Ausfallhonorar Arzt - wegen abgesagten Termin

14. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
tgrund
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)
Ausfallhonorar Arzt - wegen abgesagten Termin

Hallöle,

ich hab da mal was kurioses:

ein Arzt merkt an das er ggf. Anspruch auf ein Ausfallhonorar hat weil ich meinen Termin bei Ihm nicht fristgerecht abgesagt habe.

Ich sollte den Termin laut "Vereinbarung" 5 WT zuvor absagen - kam erst 3 WT vor dem Termin etwas "dazwischen".

Was soll den das für ne Masche sein ?

Grüße
Thorsten

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wieso Masche?

Wenn du einen Termin absagst, den ein Dienstleister für dich reserviert hast, bist du Schadenersatzpflichtig.
Der Arzt muss sich nur anrechnen lassen, wenn er keinen Schaden hatte. Sprich kann er den Termin neu vergeben, brauchst du nicht zahlen.

Das gilt bei Arzt,Massage,Hotel,Reise,Mietwagen,etc......



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