Arbeitsunfall-Schmerzensgeld

17. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Arbeitsunfall-Schmerzensgeld

Guten Tag!Da die Staatsanwaltschaft es nicht nötig hat, meine Anzeige gegen meinen AG wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung weiter zu verfolgen, müsste ich jetzt den Weg der Zivilklage gehen.Bei der Körperverletzung geht es um eine Nadelstichverletzung(NSV) und einer damit verbundenen Hepatitis B Infektion.(HBV)Beides, wurde durch die Berufsgenossenschaft(BG) anerkannt.Leider hatte mein AG keinerlei Arbeitsschutzmaßnahmen ergriffen oder Belehrungen durchgeführt.Vorgeschrieben wären aber eine Gefährdungsbeurteilung,Vorsorgeuntersuchungen,Impfungen anzubieten,Belehrungen und Arbeitsschutzmittel, wie Handschuhe.Das Einsammeln von Altmedikamenten und gebrauchten Spritzen unterliegt aber der Biostoffverordnung TRBA250.Es bestehen ganz erhebliche Arbeitschutzvorschriften.Da es vor meiner NSV schon eine gleiche Verletzung bei einem anderen Kollegen gegeben hatte, von der mein AG gewußt hat, hat er ,da er keine Maßnahmen ergriffen hat, weitere Verletzungen seiner AN billigend in Kauf genommen und somit vorsätzlich gehandelt.
Auch war Ihm meine Verletzung am selben Tage bekannt und bei einem sofortigen Arztbesuch wäre noch eine Impfung gegen HBV möglich gewesen.Aber leider hat mir das Niemand gesagt.
Somit habe ich jetzt bis am mein Lebensende eine HBV die im Moment ausgeheilt sein soll, aber laut Auskunft des D-Arztes jederzeit wieder ausbrechen kann.Auch war ich mehre Monate AU geschrieben.Weiter hat mein AG meinen Eintrag aus dem Verbandbuch der Firma unterschlagen.(Wurde aber noch gefunden)Tut mir leid, viel Text, meine Frage wäre jetzt kann ich meinen AG auf Schwerzensgeld verklagen?

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Kann mir jemand einen Rat geben?

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Die BG hat den Unfall anerkannt und entschädigt. Damit ist das Thema für deinen Arbeitgeber (Ablösung der Unternehmerhaftpficht) gegessen.Er zahlt schließlich Beiträge dafür.

Strafrechtlich wurde es laut deiner Aussage auch eingestellt.

Wenn du nun privatrechtliche Ansprüche geltend machen willst solltest du einen Anwalt aufsuchen.

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#3
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Wiese entschädigt?Ich habe nicht einmal eine MdE bekommen!Das würde ja jetzt auch heißen, der AG braucht in Zukunft keinen Arbeitsschutz mehr durchführen.Hier wären Vorsorgeuntersuchungen,Gefährdungsbeurteilungen und zumindest Impfungen anzubieten gewesen.Wenn ich jetzt an der HBV gestorben wäre, ist die Sache also mit den Beitrag des Arbeitgebers gegessen.Na Prima.Auch ein Weg Mitarbeiter los zu werden.Ab 5 Toten Mitarbeitern erhöht sich dann wohl aber der Beitrag?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

du hast keine Rente von der BG bekommen, weil du (wohl) keinen gesetzlichen Anspruch hast.
Grundlage ist hier das SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung).

Die Höhe der Gefährdung spiegelt sich auch in dem Beitrag wieder, den der Arbeitgeber zahlt ( Gefahrentarif).



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Hallo, warum sollte ich keinen gesetzlichen Anspruch haben? Zumindest würde mir 10% MdE zustehen, so sieht es jedenfalls der Gesetztgeber bei einer durchgemachten
Hepatitis B Infektion vor.
Wenn der AG keinen Arbeitsschutz durchgeführt hat, wird er auch keine Beiträge für den Gefahrtarif gezahlt haben.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

eine Rentenzahlung gibt es erst ab einer MdE von 20%

Solltest du der Ansicht sein, die steht Schmerzensgeld aus irgendwelchen Gründen zu, wende dich an einen Fachanwalt.

Du kommst hier nicht weiter.

1x Hilfreiche Antwort

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