Ich las eben in einem anderen thread, dass kein Lohnausfall anerkannt wird, wenn ich wegen Dritter nicht zur Arbeit kann.ich könne Urlaub nehmen oder Plusstunden, oder ich gehe ins Minus und arbeite die Zeit nach. Aber wenn ich 8 h nacharbeiten muss oder Urlaub bzw Gleitzeit nehme, geht mir doch freie Zeit flöten, die ich woanders einsetzen könnte, zb für Urlaub, Nebenjob, Hausgalt oder Gammeln. In der Zeit, wo ich wegen des Nachbarn die Handwerker im Haus habe, kann ich doch weder wegfahren noch schlafen etc. Bleibe ich dann echt auf dem verschwendete Tag sitzen?
Arbeitszeitausfall
19. August 2019
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Frage vom 19. August 2019 | 17:36
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Arbeitszeitausfall
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 19. August 2019 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (31968 Beiträge, 5629x hilfreich)
Nö. Aber in dem anderen Thread ging es um Lohnausfall.ZitatIn der Zeit, wo ich wegen des Nachbarn die Handwerker im Haus habe, :
Wenn du gezwungen bist, wegen des Nachbarn den ganzen Tag zu Hause zu bleiben, kannst du den Nachbarn zu Schadenersatz versuchen heranzuziehen.
#2
Antwort vom 20. August 2019 | 08:07
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Wobei wieder ein bezifferbarer Schaden vorliegen muss und die Schadensminderungspflicht berücksichtigt werden muss.ZitatWenn du gezwungen bist, wegen des Nachbarn den ganzen Tag zu Hause zu bleiben, kannst du den Nachbarn zu Schadenersatz versuchen heranzuziehen. :
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#3
Antwort vom 20. August 2019 | 09:57
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatIn der Zeit, wo ich wegen des Nachbarn die Handwerker im Haus habe :
Schadensminderungspflicht - du kannst keine Dritten beauftragen, die Handwerker in deine Wohnung zu lassen? Ich bin mir nicht sicher, ob du ein Recht darauf hast, daß jemand währenddessen anwesend ist, um die Handwerker zu "überwachen".
#4
Antwort vom 21. August 2019 | 07:43
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Ja, weil es für verschobene Freizeitplanungen wie "nicht gammeln können" keinen bezifferbaren Schaden gibt, der geltend gemacht werden kann..ZitatBleibe ich dann echt auf dem verschwendete Tag sitzen? :
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