Arbeitslaptop beschädigt, wer haftet?

18. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
niselzwisel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslaptop beschädigt, wer haftet?

Hallo, mir wurde zu Heimarbeitszwecken ein Arbeitslaptop überlassen (Apple MacBook). Bei dem ist wohl auf dem Arbeitsweg ein Schaden entstanden (oberflächliche leichte Delle im Alugehäuse). Da ich den Laptop nur beruflich genutzt habe, ist meine Privathaftpflichtversicherung für den Schaden nicht zuständig. Die Reparatur des Gehäuses würde min. 450€ kosten, da der komplette Display getauscht werden müsste. Muss ich für die kompletten Reparaturkosten aufkommen oder hätte mein Arbeitgeber den Laptop entsprechend versichern müssen? Vielen Dank für die Hilfe!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 491x hilfreich)

gefunden unter http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem2

Bei Vor­satz und gro­ber Fahrlässig­keit haf­tet der Ar­beit­neh­mer in der Re­gel voll, d.h. er haf­tet auf Er­satz des ge­sam­ten Scha­dens.
Bei mitt­le­rer Fahrlässig­keit wird der Scha­den un­ter Berück­sich­ti­gung sämt­li­cher Umstände des Ein­zel­falls zwi­schen Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer auf­ge­teilt.
Bei leich­tes­ter Fahrlässig­keit haf­tet der Ar­beit­neh­mer gar nicht

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Aus meiner Sicht ist das ein üblicher Gebrauchsschaden (nach Bahnfahrt im Gedränge ans Geländer gedrückt o.ä.) und entspricht dem üblichen Risiko. Ist so ein Schaden aber z.B. im Urlaub entstanden, wird es schwieriger. Alles was sich auf Dienstreisen und Firmenaktivitäten ereignet und nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich ist (mac als Ballersatz) geht auf AG-Kosten. Meine Güte, was habe ich schon Notebooks gefetzt und es hat niemand gejuckt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2557x hilfreich)

Zitat:
Die Reparatur des Gehäuses würde min. 450€ kosten, da der komplette Display getauscht werden müsste.


Selbst wenn du haften solltest (was noch völlig unklar ist, s.o.), müßte sich der AG einen Abzug "Neu für alt" anrechnen lassen, weil er danach ja wieder ein nagelneues Display hätte (das eigentlich gar nicht kaputt war).

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