Auto beschädigt durch Wahlwerbung

17. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz474739-25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto beschädigt durch Wahlwerbung

Hallo zusammen, brauche mal eure Meinung/euren Rat,

Ich habe heute mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. Als ich wiederkam, war unter meinem Scheibenwischer wie auch unter denen der übrigen Autos ein Flyer mit Wahlwerbung der xyPartei.

Durch das Hochklappen des Scheibenwischers wurde vom "Zusteller" der Lack an meiner Motorhaube beschädigt, da man bei meinem Wagen den Scheibenwischer nicht ohne weiteres anheben kann.

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Anzeige bei der Polizei? Oder soll ich mich an die Parteizentrale der xyPartei wenden?

Habe ich überhaupt eine Chance auf Schadensersatz, mangels der Beweislage?

Vielen Dank schonmal, Gruß Stefan

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Hat man den mehrere detaillierte Beweisfotos oder zumindest ein Foto wie das Ding gesteckt hat und ein Foto das die anderen Fahrzeuge mit den Flyern zeigt?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz474739-25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, habe ich alles gemacht. Weiß nur nicht ob/wie ich es hier beifügen kann. Aber die entsprechenden Fotos sind vorhanden. Der flyer steckte direkt unterm Wischerblatt, also nicht gesteckt, wie man das von Knöllchen etc. kennt, sondern der Wischer wurde definitiv angehoben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Hervorragend.
Dann würde ich nun einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und mich dann mit diesem und den Beweisen an die Parteizentrale wenden. Schriftlich mit Zustellnachweis.

Dann mal schauen, wie die sich äußern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.002 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen