreifen, auf den ich ca. ein mal die Woche meinen Mähroboter bringe, damit dieser gemäht wird. Ich habe den Begrenzungsdraht so verlegt, dass der Mäher ca. 10 cm auf die Zufahrt ragt, damit der Rasen auch vollständig gemäht wird.

So, nun wollte heute ein Besucher zu dem Nachbarn mit dem Wegerecht und dort etwas abgeben und hat sich angeblich vor dem Mähroboter, der auf der Auffahrt fuhr, erschreckt und ist gegen einen Findling, welcher im sich im Garten meines Nachbarn befindet, gefahren. Ich habe den Fahrer selbst nicht angetroffen, sondern unser Besuch, dem er den Sachverhalt schilderte und mitteilte, dass er dagegen vorgeht. Der Besuch sagt noch, dass wir zu Hause sind, allerdings ist der Fahrer dann losgefahren.

Ich hoffe ich habe die Sache einigermaßen verständlich dargestellt und hänge noch ein Foto unserer Zufahrt mit Findling und Mähroboter an.
https://www.amazon.de/photos/share/wewQLgdn89f1tEmcvUMLc6Min8mnzlrmGCs41rHUcIB

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Schöne Einfahrt,

aber eigentlich beantworten wir hier Fragen zu rechtlichen Themen.

Den Stein des Anstosses - hier in doppelter Bedeutung - kann man auf dem Bild aber nicht erkennen, oder. Ist er denn so schwer beschädigt?

Der den Unfall schuldhaft verursachende Fahrer hat Fahrerflucht begangen, nur mal so nebenbei.

:wipp: und Dein Mähroboter sollte doch wohl mal in die Mähroboterschule; vieleicht ja ein neues Geschäftsfeld für den Rütter :wipp: Mach dir dazu keine Gedanken.

Berry

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#2
 Von 
CJ686
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von CJ686):
Anzeige gegen Mähroboter?

Sachen kann man nicht anzeigen.



Zitat (von CJ686):
hat sich angeblich vor dem Mähroboter, der auf der Auffahrt fuhr, erschreckt

Er ist also unfähig ein erlaubnispflichtiges Fahrzeug mit der notwendigen psychischen Konsequenz sicher zu führen?

Wenn er da was macht, würde ich - je nach Inhalt des Schreibens - erst mal ein entsprechendes Schreiben der Führerscheinstelle zukommen lassen.



Zitat (von Sir Berry):
Der den Unfall schuldhaft verursachende Fahrer hat Fahrerflucht begangen, nur mal so nebenbei.

Stimmt. Da sollte man überlegen eine Anzeige zu stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

erstmal, hast du eine Privathaftpflichtversicherung? Wenn ja den Fall melden, die werden ihn (leicht) abwehren.

Wem gehört eigentlich der Stein? Denn der ist doch genauso (wenig) Schuld wie der Mähroboter, müsste also auch (nicht) haften. :)

Zur Fahrerflucht: Mein erster Gedanke war ebenso.
Ganz eindeutig ist es aber doch nicht. Denn erstens hat er vielleicht seine Daten hinterlassen (bzw. angeboten), das geht u.U. auch ohne den Eigentümer (siehe Unfall KFZ vs. KFZ, da reicht es auch sich mit dem Fahrer zu einigen, der Halter oder Eigentümer muss nicht direkt informiert werden).
Außerdem könnte es gut sein, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist (an dem Stein meine ich).

Zitat:
Er ist also unfähig ein erlaubnispflichtiges Fahrzeug mit der notwendigen psychischen Konsequenz sicher zu führen?
Ach, immer wieder dieser Unsinn. Da man das bei jedem Unfall sagen kann müssten ja jährlich Hunderttausende zur MPU.
Auch richtig guten Fahrern kann es passieren, dass sie sich erschrecken und dann falsch reagieren.

Stefan

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von CJ686):
Ich habe den Stein, an dem sich der Fahrer sein Auto bei dem Ausweichmanöver beschädigt hat, nochmal rot eingekreist.


Danke, jetzt wird es deutlicher.

Der Stein ist erkennbar nicht im direkten Bereich des Fahrstreifens; gleichwohl aber sehr dich daran und auch hoch (unerwartetes Hindernis?).

Da könnte man durchaus auf die Idee eines Mitverschuldens kommen, aber das wäre dann das Ergebnis einer Einzelfallwürdigung unter Beachtung der nicht bekannten Gesamtbreite des Weges. Die Autos werden ja immer breiter.

Ich würde den Stein versetzen, mir aber von dem Unfall nichts annehmen. Welcher Unfall, es wurde keiner gemeldet.

Berry

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Da man das bei jedem Unfall sagen kann müssten ja jährlich Hunderttausende zur MPU.

Nö, nur weil man das sagen kann bestimmt nicht.

Deshalb informiert man ja unter Beifügung entsprechender Unterlagen die zuständige Behörde, da sitzen Experten die dann fachgerechte Entscheidungen über Einladung oder nicht treffen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31940 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von CJ686):
dem er den Sachverhalt schilderte und mitteilte, dass er dagegen vorgeht.
Interessant. Aber keinerlei Frage zu finden. ;)
Zitat (von CJ686):
Der Besuch sagt noch, dass wir zu Hause sind, allerdings ist der Fahrer dann losgefahren.
Moin, und was willst du nun wissen? Wir wissen schon, dass du einen Findling und einen Mähroboter hast. Das ist nicht strafbar. Warte doch mal ab...
Von wegen keine Präzedenzen...
Neulich waren Besitzer eines Mähroboters übers Wochenende verreist, der MR tat seinen Dienst, befohlen war spätabends. Der MR hat sogar kleine *Scheinwerfer* wegen Nachtschicht osä. Der Nachbar bemerkte allerdings *Einbrecher mit Taschenlampen*, alarmierte brav die Polizei. Diese riegelte vorausschauend die 3 *Flucht-Strassenabschnitte ab usw usw. Nachdem der Fall gelöst war, bestand große Not, weil der wahrheitsgemäße Einsatz-Bericht einfach nicht in die Akten sollte. Was da nun wohl steht? :???:

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