Arbeitszeitausfall

19. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Arbeitszeitausfall

Ich las eben in einem anderen thread, dass kein Lohnausfall anerkannt wird, wenn ich wegen Dritter nicht zur Arbeit kann.ich könne Urlaub nehmen oder Plusstunden, oder ich gehe ins Minus und arbeite die Zeit nach. Aber wenn ich 8 h nacharbeiten muss oder Urlaub bzw Gleitzeit nehme, geht mir doch freie Zeit flöten, die ich woanders einsetzen könnte, zb für Urlaub, Nebenjob, Hausgalt oder Gammeln. In der Zeit, wo ich wegen des Nachbarn die Handwerker im Haus habe, kann ich doch weder wegfahren noch schlafen etc. Bleibe ich dann echt auf dem verschwendete Tag sitzen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
In der Zeit, wo ich wegen des Nachbarn die Handwerker im Haus habe,
Nö. Aber in dem anderen Thread ging es um Lohnausfall.
Wenn du gezwungen bist, wegen des Nachbarn den ganzen Tag zu Hause zu bleiben, kannst du den Nachbarn zu Schadenersatz versuchen heranzuziehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn du gezwungen bist, wegen des Nachbarn den ganzen Tag zu Hause zu bleiben, kannst du den Nachbarn zu Schadenersatz versuchen heranzuziehen.
Wobei wieder ein bezifferbarer Schaden vorliegen muss und die Schadensminderungspflicht berücksichtigt werden muss.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
In der Zeit, wo ich wegen des Nachbarn die Handwerker im Haus habe


Schadensminderungspflicht - du kannst keine Dritten beauftragen, die Handwerker in deine Wohnung zu lassen? Ich bin mir nicht sicher, ob du ein Recht darauf hast, daß jemand währenddessen anwesend ist, um die Handwerker zu "überwachen".

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Bleibe ich dann echt auf dem verschwendete Tag sitzen?
Ja, weil es für verschobene Freizeitplanungen wie "nicht gammeln können" keinen bezifferbaren Schaden gibt, der geltend gemacht werden kann..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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