Anzeige nach Schlägerei

19. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
ruedigerbrauchtrat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige nach Schlägerei

19.06.2004 , Wildeshausen

Hallo,

ich hatte bei einem Feuerwehrfest eine auseinandersetzung mit einem anderen Kerl. Folge war das er von mir einen Schlag abbekam und eine blutige Nase hatte.
Hergang:
Ich bekam einen Gegenstand ( wird ein volles Glas gewesen sein,o.ä.) an den Kopf und kippte um (blutete auch am Kopf), vorbeigehende Passanten, zeigten und sagten dass der besagte andere "Kerl" das Glas auf mich geworfen habe. Daraufhin ging ich dort hin und angestachelt durch provokationen kam es zu einem schlag meinerseits, der bei ihm zu einer blutigen Nase führte.
Dazu muss man sagen, dass beide Personen gut alkoholisiert waren.

Nun habe ich erfahren, dass er gegen mich Starfanzeige wegen leichter Körperverletzung gestellt hat, was daraufin hinauflaufen wird,dass ich seine arztkosten übernehmen müsste und angeblich noch ein Schmerzensgeld hinzukäme.

Könnte ich dies mit einer gegenanzeige abwehren? Problem ist nur die Zeugen, die den "Wurf" gesehn haben sind mir unbekannt und er hat zeugen für eine aussage...

...oder was kann ich sonst machen ?
Und mit welchen Arztkosten muss man rechen (röntgen,..).
Man muss aber auch dazu sagen, dass nichts weiter schlimmer passiert ist, nur leichte verletzung , nichts gebrochen und bei mir gabs auch nur eine kleinere platzwunde am kopf...

viele viele fakten und ich weiss zur zeit gar nicht wie ich handeln soll, also bitte helft mir.

Danke

Ruediger H.

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Blackbird
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

ich würde mir da wenig Sorgen machen, denn wenn Alkohol im Spiel war verläuft das meistens im Sande.

Schöne Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

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