Arbeitsunfall Stabmixer

20. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Robert30
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 25x hilfreich)
Arbeitsunfall Stabmixer

Hallo zusammen,

heute geht es mal nicht um mich sondern um meine Freundin ,sie ist als Küchenhilfe beschäftigt in einem Pflegeheim .
Letzte Woche hatte sie einen Arbeitsunfall, sie hatte von ihrem Chef einen Stabmixer billigster Qualität in die Hand gedrückt bekommen mit der Anweisung sie solle eine Suppe im Topf aufmixen und danach zur Ausgabe bringen.
Das hatte sie auch gemacht und hatte kurze Zeit später einen Stromschlag bekommen zum Glück konnte sie den Stabmixer wegwerfen trotz allem musste aber ein RTW und der Notarzt gerufen werden da sie kurzeitig zusammengesackt ist.
In der Klinik wurde sie vier Stunden ans EKG gehängt und einige Untersuchungen wurden gemacht alle Ergebnisse waren Ok.
Meine Frage jetzt , was kann man da machen ? Es geht nicht darum Schmerzensgeld ohne Ende rauszubeißen sondern nur um die Tatsache das sowas nicht geht, auf mein Anfragen hin erzählte sie mir das sämtliche Geräte elektrischer Natur weder ein Prüfsiegel noch sonst irgendwelche Kennzeichnungen besitzt aus der ersichtlich wäre ob die Geräte zulässig oder in Ordnung sind.Ich kenne das daher weil das bei meinem ehemaligen Arbeitgeber auch so war da mussten div. Geräte Regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Noch dazu war besagter Stabmixer vom Küchenchef vor ca. 3 monaten mitgebracht worden vermutlich LIDL Marke( Clatronic)
Der Stabmixer ist dort anscheinend täglich 4-5 Stunden in Gebrauch ,meines Erachtens hat so ein Gerät in einer Großküche nichts verloren da A: Diese Geräte keine Profigeräte sind und die Leistung nicht dafür ausgelegt ist und B:Die Tatsache das der Chef das Gerät selbst mitbringt ist in meinen Augen ein No-Go .
Unfallanzeige wurde schon gemacht.
Mir gehts da nur um ein Stück Gerechtigkeit denn auf Anfragen beim Chef ob denn alle Geräte Regelmäßig geprüft wurden ,wurde er fahrig und ablenkend (Jaja das wird alles korrekt geprüft)
Angeblich war 2 Tage vorher der TÜV und sogar ein Elektriker da der alles prüfte ...naja!
Komisch ist auch das der Stabmixer mittlerweile verschwunden ist. Ein Schelm der böses denkt.

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage jetzt , was kann man da machen ?

Ich würde 3 Meldungen machen:


Meldung 1 und 2 an Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft.
Das da ein Stromschlag durch einen ungeprüften Billg-Stabmixer passiert ist, weder die elektrischen Geräte noch die elektrische Anlage zum Zeitpunkt des Unfalles offenbar gemäß der gesetzlichen Vorschriften geprüft waren (fehlende Prüfsiegel) und das offenbar Gefahr im Verzug ist.


Die 3. Meldung wäre die "arbeitssuchend" Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit.


Schmerzensgeld kann man einklagen, wenn man das Verschulden des Betriebes beweisen kann. Dazu nimmt man dann Akteneinsicht nachdem Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor Ort waren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Robert30
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 25x hilfreich)

Arbeitssuchend muss sie sich nicht melden denn sie fängt sowieso am 01.06.2016 eine neue Stelle an.
Muss ich der gewerbeaufsicht und der BG den Krankenhausbericht mitgeben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat:
Muss ich der gewerbeaufsicht und der BG den Krankenhausbericht mitgeben?

Nein, ein "muss" wäre das nicht. Man kann wenn man will.

Man kann aber auch mitteilen, das auf Anforderung der Krankenhausbericht nachgereicht werden kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Robert30
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 25x hilfreich)

Ok Super dann bedank ich mich und wünsche einen schönen Tag :)

0x Hilfreiche Antwort

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