Hallo!
Bitte um Einschätzung.
Geschehen:
- Person X beschädigt beim Rückwärtsfahren mit seinem Auto den Gartenzaun von Person Y.
- Beide kennen sich flüchtig.
- Vor Ort wird abgemacht, dass X den Schaden seiner Versicherung meldet und diese den Schaden regulieren wird.
- Y holt Angebot1 von Fa. ein, die damals den Zaun gesetzt hat.
- Y gibt Angebot1 X zwecks Regulierung.
- X ist unzufrieden mit dem Angebot1 und holt selber Angebote2 ein.
- X bekommt Angebot2 von Fremdfirma, das halb so hoch ist wie Angebot1.
- Y besteht jedoch auf Angebot1, da es eine Fachfirma machen soll, keine Fremdfirma.
- Zwischen Beschädigung und Status quo sind inzwischen 8 Wochen vergangen.
- Y hat keine Geduld mehr und möchte den Zaun repariert haben, hat nun Angebot1 angenommen/in Auftrag gegeben.
- Mittlerweile meidet X Kontaktversuche von Y /Telefon/whatsapp.
Vermutungen:
- X hat es bisher gar keine Beschädigung seiner Autoversicherung gemeldet.
Fragen:
- Wie sollte Y im Allgemeinen weiter vorgehen (nächste Woche soll die Fa. kommen, um den Zaun zu reparieren)?
- Hätte Y es auch seiner Gebäudeversicherung melden sollen?
- Hat sich X ggf. Strafbar gemacht indem er es nicht seiner Autoversicherung gemeldet hat?
Randbedingungen:
- Y befürchtet auf die Kosten sitzen zu bleiben (dass er die Kosten zunächst begleichen muss (Angebot1) ist bekannt).
- Name und Anschrift von X ist Y bekannt.
Besten Dank für dein Feedback!
Auto hat Gartenzaun beschädigt
13. August 2019
Thema abonnieren
Frage vom 13. August 2019 | 19:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto hat Gartenzaun beschädigt
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 13. August 2019 | 21:00
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo
Sich an den Zentralruf der Versicherer wenden und dort den Schaden melden...Zitat:- Wie sollte Y im Allgemeinen weiter vorgehen
#2
Antwort vom 13. August 2019 | 23:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119596 Beiträge, 39746x hilfreich)
ZitatWie sollte Y im Allgemeinen weiter vorgehen (nächste Woche soll die Fa. kommen, um den Zaun zu reparieren)? :
Als erstes mal realisieren, das auch Fremdfirmen Fachfirmen sein können.
Dann nicht erwarten, das alle Kosten seiner eigenmächtigen Selbstvornahme von der Versicherung übernommen werden.
Schäden genauestens dokumentieren und alle alten Bauteile aufheben.
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#3
Antwort vom 14. August 2019 | 08:24
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatX bekommt Angebot2 von Fremdfirma, das halb so hoch ist wie Angebot1. :
Und warum ist das Angebot nur halb so hoch?
gruß charly
Und jetzt?
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