Auffahrunfall. Verursacher zahlt nicht, da Auto zu alt. Anwalt schweigt.

16. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)
Auffahrunfall. Verursacher zahlt nicht, da Auto zu alt. Anwalt schweigt.

Juni 2016. Belebte Straße. Ich besuche Freunde, es ist Sommer, viele Leute sind auf der Straße. Meine Tochter und ich sitzen schon im Auto, wollen aus der Straße biegen. Wegen der vielen Kinder, fahre ich schritt. In diesem Moment fährt eine Frau Rückwärts von ihrer Auffahrt, rückwärts auf die Straße und in mein Auto. Es erwischt uns am hinteren Kotflügel, Fahrerseite. Alle steigen aus, die Dame erkennt ihren Fehler, meine Freunde kommen hinzu, alle schauen, wie gesagt die Straße ist belebt.
Die Dame bittet mich zu einer Werkstatt zu fahren und ihr die Rechnung zukommen zu lassen.
Es ist mein erster Unfall, ich bin naiv und es wird keine Polizei gerufen.

Ich gehe zu einer unabhängigen Werkstatt, diese berechnet den Schaden. 600€ ausbeulen und lackieren.

Ich lasse der Dame die Rechnung zukommen. Nichts passiert. Ca. 3 Wochen später lasse ich ihr eine Erinnerung zukommen. Prompt erhalte ich Post von ihrem Anwalt. Man sehe ab so viel Geld zu zahlen, so viel sei mein Auto ja Nichtmal mehr Wert.

Ich fahre einen Golf 2 von 1991. Er hat noch TÜV, etwas Rost, ist gut in Schuss. Ein Liebhaberstück.

Ich nehme mir einen Anwalt. Man schreibt hin und her. Die Schreiberei läuft schleppend.

Der TÜV vom Golf läuft Ende des Sommers aus, es sind ein paar Reparaturen am Schweller fällig. Ich möchte warten, bis der Fall abgeschlossen ist, lasse ihn auf dem Grundstück stehen.

Im März 2017 ist dann endlich mal was passiert und ein Gutachter kommt. Dieser sieht den Golf, sieht den Rost, schaut unter dem Auto und erkennt, da ist Arbeit zu tun. Der Golf hat Grünspan angesetzt in den 7 Monaten, die er unbenutzt rumstand.

Der Gutachter kam von der Firma Carexpert. Der Anwalt schreibt mit der Versicherung. Diese schreibt "es sei keine Schadenserweiterung eingetreten."

Ich sollte mich nun um eine Zeugenaussage der Werkstatt bemühen, die bestätigen, dass sich kein vorheriger Unfallschaden an dem Fahrzeug befand, welches sie auch taten. Dies schickte ich im Juni bereits an meinen Anwalt. Heute nun kam ein Schreiben zurück mit dem gleichen Wortlaut.

Irgendwie ist mir das alles zu lasch. Macht das ein Anwalt, schreibt er nur mit der Versicherung? Es gab zahlreiche Zeugen für den Unfall, da muss es doch eine Möglichkeit geben, wenigstens den Wert des Fahrzeuges ersetzt zu bekommen?

Was kann ich noch tun?

Wer den Schaden hat...?

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44 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go464964-15):
Dies schickte ich im Juni bereits an meinen Anwalt.

Angekommen?
Hat er es auch an die Versicherung weitergeleitet?



Zitat (von go464964-15):
Es gab zahlreiche Zeugen für den Unfall, da muss es doch eine Möglichkeit geben, wenigstens den Wert des Fahrzeuges ersetzt zu bekommen?

Nö, schlicht weil es dafür an der Reechtsgrundlage fehlt. Ersetzt bekommt man den Schaden, nicht mehr und nicht weniger.



Zitat (von go464964-15):
Macht das ein Anwalt, schreibt er nur mit der Versicherung?

Nö, die klagen auch vor Gericht. Dazu muss man sie zum einen beauftragen und zum anderern muss es auch Sinn machen. Insbesondere letzteres ist entscheidend, kommt fdarauf an in welchen Stadium man derzeit ist.



Zitat (von go464964-15):
Irgendwie ist mir das alles zu lasch.

Dem Anwalt schon mal mitgeteilt? Was genau sagt er dazu?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, der Anwalt erhielt die Aussage der Werkstatt, leitete sie auch an die Versicherung weiter, diese antwortete wieder einmal mit den Worten es sei keine Schadenserweiterung eingetreten und sieht von der Zahlung ab. Der Schaden am Auto sind laut Werkstatt, ca 600€. Laut Gutachter ist das Auto zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht 600 € wert. Muss dann einfach niemand zahlen? Es ist dann einfach egal wenn man ein altes Auto anfährt, kommt man so mit blauen Auge davon? Nein, dem Anwalt habe ich noch nicht gesagt, dass ich seine Kommunikation und seinen Tatendrang als sehr eingeschränkt empfinde. Das würde ich aber tun, wenn ich eventuell Anstöße für eine neue Vorgehensweise erhalte. Deshalb mein Posting hier.

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Laut Gutachter ist das Auto zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht 600 € wert


Wie viel ist es denn wert?

Zitat:
Muss dann einfach niemand zahlen?


Doch, aber wie gesagt, muss nur der Schaden ersetzt werden. Dieser beschränkt sich aber maximaln auf den Zeitwert des Autos, sonst wärst du ja durch den Unfall bereichert (Ausnahme: Bei Reparatur wird auch bis 130% des Zeitwerts ersetzt)

-- Editiert von fm89 am 17.10.2017 08:54

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Angeblich ist der Golf grad 300€ wert. Ich dachte man rechnet zum Zeitpunkt des Unfalls. Mit TÜV und gut in Schuss.

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#5
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Kauft man aber einen Golf 2 von 1991 mit TÜV im Netz, sind es weit mehr als 300€ die man hinlegen muss. Nun als Unfallwagen ist er Schrott quasi.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Angeblich ist der Golf grad 300€ wert.


Die Reparatur wurde aber schon durchgeführt, oder? Ich gehe mal davon aus, dass dies der Wiederbeschaffungswert ist?

Zitat:
Ich dachte man rechnet zum Zeitpunkt des Unfalls. Mit TÜV und gut in Schuss.


Der Gutachter kann nur den Ist-Zustand beurteilen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Der Gutachter kann nur den Ist-Zustand beurteilen


Richtig, und unter der Voraussetzung ist es fraglich, wie aussagekräftig ein Gutachten ist, welches 7 Monate nach Schadensereignis erstellt wurde.
Normalerweise lässt sich sowas innerhalb von Minuten auseinander nehmen.

Zitat (von go464964-15):
Irgendwie ist mir das alles zu lasch.


Kann ich nach der Schilderung nachvollziehen.
Falls ein richtiges Mandat erteilt wurde, scheint der Anwalt wenig Interesse an diesem Fall zu haben.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat:
Angeblich ist der Golf grad 300€ wert.


Die Reparatur wurde aber schon durchgeführt, oder? Ich gehe mal davon aus, dass dies der Wiederbeschaffungswert ist?

Nein, ich hatte kein Geld für die Reparatur! Ja Wiederbeschaffungswert angeblich 300€. (Nicht im echten Leben, da Liebhaber Stück und youngtimer)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von fm89):
Der Gutachter kann nur den Ist-Zustand beurteilen


Richtig, und unter der Voraussetzung ist es fraglich, wie aussagekräftig ein Gutachten ist, welches 7 Monate nach Schadensereignis erstellt wurde.
Normalerweise lässt sich sowas innerhalb von Minuten auseinander nehmen.

Zitat (von go464964-15):
Irgendwie ist mir das alles zu lasch.


Kann ich nach der Schilderung nachvollziehen.
Falls ein richtiges Mandat erteilt wurde, scheint der Anwalt wenig Interesse an diesem Fall zu haben.


Was kann ich nun tun? Danke für die Einschätzung, ja den Anwalt suchte ich um auf das Schreiben des Gegnerischen Anwalts antworten zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn das Gutachten 7 Monate nach dem der Golf außer betrieb gesetzt wurde und 9 Monate nach dwm Unfall angefertigt wurde, nicht so ganz gilt, kann ich dann nicht die Fotos geltend machen, die vor dem Unfall angefertigt wurden (von mir, weil ich stolz war auf das Auto), oder die Fotos, die die Werkstatt nach dem Unfall von Teilen des Wagens gemacht hat?

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#11
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Was hätte ein Anwalt bis dato tun müssen? Außer an die Versicherung schreiben.

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go464964-15):
Angeblich ist der Golf grad 300€ wert. Ich dachte man rechnet zum Zeitpunkt des Unfalls. Mit TÜV und gut in Schuss.


Der Resttüv beeinflusst den Wert nut marginal. Die beschädigten Teile sind dadurch nicht wertvoller.

Jerder Gutachter ist in der Lage für eine gewisse Zeit zurückzurechnen, abe ein Auto welches sehr gut in Schuss ist, leidet auch nicht unter kurzer Standzeit. Denk dabei an alle Autos, die nicht das ganze Jahr über angemeldet sind (Saisonkennzeichen).

Wenn Du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist, kannst Du ein eigenes Gutachten beauftragen. Aber Du musst damit rechnen, dass es auf Deine Kosten geht.


Zitat (von go464964-15):
Liebhaber Stück
lässt sich nicht in Zahlen fassen.
Zitat (von go464964-15):
youngtimer
ja klar, aber was willst Du daraus baleiten.
Zitat (von go464964-15):
Wiederbeschaffungswert angeblich 300€. Nicht im echten Leben,
vermutlich doch, wenn der Zustand Deines Autos zu Grunde gelegt wird. Dass andere Golf 2, die generalüberholt und teilweise sogar mit Wertgutachten versehen mehr kosten, steht dem nicht im Wege,


Da die Reparaturkosten deutlich höher sind als der vom Gutachter angegebene Wiederbeschaffungspreis, hast Du - solange Du nicht gegen das Gutachten ankommst - eine Anspruch auf den Wiederbeschaffungspreis plus kleinem zusätzlichen Betrag und der Nutzungsausfallentschädigung (für einen zeitlich begrenzten Zeitraum- vermutlich nicht länger als 3 Wochen), falls nur ein Fahrzeug vorhanden. Gänzlich leer gehst Du somit nicht aus.

Das Du das Fahrzeug bisher nicht hast reparieren lassen, musst Du Dir selber zurechnen.

Berry

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#13
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
solange Du nicht gegen das Gutachten ankommst -


wie mache ich das? mit einem gegengutachten?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Da die Reparaturkosten deutlich höher sind als der vom Gutachter angegebene Wiederbeschaffungspreis, hast Du - solange Du nicht gegen das Gutachten ankommst - eine Anspruch auf den Wiederbeschaffungspreis plus kleinem zusätzlichen Betrag und der Nutzungsausfallentschädigung (für einen zeitlich begrenzten Zeitraum- vermutlich nicht länger als 3 Wochen), falls nur ein Fahrzeug vorhanden. Gänzlich leer gehst Du somit nicht aus.


Und, wie "bekomme" ich das, nur vor Gericht?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich hab mal ein wenig bei mobile .de geblättert. Die Wunschpreise der Verkäufer für einen Golf 2 fangen da bei 200 € an, die golf 2, die rund 600 € kosten sollen, sind erst Seiten später. und das sind alles Verhandlungspreise.

Wie kommst Du also darauf, dass grade Dein Golf deutlich wertvoller sein müsste, denn die wenigen Monate Tüv machen da den Kohl auch nicht fett. hier sind jetzt Fakten gefragt.

Du hast doch jetzt ein Gutachten, daraus lässt sich die Preisermittlung doch erkennen.

Zitat (von go464964-15):
Und, wie "bekomme" ich das, nur vor Gericht?
Wenn sich der Gegner querstellt, ja, dann nur per Klage. Aber ich halte den Ausgang eines streitigen Verfahrens für äußerst ungewiss.

Hat sich denn die Versicherung der Unfallverursacherin noch nicht geäußert? So ganz blick ich nämlich nicht durch. Wer hat den Gutachter beauftragt?

Berry

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#16
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Den Preis für den Golf weiß ich, weil ich ihn im Frühjahr letzten Jahres für 600€ hätte verkaufen können. Wollte ich aber nicht.
Es wurde stets von einer Werkstatt Hand an gehalten, komplett instand gesetzt und gepflegt. Es war ein Wagen aus 3. er Hand, Unfallfrei.
Ich rede nicht von tausenden aber ich rede auch nicht von 300€.

Und zur anderen Frage, das ist das Problem mit dem Anwalt, ich weß nichts. Ich habe nun schon mehrfach nachgefragt, was er überhaupt gemacht hat. ich weiß nicht was die Gegenseite sagt, wer das Gutachten beauftragt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Was steht denn im Gutachten zu "Wiederbeschaffungswert" und was zu "Restwert"?
Die Differenz "Wiederbeschaffungswert" minus "Restwert" ist der Schadensersatz, der dem Fragesteller zusteht.

Zumindest aus der bruchstückhaften Schilderung meine ich zu lesen, dass der Gutachter "Wiederbeschaffungswert" und "Restwert" mit dem gleichen Betrag angesetzt hat. Wenn das wirklich so ist, dann beträgt der Schadensersatz 0€.
Denn man könnte (nach Ansicht der Gutachters) das kaputte Auto für 300€ verkaufen und von den 300€ Einnahmen ein heiles, gleichwertiges, gebrauchtes Auto kaufen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich schaue nochmal in das Schreiben des Gutachters rein, tut mir leid, dass alles so bruchstückhaft ist.
Hier übrigens meine Suche auf mobile.de. Ich weiß nicht, was habt ihr eingegeben? Ich habe Golf 2 in dem Zulassungsjahr eingegeben und bekomme nur Preise weit über 1000€??

https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/search.html?cn=DE&damageUnrepaired=NO_DAMAGE_UNREPAIRED&doorCount=TWO_OR_THREE&gn=26802%2C+Moormerland%2C+Niedersachsen&isSearchRequest=true&ll=53.3076066%2C7.4800141&makeModelVariant1.makeId=25200&makeModelVariant1.modelId=g29&maxFirstRegistrationDate=1992-12-31&maxMileage=200000&maxPowerAsArray=PS&minPowerAsArray=PS&rd=100&scopeId=C

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#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Also ich hab bei der Suche das von Dir oben genannte Jahr der Erstzulassung 1991 (nicht 1992) eingegeben und die Suche natürlich nicht auf 100 Km eingeschränkt. Um den Preis zu erlennen, ist die Regionalsuche wenig hilfreich.

Das größte Problem bei diesem Fahrzeug sind die Rostschäden, da die Beseitigung unverhältnismäßig teuer ist (lt. einem befreundeten KFZ Schrauber bei VW in Dortmund).

Sind TüVrelevante Rostschäden dabei, tendiert der Wert des Fahrzeugs gegen 0.

Das ist aber letztlich alles nicht entscheident. Du musst dem Anwalt auf die Füße treten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe ihm noch einmal eine Nachricht geschrieben, ihm nochmal Fragen gestellt, ihn noch mal um Fakten gebeten, er soll mir nun endlich mal sagen, was er bislang gemacht hat. AUßer Rückmeldung von der Versichung habe ich nichts von ihm bekommen.
Die Karrosserie unter dem Fahrzeug benötigt Schweißarbeiten, dann wäre TÜV kein Problem. Die Rostschäden an den Radläufen und bei den Rückleuchten sind nicht TÜV relevant und lediglich optische Mängel.
Ich danke euch vorab für die Hilfe.
Ich wusste nicht dass man die Suche nicht begrenzen darf. In diesem Fall habe ich weiter gesucht und auch die HU miteinberechnet (3 Monate) und komme auf dies: (ab 850€)
https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/search.html?damageUnrepaired=NO_DAMAGE_UNREPAIRED&doorCount=TWO_OR_THREE&fuels=PETROL&isSearchRequest=true&makeModelVariant1.makeId=25200&makeModelVariant1.modelId=g29&maxFirstRegistrationDate=1991-12-31&maxPowerAsArray=58&maxPowerAsArray=PS&minFirstRegistrationDate=1991-01-01&minHu=3&minMileage=150000&minPowerAsArray=PS&readyToDrive=ONLY_READY_TO_DRIVE&scopeId=C&sortOption.sortBy=searchNetGrossPrice&sortOption.sortOrder=ASCENDING&transmissions=MANUAL_GEAR

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#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du kannst Deine Suche begrenzen, wie Du willst.

Wenn es Dir jedoch um eine objektive Preisfindung geht, macht eine Begrenzung bei dem geringen Angebot keinen Sinn.

Die 850 € sind die Preisvorstellung des Verkäufers, die nächste HU ist bei dem Fahrzeug im Dezember 2018 fällig. Der Wagen kann mit Tüv Überziehung also noch 15 Monate gefahren werden, bis er in der Schrottpresse landet. Dies macht ihn interessant für jemanden, der für eine begrenzte Zeit ein Fahrzeug braucht. Damit steigt die Bereitschaft einen geringfügig höheren Preis zu zahlen. Diese Bereitschaft ist bei nur 3 Monaten bis zur HU-Fälligkeit sicher nicht im gleichen Mäße vorhanden.

Aber das ist im Grunde alles Unerheblich. Hier gibt es bereits ein Gutachten. Bist Du damit nicht einverstanden, kannst Du dagegen angehen und zum Beispiel die Dekra mit einem eigenen Gutachten beauftragen.

Die Frage ist halt, ob sich das rechnet. Die streitige Summe liegt hier bei 300 €. Bei den bisher bekannten Voraussetzungen wird kein wirtschaftlich denkender Mensch eine Klage riskieren, weil das Kostenrisiko einfach zu hoch ist. Deshalb bleibt Deinem Anwalt auch nichts anderes als nur zu schreiben. Verhandeln kann man aber nur mit einem Gegenüber, der sich auch darauf einlässt.

Im Gutachten müsste auch eine Reparaturzeit von so um 10 Tage ausgewiesen sein. Für diese Tage steht Dir ein Nutzungsausfall zu. Das dürften weitere 250 bis xxx € sein. In Summe sollte der Erstattungsbetrag der Versicherung also in etwa dem Betrag entsprechen, den die Werkstatt damals an Reparaturkosten veranschlagte.

Unterm Strich wirst Du, wenn Du Deinen Golf wieder herrichten lässt, also deutlich draufzahlen. Dass sollte Dir bewusst sein.

Und jetzt warte ab, was der Anwalt zu berichten hat, denn ohne konkrete Informationen kommt keiner weiter.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank mit diesen Informationen komme ich weiter!!!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Im Gutachten müsste auch eine Reparaturzeit von so um 10 Tage ausgewiesen sein. Für diese Tage steht Dir ein Nutzungsausfall zu.

Der Nutzungsausfall steht einem aber nur zu, wenn man das Auto auch hätte ersthaft nutzen wollen.
Indem man das Auto unrepariert stehen lässt, bis es grün wird, liefert man der gegenerischen Versicherung natürlich eine Steilvorlage. Die sagt jetzt bestimmt: Lieber go464964-15, Sie sind ja offensichtlich weder auf Ihr Auto angewiesen noch wollten Sie es ernsthaft nutzen. Deshalb lehnen wir die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung ab."

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe nun Antwort von Anwalt

"in dieser Sache ist es so, dass die Versicherung grundsätzlich zahlungsbereit ist, sie weist jedoch darauf hin, dass das Fahrzeug gar nicht mehr geschädigt werden konnte, weil an besagter Stelle offensichtlich schon vorgespachelt gewesen ist. D.h., es muss genau an der Unfallstelle auch schon einen Altschaden gegeben haben. Das Gutachten der Firma Carexpert sollten Sie mit der Werkstatt besprechen.

In der Stellungnahme der Fa. Carexpert heißt es auf Seite 4 in der Mitte im fünften Absatz unter Überschrift „Begründung":

„Aus sachverständiger Sicht war das Seitenteil hinten links aufgrund der massiven Vor- und Altschäden bereits vor dem hier in Rede stehenden Schadenereignis instandsetzungwürdig. Daher ist an diesem Bauteil keine Schadenerweiterung eingetreten."

Es wird also der Schaden der Höhe nach bestritten und, wenn tatsächlich schon eine Verspachtelung vorhanden war bzw. starke Rotseinsätze und Durchrostungen gegeben waren, so konnte das Fahrzeug durch den Unfall gar keinen weiteren Schaden erleiden, weil er schon so erheblich vorgeschädigt war.

Hier eine gerichtliche Klärung herbeizuführen, dürfte mit erheblichen Kosten verbunden sein. Es geht hier ausschließlich um ein technisches Problem (!). "

Ich verstehe nicht, wie das ein technisches Problem sein kann? Ich habe das Gutachten bereits mit der Werktstatt besprochen, diese haben mir daraufhin eine Stellungnahme geschrieben, dass zum Zeitpunkt des Unfalls KEIN weiterer Schaden an dem Fahrzeug war und ich weiß auch bis heute nicht, was der Vogel von carexpert mit massiven Vor- und Altschäden meint, da der Golf zum Zeitpunkt der Begutachtung lediglich an den Rücklichten rostete, dieses ist aber zur Zeit aufgearbeitet, geschweißt und neu lackiert. Es war halt Winter.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ich verstehe nicht, wie das ein technisches Problem sein kann?

Na, ganz einfach.
Die Versicherung sagt, das Teil war schon vor dem Unfall so kaputt, dass es hätte ersetzt werden müssen.
Wenn das Teil noch da ist und in der Zwischenzeit nicht daran rumrepariert wurde, lässt sich ja sicher durch einen vom Gericht beauftragen Gutachter prüfen, ob die Versicherung recht hat.

Juristisch gesehen ist die Sache ganz einfach: Wenn das Teil vorher noch heile war, steht Ihnen Schadensersatz zu. Wenn das Teil schon vorher kaputt war, dann nicht. Das Ergebnis des Prozesses hängt also zu 100% davon ab, was der Gerichtsgutachter sagen wird (und nicht von irgendwelchen juristischen Feinheiten).

Die Kosten des Gerichtsgutachters (wahrscheinlich höher als der Wert des Autos) trägt am Ende derjenige, der den Prozess verliert.
Wie sicher sind Sie, dass der Gerichtsgutachter bestätigt, dass das Teil heile ist?

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#26
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich wurde der Schaden mittlerweile ausgebessert! Es handelt sich um Rost an der Karrosserie hinter den Rückleuchten, also HINTEN am Fahrzeug während der Unfallschaden am hinteren Radlauf, Fahrerseite, entstand. Das "Teil" ist die Karrosserie.
Ich habe zahlreiche Fotos von der Werkstatt die zeigen dass rund um die Unfallstelle keine Roststellen sind oder waren.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von go464964-15):
Ich habe zahlreiche Fotos von der Werkstatt die zeigen dass rund um die Unfallstelle keine Roststellen sind oder waren.


Ich glaube nicht, dass es um sichtbare Roststellen geht. Weiter oben schreibst Du von Spachtelarbeiten. Die müssen, wess es gut gemacht wurde, nicht unbedingt mit bloßem Auge zu erkennen sein, können aber mit Messgeräten ermittelt werden.

Zitat (von go464964-15):
Es handelt sich um Rost an der Karrosserie hinter den Rückleuchten, also HINTEN am Fahrzeug während der Unfallschaden am hinteren Radlauf, Fahrerseite, entstand. Das "Teil" ist die Karrosserie.
Ich habe zahlreiche Fotos von der Werkstatt die zeigen dass rund um die Unfallstelle keine Roststellen sind oder waren.


Hier könnte ein Verständnisfehler bei Dir vorliegen, da das Seitenteil bis hinten durchgeht und auch die Aussparrungen der Rückscheinwerfer enthält. Ein möglicher Vorschaden muss also nicht zwingend im Bereich des Aufpralls gesucht werden.

Aber die ganze Spekulation lohn nicht. Im Gutachten sollten die Vorschäden eindeutig bezeichnet und im Normalfall auch mit Fotos dokumentiert sein. Also darin nachschauen.

So kommt man nicht weiter.

Berry


0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Natürlich wurde der Schaden mittlerweile ausgebessert!

D.h. der "Beweisgegenstand" ist nicht mehr so, wie er zum Zeitpunkt der Begutachtung durch den "Car-Experten" war.
Das steigert die Erfolgsaussichten eher nicht. Denn wenn der Gerichtsgutachter zu keinem eindeutigen Ergebnis kommen kann, weil durch die Reperaturarbeiten eventuelle Vorschäden nicht mehr beurteilbar sind, werden Sie vermutlich verlieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Und dann muss die Unfallverursacherin nichtmal für die Ausbeularbeiten etwas dazu geben? Sie kommt so davon, weil das Gutachten dort Spachtelarbeiten vermutet?
Ich habe noch einmal mit der Werkstatt gesprochen, die sind total überrascht dass sich der Gutachter so auf den "Altschaden" beruft, den die Werkstatt gar nicht bemerkte. Der Golf ist wie gesagt, gerade in der Werkstatt um die Roststellen ausgebessert zu bekommen und ich versteh nicht, dass man einfach einen Auffahrunfall begehen kann und dann nichts zahlen muss. Das will nicht in meinen Kopf, ehrlich.
Wenn es wirklich nur um 300€ kostet mir ein Gegengutachten mit 1000€ auch zu viel das lohnt sich ja gar nicht.
Mein Anwalt ist auch gar nicht auf meine Fragen eingegangen, ich fragte ihn, was er bislang alles unternommen habe, welche Schritte noch möglich seien etc und seine Antwort habe ich gepostet.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe noch eine Frage weil ich hier verwirrende Aussagen bekomme. Was ist richtig?

"Indem man das Auto unrepariert stehen lässt, bis es grün wird, liefert man der gegenerischen Versicherung natürlich eine Steilvorlage"

" Das Du das Fahrzeug bisher nicht hast reparieren lassen, musst Du Dir selber zurechnen."

"D.h. der "Beweisgegenstand" ist nicht mehr so, wie er zum Zeitpunkt der Begutachtung durch den "Car-Experten" war.
Das steigert die Erfolgsaussichten eher nicht."

Ja, was denn nun??!!!! Der Golf befindet sich JETZT in der Reparatur, der Schaden am Radlauf ist bewusst noch nicht angefasst worden, dafür aber die Beifahrerseite, Roststellen etc. Was tue ich denn nun?

0x Hilfreiche Antwort

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