Hallo liebe Juristen,
ich benötige ein paar Informationen, wie der Ablauf nach einem Wegeunfall gehandhabt werden sollte.
Der Unfall ereignete sich an 22.6.2020, auf einem gem. Fuß&Radweg in einer Autobahnunterführung, der Unfallgegner war ebenso wie ich mit einem Fahrrad in gegenseitigen Richtungen unterwegs. Der Unfallgegner befuhr eine abschüssige Rechtskurve ohne Einblick in die weitere Strecke, wich dabei mit seinem Rennrad einem Gullideckel aus und kam viel zu weit links und viel zu schnell auf meine Spur- die Schuldfrage sehe ich eindeutig beim UG.
Somit prallten wir mehr oder weniger frontal aufeinander, ich fuhr dabei weit rechts (da ich diese Stelle nicht sonderlich mag) mit einer Geschw. von ca. 17km/h, der UG mit Rennrad geschätzt 30km/h.
Bis dato habe ich lediglich eine Vorgangsnummer der Polizeidienststelle, die Verkehrspolizeiinspektion hat sich bei mir bisher nicht gemeldet (wurde mir von den Beamten im Klinikum so mitgeteilt) noch konnte ich die Inspektion tel. erreichen. Ebenfalls wurde mir im KKH mitgeteilt, dass wir nach Kontaktaufnahme der Inspektion Anzeigen wg. Körperverletzung stellen können, sofern dies nicht durch den Staatsanwalt geschieht.
Es ist mMn nahezu eindeutig, dass der UG den Unfall verursacht hat (nicht angepasste Geschwindigkeit, keine Übersicht in die Kurve und dabei die falsche Spur verwendet).
Nun bin ich in der 5. Woche AU geschrieben, der Verlauf der Verletzungen/Heilung scheint noch nicht abgeschlossen. Daher kann es sein, dass ich weiterhin AU geschrieben werde.
Sollte ich abwarten, bis die Verkehrspolizeiinspektion/Staatsanwalt Kontakt aufnimmt (bzw. derzeit versuche ich aktiv telefonisch den Kontakt aufzunehmen)?
Sollte ich bereits jetzt einen Anwalt einschalten (leider ohne Rechtschutzvers.)?
Muss ich die Sachschäden (Fahrrad, Rucksack, Sonnenbrille, Kleidung), Differenz zum Nettolohn bei Erhalt von Verletztengeld später aktiv einklagen?