Hallo,
mein Arbeitgeber hat nun zum wiederholten Male innerhalb der letzten 24 Monate die Vermögenswirksamen Leistungen nicht an meine Lebensversicherung abgeführt.
Nun stellt sich mir die Frage, was passiert im "Schadenfall", sprich: ich gebe den Löffel ab? Die Versicherung wird die Leistung aufgrund ausstehender Beiträge verweigern...ist der Arbeitgeber in dem Fall schadenersatzpflichtig?
Die VL sind Bestandteil meines Arbeitsvertrages. Versicherungsnehmer bin ich, jedoch ist lt. Aussage der Versicherung der AG zahlungspflichtig.
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Arbeitgeber führt wiederholt VL nicht ab
18. März 2014
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Frage vom 18. März 2014 | 10:45
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 82x hilfreich)
Arbeitgeber führt wiederholt VL nicht ab
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 21. März 2014 | 10:37
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
ist der Arbeitgeber in dem Fall schadenersatzpflichtig?
Klar - wenn er einer Verpflichtung (aus dem Arbeitsvertrag) nicht nachkommt und dadurch ein Schaden (keine Versicherungsleistung) entsteht.
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