Guten Abend ans Forum,
ich wende mich mit einem rechtlichen Problem an euch und vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Ich probiere mich kurz und sachlich zu halten.
Ich bin Soldat bei der Bundeswehr und habe nun die Chance Berufssoldat zu werden.
Ohne mich jetzt groß rausreden zu wollen, gerate ich im bei einer Feier in eine dumme Lage. Kurzum, ich gerate mit einem anderen Mann aneinander, er schlägt mich ich verpasse ihm eine Backpfeife und das wars. Problem daran war, er hatte zwei Freunde dabei. Somit standen laut meinem Anwalt die Karten schlecht. Naja er ist wohl ins Krankenhaus gefahren und hatte wohl eine Verletzung die die einfache Körperverletzung rechtfertigt.
Da bei mir die Chance Berufssoldat zu werden im Raum stand, haben sich unsere Rechtsanwälte letztlich darauf geeinigt die Sache Ruhe zu lassen. Natürlich gegen einen entsprechenden Preis. Oper-Täter-Ausgleich. Darin stand wohl das er auf alles verzichtet, außer "materielle Ansprüche".
Ich dachte gerade die Sache wäre abgeschlossen.. da kommt ein Schreiben seines Arbeitgebers, dass dieser für 4 Tage ohne seinen Mitarbeiter Schadenersatz in Höhe von 500 Euro verlangt.
Ist dieser Anspruch berechtigt? Bringt es etwas dagegen vorzugehen? Oder soll ich auch das vorsichtshalber bezahlen?
Es wäre toll von euch zu lesen.
Arbeitgeber stellt Schadenersatzansprüche
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
ZitatIst dieser Anspruch berechtigt? :
Das würde der Anspruchsteller im Falle des Falles beweisen müssen.
ZitatBringt es etwas dagegen vorzugehen? :
Kommt darauf an, ob der Anspruch berechtigt ist.
ZitatOder soll ich auch das vorsichtshalber bezahlen? :
Wenn man auf Nummer sicher gehen will, ja
Zitat:Ich dachte gerade die Sache wäre abgeschlossen.. da kommt ein Schreiben seines Arbeitgebers, dass dieser für 4 Tage ohne seinen Mitarbeiter Schadenersatz in Höhe von 500 Euro verlangt.
Strafrechtlich ist es abgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch ist eine Zivilrechtliche Angelegenheit
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Vielen Dank für eure Antworten!
Ok das heißt also das ich strafrechtlich nichts mehr zu befürchten brauche und mich höchstens als Strafe nur die Geldsumme erwarten könnte?
Laut Schreiben erlitt er wohl eine Nasenfraktur. Was ich einfach nicht glauben kann da ich ihn da nicht getroffen habe. Außerdem würde man damit wohl länger als 4 Tage ausfallen und es wäre nicht nur eine leichte Körperverletzung geworden oder?
Also müsste der Arbeitgeber den Krankenschein einreichen und beweisen das er nicht auf der Arbeit war?
Könnte ich den Arbeitgeber auch anschreiben und um Übersendung des Krankenscheines bitten?
Der Arbeitgeber muss den Schaden beweisen. Also nicht nur das er nicht auf der Arbeit war, sondern auch wie viel Geld das den Arbeitgeber gekostet hat.
Mit etwas Pech ist das dann am Ende wenn er sich genauer damit beschäftigt nicht nur das Gehalt das wohl derzeit hier angesetzt wird ...
ZitatAlso müsste der Arbeitgeber den Krankenschein einreichen und beweisen das er nicht auf der Arbeit war? :
Wie er das substantiiert beweist ist seine Sache. Ich würde ihn da nicht durch Vorgaben einschränken.
Zitater schlägt mich ich verpasse ihm eine Backpfeife :
Die Frage wäre, ob selbst dann, wenn die Zeugen nicht falsch aussagen würden, hier eine Notwehr zu bejahen wäre. Eine "Backpfeife" ist ja wohl eher ein Racheakt als die Abwehr eines Angriffs. Ohne Notwehr bleibt es aber eine KV und damit besteht grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch.
Ok... das bedeutet dass der Hergang komplett neu aufgerollt werden würde? Aber, selbst wenn ich schuldig wäre, würde mir nur der Geldbetrag als Strafe blühen?
Was genau verstehen Sie daran nicht?Zitat:Strafrechtlich ist es abgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch ist eine Zivilrechtliche Angelegenheit
ZitatStrafrechtlich ist es abgeschlossen. :
Nö, denn da war noch gar kein Strafverfolger dran.
ZitatAber, selbst wenn ich schuldig wäre, würde mir nur der Geldbetrag als Strafe blühen? :
Der Zivilrichter kann den Vorgang auch noch an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die prüft dann, ob eine strafrechtlichen Verfolgung eingeleitet wird.
Die prüft dann, ob eine strafrechtlichen Verfolgung eingeleitet wird. Wobei das halt ein Antragsdelikt ist und die Antragsfrist vermutlich um sein dürfte - da reißt sich die Staatsanwaltschaft auch kein Bein mehr aus...
ZitatWobei das halt ein Antragsdelikt ist :
Nicht wenn es ein entsprechendes öffentliches Interesse gibt. Könnte bei einem Bezug zur Bundeswehr durchaus passieren?
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