Arbeitsunfall? Einzelhandelskaufmann - Leichte Körperverletzung

4. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
greco89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsunfall? Einzelhandelskaufmann - Leichte Körperverletzung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 02.06, gegen Ende meiner Schicht passierte mir folgende Situation:
Ich beendete meinen Kassiervorgang und sah beim schließen des Kassengangs einen Mann der seinen Mundschutz nicht trug. Ich ging auf Ihn zu, da hatte er bereits den Mundschutz wieder angelegt, also wieß ich Ihn darauf hin, diesen aufzubehalten. Nach einer kurzen Diskussion, bat ich Ihn an den Laden zu verlassen wenn Ihm das nicht gefällt, worauf er an mir und den Kunden in der Warteschlange vorbei ging.
Mir fiel auf das er eine Stoffeinkaufstasche um die Schulter trug, die prall gefüllt war, also forderte ich Ihn auf anzuhalten. Er stoppe, ich blieb zwei bis drei Schritte hinter ihm stehen, worauf er sich plötzlich umdrehte, auf mich zu kam und mit dem Kopf einen Stoß ins Gesicht gab und mich von sich stieß. Ein unbeteiligter Kunde, der gerade am bezahlen war, bemerkte was passiert war und grief sofort ein, brachte den Täter auf Distanz und ein zweiter blockierte den Ausgang. Die Polizei und RTW wurden verständigt.
Der Arzt in der Notfallaufnahme sprach den Verdacht auf eine gebrochene Nase aus und der HNO-Arzt bestätigte ein gebrochenes Nasengerüst.
Der ganze Vorfall wurde auf den Überwachungskameras aufgezeichnet und gesichert, sowie die Herren die mir zur Hilfe eilten sich als Zeugen zur Verfügung stellen.
Ich habe Strafanzeige gestellt, weiß allerdings nicht wie ich weiter verfahren soll?
Ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten?
Hat es irgendeinen Bezug zur Berufsgenossenschaft, weil es an meinem Arbeitsplatz vorgefallen ist?

Mit freundlichen Grüßen
greco

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Zitat (von greco89):
Ist es ratsam einen Anwalt einzuschalten?

Derzeit sehe ich da keinen Grund.



Zitat (von greco89):
Hat es irgendeinen Bezug zur Berufsgenossenschaft, weil es an meinem Arbeitsplatz vorgefallen ist?

Nein, nicht weil es am Arbeitsplatz vorgefallen ist, sondern eventuell weil es Arbeitsplatz während der Arbeit vorgefallen ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ratgeber@123.net
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von greco89):
Ich habe Strafanzeige gestellt, weiß allerdings nicht wie ich weiter verfahren soll?


Neben der strafrechtlichen Seite geht es jetzt noch um die Geltendmachung von Schmerzensgeld- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüchen. Dies kann auch im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens geschehen.

Signatur:

Ehemaliger Nickname: Ratsuchender@123net

1x Hilfreiche Antwort

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