Auffahrunfall - HWS- und BWS-Zerrung - Schmerzensgeld von 700 € angemessen?

25. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
guest123-33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall - HWS- und BWS-Zerrung - Schmerzensgeld von 700 € angemessen?

Guten Tag,
ich hatte vor 5 Wochen einen Auffahrunfall, mir ist jemand aufs Heck meines Autos aufgefahren. Der Arzt hat mich dann 4 Wochen arbeitsunfähig geschrieben. Diagnose war HWS- und BWS-Zerrung und jetzt will die Versicherung mir ein Schmerzensgeld von 700 € zahlen.
Jetzt ist meine Frage, ob das angemessen ist?

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
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#1
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Ich frage mich hier; mit welcher Geschwindigkeit ist denn einer bei Ihnen eigentlich auf Ihr Auto aufgefahren , dass Sie da gleich 4 Wochen wegen doch wohl auch kaum richtig feststellbarer UWS- und BWS-Zerung von einem Arzt krank geschrieben werden mußten?
Da gibt es doch bestimmt irgend welche Unfall-Protokolle.
Ist Dein Auto dabei schriottreif beschädigt worden ?
meiner Auffassung nach ist es regelrecht zum Jammern in welcher Gesellschaft wir schon leben wo jeder nur versucht an Geld zu kommen. Sei doch zufrieden, dass Dir nichts weiter passiert ist und du dafür auch noch letztlich 700,--€, also rund 1.400,-- DM bekommst.
Ist doch bald wie ein kleiner Lottogewinn oder etwa nicht ?

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Also, über den letzten Beitrag wundere ich mich doch etwas - gerade die Summen, die deutsche Gerichte als Schmerzensgeld zusprechen, sind nun alles andere als ein "Lottogewinn" und können mE kaum dazu dienen, die entstandenen Schmerzen auch nur annährend zu kompensieren (sofern man körperliche / seelische Schmerzen überhaupt durch Geld kompensieren kann!). Trotz der bekannten Unterschiede (Stichwort: Punative Damage Claims) sei der Verweis auf die US-amerikanischen Schmerzensgelder erlaubt - dort würde die Kompensation deutlich höher ausfallen!

Zur Ausgangsfrage der Angemessenheit der € 700,00: werfen Sie doch mal einen Blick in die vom ADAC herausgegebene Schmerzensgeldtabelle - dort finden Sie einen ungefähren Anhaltswert, was Gerichte bei vergleichbaren Verletzungen an Schmerzensgeld zugesprochen haben!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Trotz der bekannten Unterschiede (Stichwort: Punative Damage Claims) sei der Verweis auf die US-amerikanischen Schmerzensgelder erlaubt

Hmmm, treffen punitive damages (mit i :-) denn auch auf Privatpersonen zu?
Üblicherweise werden damit doch Unternehmen bestraft, also die US-Version von Verbraucherschutz. :)
Ich habe noch nicht gehört, daß bei einem Unfall mit Schleudertrauma der Verursacher horrende Summen hätte zahlen müssen.

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#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

...auf jeden Fall mehr als in Deutschland. Hatte neulich die Forderung des Opfers eines Verkehrsunfalls aus den USA auf dem Schreibtisch - würde ein deutscher Anwalt in einem vergleichbaren Fall auch nur 1/10 des dort verlangten Schmerzensgeldes fordern, würde er sich wahrscheinlich vollständig der Lächerlichkeit preisgeben.

Was die "punitive damage claims" (bitte um Entschuldigung für den Rechtschreibfehler...) angeht, so ist dies mE ein genereller Gedanke des US-amerikanischen Schadensersatzrechts und nicht auf Fälle der Produkthaftung oä beschränkt. Damit tritt bei Fällen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Schädigung neben den Gedanken der rein wirtschaftlichen Kompensation der der Bestrafung des Schädigers. Laß´ mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen - bin schließlich kein Attorney-at-Law...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Hm, trotzdem wissen Sie da sicher mehr als ich. :-)

US-Recht nehme ich mir in späteren Lebensjahren mal vor. :)

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

...schön, dass Sie das glauben - allerdings halten sich meine Kenntnisse auch in sehr engen Grenzen!

Aber wir können es uns ja gemeinsam als Projekt für´s Alter vornehmen...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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