Hallo,
einer nahen Bekannten von mir ist folgendes wiederfahren:
Sie war schwanger und hatte ein kribbeln in der Seite. Daraufhin ist sie ins Krankenhaus gekommen, dort wurde zwar festgestellt das verschiedene Blutwerte nicht i.O. sind. Es wurde auf eine Entzündung im Gehirn getippt, konnte aber nicht wirklich bestätigt werden. Nach einer Woche wurde sie entlassen, behandelt wurde nicht (wegen Schwangerschaft).
Sie wurde entlassen.
In der Zwischenzeit war Sie mehrmals bein Hausarzt und hat über Fieberschübe etc. geklagt, dieser nahm sie doch nicht wirklich ernst (die im Krankenhaus haben auch nichts gefunden, also haben sie auch nichts...).
Vor 3 Wochen kam sie schließlich wieder ins Krankenhaus. Fruchtblase "undicht". Nach einem Tag bekam sie eine Lungenentzündung, das Kind wurde sofort (3 Monate vor Gebutstermin) per Kaiserschnitt geholt. Es wurde schließlich eine akute Lebervergiftung diagnostiziert, die wohl schon länger bestand.
Sie lag danach noch 1 Woche im Koma, jetzt geht es ihr soweit wieder ganz gut. Es steht noch eine Reha bevor, aber das wird schon wieder.
Sie und die Ärzt (von denen Sie jetzt behandelt wird) sind der ansicht, das es nicht hätte so schlimm kommen müssen, wenn rechtzeitig behandelt worden wäre.
Jetzt zur Frage:
Bestehen reelle Chancen eine Klage gegen die/den Ärzte auf Schmerzensgeld
zu gewinnen, da diese nicht oder nur unzureichend behandelt haben?
Sebastian
-- Editiert von lordexcalibur am 05.03.2005 22:04:13
Arzt hat nicht/falsch behandelt
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Nein.
Es ist nicht erkennbar, dass etwas versäumt worden wäre. Aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft können nicht alle sonst möglichen Untersuchungen gemacht werden.
Vielleicht solltest Du das mit einem Anwalt besprechen.
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Am besten einen, der sich auf medizinischem Terrain auskennt. Grundsätzlich müssen die Ärzte vorsätzlich irgendwelche notwendigen Untersuchungen weggelassen haben, um haftbar gemacht werden zu können.
Oder aber sie haben Dinge übersehen, die sie hätten erkennen können/müssen. Dann würde ihre Haftpflicht einspringen.
Aber in der Regel kann sich die Ärzteschaft in Klagefällen (mE zu Recht) darauf berufen, daß immer ein Restrisiko gegeben ist. Ärzte können auch nicht zaubern. Und die Tatsache, daß es glimpflicher ausgegangen wäre, wenn man es eher erkannt hätte, sagt ja nichts darüber, wie leicht/schwer die Sache zu diagnostizieren war.
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