Guten Tag,
ein Bekannter ist Inhaber des kleinen Waffenscheins und somit berechtigt, Schreckschusswaffen und Co-Gas etc. bei sich zu tragen. Er wurde angegriffen und setzte eine Schreckschusspistole zur Verteidigung ein. Der Angreifer wurde dabei leicht verletzt. Die herbei gerufene Polizei beschlagnahmte die Waffen. Auf Antrag des Angreifers wurde eine Anzeige gegen den Verteidiger gestellt und es kam Anfang Mai 20 zum Prozess. Beim Prozess wurden die Waffen nicht präsentiert, es gab lediglich Beweisfotos der Polizei auf denen sie abgebildet waren.
Unser Bekannter war noch nie vorher mit dem Gesetz in Konflikt geraten und kannte daher auch das Prozedere nicht, das bei Beschlagnahmungen üblich ist. Die Polizisten händigten ihm keine Bescheinigung über die beschlagnahmten Gegenstände aus.
Vor Gericht plädierte selbst der Staatsanwalt nach der Beweislage und unabhängiger Zeugenaussagen auf Freispruch und der Angeklagte - unser Bekannter - wurde demnach auch vollumfänglich freigesprochen. Der Richter wies noch darauf hin, dass die beschlagnahmten Waffen etc. - bei den Schreckschusswaffen handelte es sich ausnahmslos um wertvolle Sammlerstücke - unverzüglich an unseren Bekannten ausgehändigt werden müssen.
Nun begannen Wochen der Verzögerung und der, u.M.n., versuchten Tatsachenverschleierung.
Nach Ablauf von ca. einer Woche frug unser Bekannter erstmalig bei der Staatsanwaltschaft wegen seiner Waffen an und erfuhr, dass dort keine Asservatenliste und auch keine beschlagnahmten Gegenstände von ihm vorlägen. Diese müssten bei der Polizeidienststelle sein, die die Beschlagnahmung vorgenommen hatte. Bei der Polizei wurde er abschlägig beschieden und darauf hingewiesen, dass sich die Asservaten doch bei der Staatanwaltschaft befinden würden. Nach erneuter Anfrage bei der Staatsanwaltschaft wurde ihm wieder die Auskunft erteilt, dass keine Informationen darüber vorlägen und er sich doch an die Polizei wenden müsse, und zwar nur an den Beamten, der die Ermittlungen geleitet hatte. Bei der Polizei erfuhr er jetzt, dass der Ermittlungsleiter im Urlaub sei und erst in einer Wocher wieder käme. Nach Ablauf dieser Woche frug er wieder nach und nun teilte man ihm auf der Polizeidienststelle mit, dass ein Irrtum vorgelegen habe und der Ermittlungsbeamte noch zwei weitere Wochen im Urlaub wäre. Dies wiederholte sich noch einmal mit einer Woche Urlaubsverlängerung.
Heute nun konnte unser Bekannte endlich den damals ermittelnden Beamten sprechen. Dieser sagte ihm, dass er die Waffen mit Sicherheit nicht mehr wieder bekommen würde, dies wäre schon alleine wegen der Anklage auf Körperverletzung nicht möglich. Darauf erklärte ihm der Bekannte, dass er den Prozess vollumfänglich gewonnen und Anspruch auf seinen Besitz habe. Der Polizist sagte ihm dann, dass die Waffen "schon lange" im Landratsamt seien und nicht sicher sei, ob sie überhaupt noch existieren würden. Er konnte damals, s.M.n., davon ausgehen, dass sie einbehalten werden würden, das sei, seiner Erfahrung nach, so gut wie immer der Fall bei derartigen Vorkommnissen gewesen. Schuldbewusstsein war bei diesem Polizeibeamten nicht erkennbar.
Der Bekannte rief dann im Landratsamt an und erfuhr, dass die Polizei die Waffen bereits im November 2019 - also 6 Monate vor dem Prozess - unauthorisiert zur Vernichtung freigegeben hatten.
Unser Bekannter ist außer sich über den Verlust. Aufgrund der Seltenheit haben die Gegenstände einen Wert von mehreren Tausend Euro und auch die Wiederbeschaffung ist äußerst schwierig bis unmöglich.
Es entspricht nicht meinem Rechtsbewusstsein, dass unser Bekannter für den von der Polizei verursachten Schaden aufzukommen hat. Bis dato ging ich immer davon aus, dass der Schädiger - in diesem Falle die Polizeibeamten - die von ihr offensichtlich verursachten Schäden wieder gut zu machen haben.
Was kann man tun um zu seinem Recht zu kommen? Bin für jede Unterstützung dankbar!
Herzliche Grüße.