Auto in Vertragswerkstatt beschädigt.

3. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
butzel74
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)
Auto in Vertragswerkstatt beschädigt.

Hallo,

ich hatte mein Auto am 11.04.2005 in meine Vertragswerkstatt für TÜV & AU abgegeben.

Da ich Arbeiten musste konnte ich nicht warten und habe dafür einen Leihwagen bekommen, wo ich auch mitgetilt habe das ich mein Auto erst am nächsten Tag abholen kann, was laut Autohaus auch kein Problem sei.

Als ich mein Auto am nächsten Tag abholen wollte war mein komplett verkratzt. Schaden ca. 4.000 Euro.

Als die Mitarbeiter nach meinem Eintreffen gegen 11 Uhr bemerkt haben das es beschädigt war sagte man mit einem Lächeln auf den Lippen " Dann sollte man jetzt mal über den Kauf eines neuen Auto´s nachdenken !!! "

Wie ich dann Erfahren habe, wurde das Fahrzeug über Nacht nicht in die Halle gefahren, sondern stand draußen auf dem Betriebshof da angeblich kein Platz mehr für mein Auto gewesen sein soll.

Das Autohaus und die Versicherung weigert sich den Schaden zu Übernehmen und wollen es auch einen Prozeß ankommen lassen.

Welche Mittel habe ich gegenüber das Autohaus bzw. gegenüber der Verscherung ?

Alleine der Spruch " Man sollte jetzt ein neues Auto kaufen " lässt mich vermuten das man das Auto absichtlich verkrazt hat, weil nämlich nur mein Auto beschädigt wurde, und dabei standen noch die ganzen Leihwagen und Gebrauhtwagen auf dem Hof.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Werkstatt. Ich kann mich jedoch schwerlich vorstellen, dass die Informationen in Ihrem Sachverhalt schon alle relevanten sein sollen. Denn unter diesen Umständen ist es verwunderlich, dass die Versicherung der Werkstatt nicht zahlen will, da dieser Fall, nach Ihren Informationen eindeutig ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
butzel74
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Versicherung ( HDI ) lehnt den Schaden mit der Begründung ab, das die Betriebshaftpflicht nur dann zahlen zu müssen wenn ein Fahrzeug während der Rep. beschädigt wurde.

Da dies aber nicht der Fall ist, würdee der Schaden auch nicht übernommmen. Und die Werkstatt hat auch kein Interesse mich als Kunden zu halten. Die schiebt alles auf die Versicherung.

Ich soll immer Anrufen, son das mir enorme Kosten entstehen und eine Entschuldigung ist auch nicht gekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Richten Sie Ihre Schadensersatzforderungen direkt gegen die Werkstatt. Da diese sich, nach Ihren Schilderungen, uneinsichtig zeigt, ist ein Anwalt empfehlenswert. Natürlich kommt es hierbei auch auf die Höhe des Schadens an.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
butzel74
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Eine Strafanzeige gegen die Werkstatt kann man nicht richten ?

Ich bin der Meinung das die Werkstatt Ihrer Obhutspflicht nicht nachgekommen ist, und mir ja jetzt ein ehrheblich Nachteil entstanden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Eine Strafbarkeit ist nach Ihren Informationen nicht erkennbar. Sie haben jedoch, wie bereits erläutert, zivilrechtliche Ansprüche.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
butzel74
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich habe heute ein Schreiben von der Kripo bekommen. Als ich dort angerufen habe, erfuhr ich das das Autohaus mich angezeigt hat, wegen Sachbeschädigung an meinem eigenen PKW :( (

Ich war zu dem Zeitpunkt im Büro und kann es nicht gewesen sein. Wie soll ich mich jetzt Verhalten ?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Sachbeschädigung an meinem eigenen PKW


ist 1. April oder sowas ?? :)

Steffen

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
butzel74
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

schön wärs, aber wo es passiert ist war der 12.04. !!!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.040 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen