Auto hat Gartenzaun beschädigt

13. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.01.2023 14:20:42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto hat Gartenzaun beschädigt

Hallo!
Bitte um Einschätzung.


Geschehen:
- Person X beschädigt beim Rückwärtsfahren mit seinem Auto den Gartenzaun von Person Y.
- Beide kennen sich flüchtig.
- Vor Ort wird abgemacht, dass X den Schaden seiner Versicherung meldet und diese den Schaden regulieren wird.
- Y holt Angebot1 von Fa. ein, die damals den Zaun gesetzt hat.
- Y gibt Angebot1 X zwecks Regulierung.
- X ist unzufrieden mit dem Angebot1 und holt selber Angebote2 ein.
- X bekommt Angebot2 von Fremdfirma, das halb so hoch ist wie Angebot1.
- Y besteht jedoch auf Angebot1, da es eine Fachfirma machen soll, keine Fremdfirma.
- Zwischen Beschädigung und Status quo sind inzwischen 8 Wochen vergangen.
- Y hat keine Geduld mehr und möchte den Zaun repariert haben, hat nun Angebot1 angenommen/in Auftrag gegeben.
- Mittlerweile meidet X Kontaktversuche von Y /Telefon/whatsapp.

Vermutungen:
- X hat es bisher gar keine Beschädigung seiner Autoversicherung gemeldet.

Fragen:
- Wie sollte Y im Allgemeinen weiter vorgehen (nächste Woche soll die Fa. kommen, um den Zaun zu reparieren)?
- Hätte Y es auch seiner Gebäudeversicherung melden sollen?
- Hat sich X ggf. Strafbar gemacht indem er es nicht seiner Autoversicherung gemeldet hat?

Randbedingungen:
- Y befürchtet auf die Kosten sitzen zu bleiben (dass er die Kosten zunächst begleichen muss (Angebot1) ist bekannt).
- Name und Anschrift von X ist Y bekannt.


Besten Dank für dein Feedback!

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
- Wie sollte Y im Allgemeinen weiter vorgehen
Sich an den Zentralruf der Versicherer wenden und dort den Schaden melden...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119596 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Chubor):
Wie sollte Y im Allgemeinen weiter vorgehen (nächste Woche soll die Fa. kommen, um den Zaun zu reparieren)?

Als erstes mal realisieren, das auch Fremdfirmen Fachfirmen sein können.
Dann nicht erwarten, das alle Kosten seiner eigenmächtigen Selbstvornahme von der Versicherung übernommen werden.

Schäden genauestens dokumentieren und alle alten Bauteile aufheben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Chubor):
X bekommt Angebot2 von Fremdfirma, das halb so hoch ist wie Angebot1.


Und warum ist das Angebot nur halb so hoch?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

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