Arbeitgeber stellt Schadenersatzansprüche

9. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kay87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber stellt Schadenersatzansprüche

Guten Abend ans Forum,

ich wende mich mit einem rechtlichen Problem an euch und vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Ich probiere mich kurz und sachlich zu halten.

Ich bin Soldat bei der Bundeswehr und habe nun die Chance Berufssoldat zu werden.

Ohne mich jetzt groß rausreden zu wollen, gerate ich im bei einer Feier in eine dumme Lage. Kurzum, ich gerate mit einem anderen Mann aneinander, er schlägt mich ich verpasse ihm eine Backpfeife und das wars. Problem daran war, er hatte zwei Freunde dabei. Somit standen laut meinem Anwalt die Karten schlecht. Naja er ist wohl ins Krankenhaus gefahren und hatte wohl eine Verletzung die die einfache Körperverletzung rechtfertigt.

Da bei mir die Chance Berufssoldat zu werden im Raum stand, haben sich unsere Rechtsanwälte letztlich darauf geeinigt die Sache Ruhe zu lassen. Natürlich gegen einen entsprechenden Preis. Oper-Täter-Ausgleich. Darin stand wohl das er auf alles verzichtet, außer "materielle Ansprüche".

Ich dachte gerade die Sache wäre abgeschlossen.. da kommt ein Schreiben seines Arbeitgebers, dass dieser für 4 Tage ohne seinen Mitarbeiter Schadenersatz in Höhe von 500 Euro verlangt.

Ist dieser Anspruch berechtigt? Bringt es etwas dagegen vorzugehen? Oder soll ich auch das vorsichtshalber bezahlen?

Es wäre toll von euch zu lesen.

Wer den Schaden hat...?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Kay87):
Ist dieser Anspruch berechtigt?

Das würde der Anspruchsteller im Falle des Falles beweisen müssen.



Zitat (von Kay87):
Bringt es etwas dagegen vorzugehen?

Kommt darauf an, ob der Anspruch berechtigt ist.



Zitat (von Kay87):
Oder soll ich auch das vorsichtshalber bezahlen?

Wenn man auf Nummer sicher gehen will, ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Ich dachte gerade die Sache wäre abgeschlossen.. da kommt ein Schreiben seines Arbeitgebers, dass dieser für 4 Tage ohne seinen Mitarbeiter Schadenersatz in Höhe von 500 Euro verlangt.


Strafrechtlich ist es abgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch ist eine Zivilrechtliche Angelegenheit

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Kay87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!

Ok das heißt also das ich strafrechtlich nichts mehr zu befürchten brauche und mich höchstens als Strafe nur die Geldsumme erwarten könnte?

Laut Schreiben erlitt er wohl eine Nasenfraktur. Was ich einfach nicht glauben kann da ich ihn da nicht getroffen habe. Außerdem würde man damit wohl länger als 4 Tage ausfallen und es wäre nicht nur eine leichte Körperverletzung geworden oder?

Also müsste der Arbeitgeber den Krankenschein einreichen und beweisen das er nicht auf der Arbeit war?

Könnte ich den Arbeitgeber auch anschreiben und um Übersendung des Krankenscheines bitten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Der Arbeitgeber muss den Schaden beweisen. Also nicht nur das er nicht auf der Arbeit war, sondern auch wie viel Geld das den Arbeitgeber gekostet hat.

Mit etwas Pech ist das dann am Ende wenn er sich genauer damit beschäftigt nicht nur das Gehalt das wohl derzeit hier angesetzt wird ...



Zitat (von Kay87):
Also müsste der Arbeitgeber den Krankenschein einreichen und beweisen das er nicht auf der Arbeit war?

Wie er das substantiiert beweist ist seine Sache. Ich würde ihn da nicht durch Vorgaben einschränken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Kay87):
er schlägt mich ich verpasse ihm eine Backpfeife


Die Frage wäre, ob selbst dann, wenn die Zeugen nicht falsch aussagen würden, hier eine Notwehr zu bejahen wäre. Eine "Backpfeife" ist ja wohl eher ein Racheakt als die Abwehr eines Angriffs. Ohne Notwehr bleibt es aber eine KV und damit besteht grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch.

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#6
 Von 
Kay87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok... das bedeutet dass der Hergang komplett neu aufgerollt werden würde? Aber, selbst wenn ich schuldig wäre, würde mir nur der Geldbetrag als Strafe blühen?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Zitat:
Strafrechtlich ist es abgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch ist eine Zivilrechtliche Angelegenheit
Was genau verstehen Sie daran nicht?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Strafrechtlich ist es abgeschlossen.

Nö, denn da war noch gar kein Strafverfolger dran.



Zitat (von Kay87):
Aber, selbst wenn ich schuldig wäre, würde mir nur der Geldbetrag als Strafe blühen?

Der Zivilrichter kann den Vorgang auch noch an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die prüft dann, ob eine strafrechtlichen Verfolgung eingeleitet wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Die prüft dann, ob eine strafrechtlichen Verfolgung eingeleitet wird. Wobei das halt ein Antragsdelikt ist und die Antragsfrist vermutlich um sein dürfte - da reißt sich die Staatsanwaltschaft auch kein Bein mehr aus...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Wobei das halt ein Antragsdelikt ist

Nicht wenn es ein entsprechendes öffentliches Interesse gibt. Könnte bei einem Bezug zur Bundeswehr durchaus passieren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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